Bürge kündigt Mietvertrag???

  • Hallo,

    ich habe folgendes problem:

    ich wohne seit fast 4 jahren in meiner momentanen wohnung zur miete. damals als ich den mietvertrag abschloss befand ich mich in einer lehre und mein vater wurde als mietbürge eingesetzt.

    die wohnung ist im privatbesitz und der mietvertrag wurde zwischen mir und dem eigentümer abgeschlossen, alle geschäftlichen angelegenheiten laufen aber über eine wohnungsverwaltungs gesellschaft.

    nun war schon von anfang an das verhältniss mit der leiterin der gesellschaft nich besonders gut, die dame konnte mich wohl nicht leiden. als ich vor einigen monaten arbeitslos wurde kam ich mit der miete im verzug, und und habe mietschulden in höhe einer monatsmiete welche ich aber in vereinbarung mit meinem vater in raten abbezahle. jedoch drängte die leiterin der wohnungsverwaltung meinen vater der ja nur bürge ist eine kündigung zu schreiben für den fall das ich die miete nicht bezahlen sollte, das jedoch so lange ich die mite weiter zahle das mietverhältniss bestehen bleiben wird und mein vater tat dies leichtgläubig wie er war. kurz darauf bekahm ich ein kündigungs schreiben das mein vater den mietvertrag gekündigt hatt und ich in 2 1/2 monatenausziehel soll.

    nun meine frage, ist die kündigung überhaupt gültig? mein vater ist nur bürge, er steht nicht mit im mietvertrag. ich habe mich schon etwas erkundigt und gelesen das der bürge den mietvertrag garnicht kündigen kann aber ich bin mir nicht sicher.

    falls die kündigung nicht rechtskräftig ist, muss ich dann überhaupt darauf reagieren? oder sollte ich wiederspruch einlegen? oder gleich einen anwalt einschalten?

  • Hallo Rebuster,

    "damals als ich den mietvertrag abschloss befand ich mich in einer lehre und mein vater wurde als mietbürge eingesetzt."
    Schriftlich, also mit seiner Unterschrift?

    "das verhältniss mit der leiterin der gesellschaft nich besonders gut, die dame konnte mich wohl nicht leiden."
    Ist unerheblich.

    "als ich vor einigen monaten arbeitslos wurde kam ich mit der miete im verzug, und und habe mietschulden in höhe einer monatsmiete welche ich aber in vereinbarung mit meinem vater in raten abbezahle."
    Ist i.O.

    "jedoch drängte die leiterin der wohnungsverwaltung meinen vater der ja nur bürge ist eine kündigung zu schreiben für den fall das ich die miete nicht bezahlen sollte"
    Dummes Zeugs! Dein Vater ist nicht Vertragspartner.

    "das jedoch so lange ich die mite weiter zahle das mietverhältniss bestehen bleiben wird und mein vater tat dies leichtgläubig wie er war. kurz darauf bekahm ich ein kündigungs schreiben das mein vater den mietvertrag gekündigt hatt und ich in 2 1/2 monatenausziehel soll."
    Du hast kein "Kündigungs"schreiben, sondern ein Schreiben bekommen.

    "nun meine frage, ist die kündigung überhaupt gültig? mein vater ist nur bürge, er steht nicht mit im mietvertrag. ich habe mich schon etwas erkundigt und gelesen das der bürge den mietvertrag garnicht kündigen kann aber ich bin mir nicht sicher."
    Dein Vater kann bestenfalls versuchen, seine Bürgschaft zu beenden, sonst nichts.

    "falls die kündigung nicht rechtskräftig ist, muss ich dann überhaupt darauf reagieren?"
    Sie ist nicht rechtskräftig, also nein.

  • danke für die schnelle antwort,

    zur frage:

    die bürgschaft ist vertraglich festgesezt alledrings in einem extra vertrag den mein vater unterschrieben hatt, er wird wie gesagt im mietvertrag nicht erwähnt und hatt diesen auch nicht mit unterschrieben.
    ich weis allerdings nicht was genau in deisem vertrag steht den mein vater unterschrieben hatt.

    wenn dies nun ungültig ist, wie soll ich weiter vorgehen? die wohnungsverwaltung drängt darauf das ich zum im schreiben festgesetzten termin ausziehen soll.

    hier noch das schreiben:

    Sehr geehrter Herr XXXXXXX,

    wir haben von ihrem Vater als Bürgen die Kündigung des Mietvertrages für die Wohung WE4.1.04 erhalten und bestätigen Ihnen diese hiermit ebenfalls zum (auszugsdatum). Ihr Vermieter ist über die Kündigung informiert.

    Wegen der Abnahmemodalitäten und dem Abnahmetermin setzen Sie sich bitte rechtzeitig vor dem o.g. termin mit unserem Technischen Leiter Herrn XXX unter der telefonnummer XXXX XXXXXXX-XX in Verbindung.
    ...

    3 Mal editiert, zuletzt von Rebuster (28. Juni 2010 um 13:28)

  • Hallo Rebuster,

    i.A. dreht es sich im täglichen Leben generell darum, WER mit WEM einen Vertrag hat.

    "die bürgschaft ist vertraglich festgesezt alledrings in einem extra vertrag den mein vater unterschrieben hat"
    Na, also.

    "er wird wie gesagt im mietvertrag nicht erwähnt und hatt diesen auch nicht mit unterschrieben."
    Na, also.

    "ich weis allerdings nicht was genau in deisem vertrag steht den mein vater unterschrieben hat"

    Eben, ist ja nicht Dein Vertrag.

    "wenn dies nun ungültig ist, wie soll ich weiter vorgehen? die wohnungsverwaltung drängt darauf das ich zum im schreiben festgesetzten termin ausziehen soll."
    Lass' sie doch drängen...

  • danke für deine hilfe Berny,

    darf ich davon ausgehen das du dich bestens auskennst was mietrecht betrifft?:) oder sollte ich zur sicherheit doch mal noch einen anwalt fragen?

  • Haoo Rebuster,

    da hat sich wohl etwas gekreuzt:o

    "die bürgschaft ist vertraglich festgesezt alledrings in einem extra vertrag den mein vater unterschrieben hatt, er wird wie gesagt im mietvertrag nicht erwähnt und hatt diesen auch nicht mit unterschrieben."
    Nochmal: Der BV hat mit dem MV nichts zu tun, es sind auch anscheinend keine(?) Querverweise vorhanden, welche die beiden Verträge verbinden. Ich habe noch nie etwas davon gehört, dass eine Kündigung eines BV eine Kdg eines MV rechtfertigt. Eine Wohnung ist ein höheres Gut als eine Bürgschaft. Es ist auch m.E. dahingestellt, ob ein BV überhaupt kündbar ist....

    "ich weis allerdings nicht was genau in deisem vertrag steht den mein vater unterschrieben hatt."
    Wenn in Deinem MV nicht der BV als Vertragsbestandteil genannt ist, sehe ich da für Dich kein Problem. Wenn, dann wäre es eine recht seltene Konstruktion, m.M.

    "wenn dies nun ungültig ist, wie soll ich weiter vorgehen? die wohnungsverwaltung drängt darauf das ich zum im schreiben festgesetzten termin ausziehen soll.

    Sehr geehrter Herr XXXXXXX,
    wir haben von ihrem Vater als Bürgen die Kündigung des Mietvertrages für die Wohung WE4.1.04 erhalten und bestätigen Ihnen diese hiermit ebenfalls zum (auszugsdatum). Ihr Vermieter ist über die Kündigung informiert.
    Wegen der Abnahmemodalitäten und dem Abnahmetermin setzen Sie sich bitte rechtzeitig vor dem o.g. termin mit unserem Technischen Leiter Herrn XXX unter der telefonnummer XXXX XXXXXXX-XX in Verbindung."
    Ich würde antworten (unten auf den Brief schreiben und zurückfaxen): "Der Mietvertrag wurde nicht gekündigt. MfG, Namenszeichen, Datum."

    "darf ich davon ausgehen das du dich bestens auskennst was mietrecht betrifft?"
    Ich bin Mieter und Vermieter, Privatmann.

    "sollte ich zur sicherheit doch mal noch einen anwalt fragen?"
    Ich würde es nicht tun, sondern erst, wenn mir eine Klageschrift vom Gericht zugestellt wird.

    4 Mal editiert, zuletzt von Berny (28. Juni 2010 um 22:53)

  • also vermieter bzw wohnungsverwaltung machen imemrnoch stress, nun drohen sie mit räumungsklage. ich habe bereits einen anwalt eingeschaltet er hatt mir bestätigt das die wohnung nicht gekündigt ist, ausserdem prüft er gerade ob es möglich ist rechtliche schritte gegen die wohnungsverwaltung einzuleiten wegen beleidigung. du solltest mal die briefe lesen dir mir die leiterin der wohnungsverwaltung schreibt das geht schon ins persönlich beleidigende, nichmehr normal:rolleyes:.

    und dan haben sie sich mit der ganzen aktion auch noch selber ein ei gelegt ^^ , mein vater ist aus der büprgschaft raus da sie diese zusammen mit dem mietvertrag gekündigt haben oder so ähnlich jedenfalls sagt seine anwältin die bürgschaft ist gekündigt , die wohnung nicht . bin ja mal gespannt was da noch alles kommt und wie weit die wohnungsverwaltunggehen will. entweder sie glauben ich und mein vater sind ziemlich dumm oder sie haben ein erschrenkendes fehlwissen in sachenmietrecht und glauben ernsthaft sie wären im recht.

    Einmal editiert, zuletzt von Rebuster (9. Juli 2010 um 16:11)

  • Hallo Rebuster,

    "vermieter bzw wohnungsverwaltung machen imemrnoch stress, nun drohen sie mit räumungsklage."
    Sollen sie (wer zuletzt lacht, ...;))

    "ich habe bereits einen anwalt eingeschaltet er hatt mir bestätigt das die wohnung nicht gekündigt ist, ausserdem prüft er gerade ob es möglich ist rechtliche schritte gegen die wohnungsverwaltung einzuleiten wegen beleidigung. du solltest mal die briefe lesen dir mir die leiterin der wohnungsverwaltung schreibt das geht schon ins persönlich beleidigende, nichmehr normal"
    Find' ich richtig.

    "und dan haben sie sich mit der ganzen aktion auch noch selber ein ei gelegt ^^ , mein vater ist aus der büprgschaft raus da sie diese zusammen mit dem mietvertrag gekündigt haben"
    Super!

    "sagt seine anwältin die bürgschaft ist gekündigt , die wohnung nicht."
    Stimme zu.

    "bin ja mal gespannt was da noch alles kommt und wie weit die wohnungsverwaltunggehen will. entweder sie glauben ich und mein vater sind ziemlich dumm oder sie haben ein erschrenkendes fehlwissen in sachenmietrecht und glauben ernsthaft sie wären im recht."
    "Fehlwissen" ist "gut"...
    Mich würde mal der Fortgang der Angelegenheit interessieren. Ich drücke Dir die Daumen.:D

  • also ich hatte denen am freitag nen brief geschrieben und nochmal klar gemacht das die kündigung nicht rechtens ist und sie daher keinerlei rechtliche handhabung haben. ausserdem habe ich mit rechtlichen schritten gedroht sollten weitere beleidigende briefe von denen kommen und ich glaube es hatt seine wirkung nicht verfehlt :D

    heute kam ein brief in dem sie die kündigung zurücknehmen wegen eines "form fehlers" :D und er war sogar ausnahmsweise höflich und nett geschrieben .

    denke damit hatt sich die sache wohl erledigt

    danke an bernie für die unterstützung;)

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