Hallo,
ich habe folgendes problem:
ich wohne seit fast 4 jahren in meiner momentanen wohnung zur miete. damals als ich den mietvertrag abschloss befand ich mich in einer lehre und mein vater wurde als mietbürge eingesetzt.
die wohnung ist im privatbesitz und der mietvertrag wurde zwischen mir und dem eigentümer abgeschlossen, alle geschäftlichen angelegenheiten laufen aber über eine wohnungsverwaltungs gesellschaft.
nun war schon von anfang an das verhältniss mit der leiterin der gesellschaft nich besonders gut, die dame konnte mich wohl nicht leiden. als ich vor einigen monaten arbeitslos wurde kam ich mit der miete im verzug, und und habe mietschulden in höhe einer monatsmiete welche ich aber in vereinbarung mit meinem vater in raten abbezahle. jedoch drängte die leiterin der wohnungsverwaltung meinen vater der ja nur bürge ist eine kündigung zu schreiben für den fall das ich die miete nicht bezahlen sollte, das jedoch so lange ich die mite weiter zahle das mietverhältniss bestehen bleiben wird und mein vater tat dies leichtgläubig wie er war. kurz darauf bekahm ich ein kündigungs schreiben das mein vater den mietvertrag gekündigt hatt und ich in 2 1/2 monatenausziehel soll.
nun meine frage, ist die kündigung überhaupt gültig? mein vater ist nur bürge, er steht nicht mit im mietvertrag. ich habe mich schon etwas erkundigt und gelesen das der bürge den mietvertrag garnicht kündigen kann aber ich bin mir nicht sicher.
falls die kündigung nicht rechtskräftig ist, muss ich dann überhaupt darauf reagieren? oder sollte ich wiederspruch einlegen? oder gleich einen anwalt einschalten?