Beiträge von Azele

    Hallo zusammen,

    folgendes Beispiel angenommen:

    Person A wohnt zu Untermiete (unmöbliert) bei Person B. A hat dafür einen Untermietvertrag von von B bekommen, der erst einmal auf ein (Probe)Jahr befristet ist. Im Mietvertrag wurde des Weiteren eine Kündigungsfrist von 3 Monaten nach §573 c BGB vereinbart.

    Im Untermietvertrag ist zudem ein Absatz der aussagt:
    Setzt A nach dem Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache fort, ohne das B dieser Weiternutzung widerspricht, findet eine Veränderung des Mietverhältnisses nach § 545 BGB NICHT statt.

    B will nun A _nach_ Ablauf des (Probe)Jahrs kündigen.

    Kann B zum 15. ten des Monats, zum Ende des gleichen Monats, A kündigen? Oder greifen die 3 Monate Kündigungsfrist, obwohl der Vertrag bereits einige Wochen "abgelaufen" ist?

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