Beiträge von klaraD

    klaraD:

    "naja ... entweder kommt: "was soll ich denn machen?" oder "ich kann da nix machen" oder "ich guck mal" und kommt keine reaktion"
    - Macht doch nichts. Reagieren wird er müssen, wenn er einen Mahnbescheid bekommt...:o

    "ist die 2011 abrechnung dann jetzt komplett erledigt? ich kann nichts mehr geltend machen?"
    - Wie mein Vorbeter vom Main schon andeutete: Rechnungen sind allgemein nach 3 (Kalender-) Jahren verjährt, also bspw. Rechnung vom 1.8.2009: 2010, 2011, 2012 sind verstrichen, ab 1.1.2013 isse verjährt.
    BetrkAbr. über den Abrechnungszeitraum Kj. 2011 ist ab 1.1.2013 verfristet. Der VM kann keine Nachzahlungen mehr verlangen, jedoch der M wohl Erstattungen.
    Wenn ich also das starke Gefühl habe, dass der VM noch für den Abrechnungszeitraum Kj.2012 nachfordern könnte, würde ich gaanz geduldig den 31.12.13 abwarten...:rolleyes:


    ah oke ... verlange dann anfang januar die abrechnungen 2011 und 2012 und bitte auch für 2013 .. alles klar! vielen dank erstmal für die hilfe!!!

    hallöchen und hilfe, ich friere :(

    es geht um folgendes ...

    ... ich habe eine holztür in meiner küche, die zum garten führt. diese müsste schon um die 20 jahre mindestens sein, eher noch älter.
    leider ist diese tür mitlerweile so sehr verzogen, das es rundum deutlich reinzieht. die temperatur in der küche beläuft sich derzeit schon auf 14 grad (im flur ist es genauso kalt. dort gibt es keinen heizkörper und habe keine küchentür). wir haben noch nicht einmal richtig winter. ich habe einen kleinen heizkörper genau links neben dieser tür. ich kann mir sparen, diese anzumachen, weil sie rein gar nichts bringt und ich nur geld aus dem fenster werfe. eben weil es so sehr zieht durch die tür.

    das problem bestand auch schon letzten winter. mein vermieter hat mir klebeband gegeben was abdichten sollte. leider hat es kaum funktioniert und ich konnte dann auch nicht mehr die tür ordentlich schliessen. die tür ist unverschlossen dann immer aufgesprungen, beim abschliessen hat man sich fast den finger gebrochen und man musste sich ordentlich gegenstemmen um sie überhaupt abschliessen zu können.

    meine frage ist jetzt, ob er rechtlich verpflichtet ist, dem abhilfe zu schaffen bzw. eine neue tür einzubauen? was ist mit ggf. mietminderung? ich habe ihn des öfteren angesprochen und er reagiert nicht.

    und habe noch eine frage ... passt jetzt nicht genau in dieses unterforum, aber wollte kein neues thema aufmachen .. wenns falsch ist mache ich eins auf ...

    ich bekomme keine nebenkostenabrechnung. die letzte habe ich erhalten im dez. 2011 für den zeitraum 01.01.2010-31.12.2010. und habe eine rückzahlung von 160,00 eur erhalten. seitdem ist nichts mehr passiert. werde langsam etwas misstrauisch, ob der geld einbehalten hat. ist es richtig das ich die abrechnung noch nachfrodern kann und er verpflichtet ist mir rückzahlung zu leisten, falls vorhanden, er aber kein recht mehr hat forderungen an mich zu stellen?

    lasse mir leider um des frieden willens oft viel gefallen, aber glaub das geht bisschen weit. ich zahle immer pünktlich meine miete.

    vll. kann mir jmd. helfen, das ich konkret auf ihn zu gehn kann.

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