Frage zur Nachmietersuche

  • Hallo liebe Mitglieder,

    ich bin neu hier und freue mich über eure Hilfe.
    Toll, dass es ein solches Forum gibt.

    Bei unserer aktuellen Wohnung wurden wir leider von Vermieter hinsichtlich einiger Tatsachen belogen.
    Ich vermute mal, dass man hier nichts machen kann?
    Darf der Vermieter die Unwahrheit sagen?

    Die Wohnung haben wir nun fristgerecht gekündigt und sind auf der Suche nach
    einer neuen Wohnung.

    Der Vermieter selbst will natürlich schnellstmöglichst einen Anschlussmieter haben,
    sodass er keine Mietausfälle hat.
    Sind wir rechtlich verpflichtet den Vermieter in die Wohnung zu lassen,
    um potentiellen Nachmietern die Wohnung zu zeigen?

    Kann man eigentlich rechtlich früher aus dem Vertrag, wenn man einen Nachmieter stellt oder
    liegt das in der Entscheidung des Vermieters.

    Danke euch.
    Linsey

  • Zitat

    Sind wir rechtlich verpflichtet den Vermieter in die Wohnung zu lassen,
    um potentiellen Nachmietern die Wohnung zu zeigen?


    Ja. BGB § 809

    Zitat

    Kann man eigentlich rechtlich früher aus dem Vertrag, wenn man einen Nachmieter stellt oder
    liegt das in der Entscheidung des Vermieters.

    Allein Entscheidung des Vermieters.


  • Darf der Vermieter die Unwahrheit sagen?

    Ja, darf er! Genau so wie er damit die Konsequenzen tragen muß.

    Zitat


    Sind wir rechtlich verpflichtet den Vermieter in die Wohnung zu lassen,
    um potentiellen Nachmietern die Wohnung zu zeigen?

    Ja, darf er! Allerdings nur nach vorher vereinbarten Termin.


    Zitat

    Kann man eigentlich rechtlich früher aus dem Vertrag, wenn man einen Nachmieter stellt oder
    liegt das in der Entscheidung des Vermieters.

    Liegt in der alleinigen Entscheidung des Vermieters.

  • Kann man eigentlich rechtlich früher aus dem Vertrag, wenn man einen Nachmieter stellt oder
    liegt das in der Entscheidung des Vermieters.


    Auch noch mein Senf dazu:
    Tipp: Wenn Ihr eine neue Wohnung in ernsthafter Aussicht habt UND der VM einen neuen M, könnt Ihr auch einen Miet-Aufhebungsvertrag schliessen.

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