Kündigung eines abgelaufenen Untermietvertrags

  • Hallo zusammen,

    folgendes Beispiel angenommen:

    Person A wohnt zu Untermiete (unmöbliert) bei Person B. A hat dafür einen Untermietvertrag von von B bekommen, der erst einmal auf ein (Probe)Jahr befristet ist. Im Mietvertrag wurde des Weiteren eine Kündigungsfrist von 3 Monaten nach §573 c BGB vereinbart.

    Im Untermietvertrag ist zudem ein Absatz der aussagt:
    Setzt A nach dem Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache fort, ohne das B dieser Weiternutzung widerspricht, findet eine Veränderung des Mietverhältnisses nach § 545 BGB NICHT statt.

    B will nun A _nach_ Ablauf des (Probe)Jahrs kündigen.

    Kann B zum 15. ten des Monats, zum Ende des gleichen Monats, A kündigen? Oder greifen die 3 Monate Kündigungsfrist, obwohl der Vertrag bereits einige Wochen "abgelaufen" ist?

  • Abgelaufene Verträge gibt es im Mietrecht nicht mehr, es gibt nur qualifizierte Zeitmietverträge oder Verträge mit gegenseitigem Kündigungsausschluss. Da keiner dieser Verträge vorliegt, gilt die Frist von 3 Monaten für ein unmöbliertes Untermietverhältnis.

  • Besten Dank! Gilt den das 'unmöbeliert' eigentlich auch nur auf das zu vermietete Zimmer? Frage daher, weil die restliche Wohnung nur mit Sachen des Vermieters, nicht des Mieters, ausgestattet ist.

  • Besten Dank! Gilt den das 'unmöbeliert' eigentlich auch nur auf das zu vermietete Zimmer?

    Ja. Wem die Möbel im Rest der Wohnung gehören ist irrelevant.

    Mieten auf "Probe" gibt es nicht. Sprich die Befristung auf erst mal 1 Jahr ist unwirksam.

  • Und wenn in dem Untermietvertrag gar nichts von "Probe" steht, sondern eben nur vom xx.xx bis xx.xx?

    Auch dann ist das unwirksam. Da eine Befristung von Mietverträgen, bis auf ganz wenige Ausnahmen, immer begründet werden muß.

    Übrigens kennt das Mietrecht den Begriff Untermiete nicht.

    Ich vermute mal Du bist B der Vermieter?

    Dann kannst Du A (dem Mieter) zu dem auch nur aus wichtigem Grund kündigen oder gemäß § 573a BGB. Dann aber mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten.

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