Hallo!
Mich würde mal interesseieren, wie Eure Meinung zu folgenden Sachverhalt ist:
vor 6 Monaten habe ich meine Wohnung mit einer Beanstandung übergeben. Wir waren uns über die Beanstandung nicht einig, aber im Endeffekt habe ich das Protokoll mit Beanstandung unterschrieben.
Es handelt sich um eine lt. Vermieter ” übermäßige Beanspruchung des Kochfeldes”.
Abgemacht wurde, dass der Vermieter mir die Rechnung über den Austausch/die Reperatur zukommen lässt, damit ich den Schaden über die Glasversicherung abrechnen kann. Das ist bis heute nicht passiert. Ich weiß, dass die Wohnung schnell neu vermietet und der Schaden nicht behoben wurde.
Ich habe den Vermieter jetzt 2 mal aufgefordert die offene Kaution zu überweisen und mir die Nebenkostenabrechnung 11/12 zukommen zu lassen. Bisher habe ich keine Rückantwort erhalten.
Nach meinen Recherchen im Internet bin ich der Meinung, dass die gegebene Frist von 6 Monaten ausreichend ist.
Meine Fragen:
Muss der Vermieter die Reperatur/ den Austausch der Beanstandung durch eine Rechnung belegen?
Habe ich nach den 6 Monaten, in meinem Fall, Recht auf volle Rückzahlung der Kaution?
Was machen, wenn der Vermieter nicht reagiert?
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.