Hallo zusammen,
folgendes Beispiel angenommen:
Person A wohnt zu Untermiete (unmöbliert) bei Person B. A hat dafür einen Untermietvertrag von von B bekommen, der erst einmal auf ein (Probe)Jahr befristet ist. Im Mietvertrag wurde des Weiteren eine Kündigungsfrist von 3 Monaten nach §573 c BGB vereinbart.
Im Untermietvertrag ist zudem ein Absatz der aussagt:
Setzt A nach dem Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache fort, ohne das B dieser Weiternutzung widerspricht, findet eine Veränderung des Mietverhältnisses nach § 545 BGB NICHT statt.
B will nun A _nach_ Ablauf des (Probe)Jahrs kündigen.
Kann B zum 15. ten des Monats, zum Ende des gleichen Monats, A kündigen? Oder greifen die 3 Monate Kündigungsfrist, obwohl der Vertrag bereits einige Wochen "abgelaufen" ist?