Beiträge von Rebuster

    also ich hatte denen am freitag nen brief geschrieben und nochmal klar gemacht das die kündigung nicht rechtens ist und sie daher keinerlei rechtliche handhabung haben. ausserdem habe ich mit rechtlichen schritten gedroht sollten weitere beleidigende briefe von denen kommen und ich glaube es hatt seine wirkung nicht verfehlt :D

    heute kam ein brief in dem sie die kündigung zurücknehmen wegen eines "form fehlers" :D und er war sogar ausnahmsweise höflich und nett geschrieben .

    denke damit hatt sich die sache wohl erledigt

    danke an bernie für die unterstützung;)

    also vermieter bzw wohnungsverwaltung machen imemrnoch stress, nun drohen sie mit räumungsklage. ich habe bereits einen anwalt eingeschaltet er hatt mir bestätigt das die wohnung nicht gekündigt ist, ausserdem prüft er gerade ob es möglich ist rechtliche schritte gegen die wohnungsverwaltung einzuleiten wegen beleidigung. du solltest mal die briefe lesen dir mir die leiterin der wohnungsverwaltung schreibt das geht schon ins persönlich beleidigende, nichmehr normal:rolleyes:.

    und dan haben sie sich mit der ganzen aktion auch noch selber ein ei gelegt ^^ , mein vater ist aus der büprgschaft raus da sie diese zusammen mit dem mietvertrag gekündigt haben oder so ähnlich jedenfalls sagt seine anwältin die bürgschaft ist gekündigt , die wohnung nicht . bin ja mal gespannt was da noch alles kommt und wie weit die wohnungsverwaltunggehen will. entweder sie glauben ich und mein vater sind ziemlich dumm oder sie haben ein erschrenkendes fehlwissen in sachenmietrecht und glauben ernsthaft sie wären im recht.

    danke für die schnelle antwort,

    zur frage:

    die bürgschaft ist vertraglich festgesezt alledrings in einem extra vertrag den mein vater unterschrieben hatt, er wird wie gesagt im mietvertrag nicht erwähnt und hatt diesen auch nicht mit unterschrieben.
    ich weis allerdings nicht was genau in deisem vertrag steht den mein vater unterschrieben hatt.

    wenn dies nun ungültig ist, wie soll ich weiter vorgehen? die wohnungsverwaltung drängt darauf das ich zum im schreiben festgesetzten termin ausziehen soll.

    hier noch das schreiben:

    Sehr geehrter Herr XXXXXXX,

    wir haben von ihrem Vater als Bürgen die Kündigung des Mietvertrages für die Wohung WE4.1.04 erhalten und bestätigen Ihnen diese hiermit ebenfalls zum (auszugsdatum). Ihr Vermieter ist über die Kündigung informiert.

    Wegen der Abnahmemodalitäten und dem Abnahmetermin setzen Sie sich bitte rechtzeitig vor dem o.g. termin mit unserem Technischen Leiter Herrn XXX unter der telefonnummer XXXX XXXXXXX-XX in Verbindung.
    ...

    Hallo,

    ich habe folgendes problem:

    ich wohne seit fast 4 jahren in meiner momentanen wohnung zur miete. damals als ich den mietvertrag abschloss befand ich mich in einer lehre und mein vater wurde als mietbürge eingesetzt.

    die wohnung ist im privatbesitz und der mietvertrag wurde zwischen mir und dem eigentümer abgeschlossen, alle geschäftlichen angelegenheiten laufen aber über eine wohnungsverwaltungs gesellschaft.

    nun war schon von anfang an das verhältniss mit der leiterin der gesellschaft nich besonders gut, die dame konnte mich wohl nicht leiden. als ich vor einigen monaten arbeitslos wurde kam ich mit der miete im verzug, und und habe mietschulden in höhe einer monatsmiete welche ich aber in vereinbarung mit meinem vater in raten abbezahle. jedoch drängte die leiterin der wohnungsverwaltung meinen vater der ja nur bürge ist eine kündigung zu schreiben für den fall das ich die miete nicht bezahlen sollte, das jedoch so lange ich die mite weiter zahle das mietverhältniss bestehen bleiben wird und mein vater tat dies leichtgläubig wie er war. kurz darauf bekahm ich ein kündigungs schreiben das mein vater den mietvertrag gekündigt hatt und ich in 2 1/2 monatenausziehel soll.

    nun meine frage, ist die kündigung überhaupt gültig? mein vater ist nur bürge, er steht nicht mit im mietvertrag. ich habe mich schon etwas erkundigt und gelesen das der bürge den mietvertrag garnicht kündigen kann aber ich bin mir nicht sicher.

    falls die kündigung nicht rechtskräftig ist, muss ich dann überhaupt darauf reagieren? oder sollte ich wiederspruch einlegen? oder gleich einen anwalt einschalten?

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