Beiträge von ruschkem

    Das habe ich naturlich gemacht. Die anfrage an den lieferanten ist schon raus.ich warte auf das angebot.
    Recherchen deuten darauf hin, dass die rechnung einen anderen Artikel aufführt.

    Meine frage war ja eigentlich auch nur was ich mache wenn ich wirklich nachweisen kann, dass die mir einen falsvhen artikel in Rechnung gestellt haben.

    Lg

    Ps. Entschuldigt die textform. Ich kämpfe noch gegen mein neues Tablett.

    Wie gesagt, ich bin durchaus bereit den Schaden zu bezahlen.
    Allerdings ist mein ehem. Vermieter meines Erachtens höchst unseriös und versucht an jeder Stelle seine Mieter zu betrügen.
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    Ich habe jetzt die Rechnung erhalten.
    Auf der Rechnung sind mehrere geschwärzte Positionen aufgeführt, außer eine.
    Diese eine ist ein diverser Artikel, bedeutet die Artikelbezeichnung kann frei betextet werden.
    Zudem ist keine Zuordnung zu der Wohnung festzustellen.
    Der Artikeltext lautet IP2800, lt. Zeichnung.

    Ok. Bis hierher kein Problem. Mein Problem ist nur, dass diese Position mit 450€ netto angegeben wird.
    Es handelt sich hier um einen großen Discount Küchenhändler. Der Herd war ebenfalls ein No-Name Produkt in einer Wohnung die 480€ Euro im Monat gekostet hat. Ich unterstelle, dass kein Vermiter Dort ein Einabuherdset für ca. 1000€ einbaut.
    Ich denke er hat mir den kompletten Ofen mit Herd in Rechnung gestellt.

    Wie auch immer.

    Was passiert, wenn ich Nachweise, dass das Cerankochfeld nur die hälfte kostet?

    Wenn Ihnen eine Rechnung über den Schaden vorgelegt wird, müssen Sie sich damit abfinden. Schließlich ist der Schaden ja nicht wegzureden, auch wenn keine Rechnung vorliegt wird der Schaden deswegen nicht ungeschehen.

    Ja, das ist mir bewusst und auch OK. Die Frage ist ja nur, ob ich eine Rechnung verlange, oder nicht.
    Wie ist die Rechtslage? Ich habe jetzt verschiedenes gelesen.

    Bis spätestens 1 Jahr nach Beendigung des Abrechnungszeitraumes. Können Sie nun selbst errechnen.

    Okay, danke


    Ich denke schon. Da es sich hier um einen offensichtlichen Mangel handelte, dürfte die Messe gesungen sein.
    Der Vermieter hatte ausreichend Zeit eine Reparatur zu veranlassen.
    Also Rechnung anfordern und den Rest der Kaution. Allerdings darf eine angemessener Teil der Kaution bis zur Betriebskostenabrecnung zurückbehalten werden.

    Problem ist, dass diese Kochplatte in allen Wohneinheiten verbaut ist. Bedeutet, dass der Vermieter mir sicher eine Rechnung über das Gerät vorlegen kann, unabhängig davon, ob genau diese Kochplatte in meiner ehem. Wohnung gewechselt wurde, oder nicht.
    Ich weiß aus erster Hand, dass der Mangel bis heute nicht behoben wurde, allerdings habe ich den Mangel damals, mit der Unterschrift im Übergabeprotokoll, angenommen.

    Ich unterstelle mal, dass die Rückgabe der Mietsache am 31.05. war.
    Sicherheitshalber (vonwegen die schlafenden Hunde nicht zu wecken) würde ich ihm erst nach dem 30.11. schreiben.

    Da habe ich mich schlecht ausgedrückt. Die Übergabe erfolgte am 30.04.
    Ich habe absichtlich 6 Monate Zeit gelassen bis ich Anfange Ihn zur Zahlung aufzufordern ( bisher nur Email ).


    ( nie wieder frisch sanierter Altbau vom Finanzstarken-Privatvermieter aus HH )... ausnahmen bestätigen die Regel, falls sich jemand angegriffen fühlt.

    Danke für Eure Hilfe

    Danke für die schnelle Antwort!

    Dann werde ich Ihn nochmal per Einschreiben auffordern.

    Noch zwei Fagen:

    Wie gesagt, es ist noch eine NKA offen. Ich habe von Febraur 2012 bis Mai 2013 in der Wohnung gewohnt.
    Wann kann ich mit der NKA rechnen?

    Ich vermute, dass der Vermieter erst jetzt wieder auf den Mangel aufmerksam wird, wenn er "meine Akte" einsieht.
    Ist es jetzt zu spät mir die Kochplatte in Rechnung zu stellen? Vermutlich nicht..
    Ich befürchte, dass die Versicherung da nach dieser langen Zwischenzeit nicht mehr mitspielt. Aber das ist ein anders Thema...

    Danke!

    Hallo!

    Mich würde mal interesseieren, wie Eure Meinung zu folgenden Sachverhalt ist:

    vor 6 Monaten habe ich meine Wohnung mit einer Beanstandung übergeben. Wir waren uns über die Beanstandung nicht einig, aber im Endeffekt habe ich das Protokoll mit Beanstandung unterschrieben.
    Es handelt sich um eine lt. Vermieter ” übermäßige Beanspruchung des Kochfeldes”.

    Abgemacht wurde, dass der Vermieter mir die Rechnung über den Austausch/die Reperatur zukommen lässt, damit ich den Schaden über die Glasversicherung abrechnen kann. Das ist bis heute nicht passiert. Ich weiß, dass die Wohnung schnell neu vermietet und der Schaden nicht behoben wurde.

    Ich habe den Vermieter jetzt 2 mal aufgefordert die offene Kaution zu überweisen und mir die Nebenkostenabrechnung 11/12 zukommen zu lassen. Bisher habe ich keine Rückantwort erhalten.

    Nach meinen Recherchen im Internet bin ich der Meinung, dass die gegebene Frist von 6 Monaten ausreichend ist.

    Meine Fragen:

    Muss der Vermieter die Reperatur/ den Austausch der Beanstandung durch eine Rechnung belegen?

    Habe ich nach den 6 Monaten, in meinem Fall, Recht auf volle Rückzahlung der Kaution?

    Was machen, wenn der Vermieter nicht reagiert?

    Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.

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