Nutzungsvertrag / keinen kündigungsschutz

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe eine Frage.
    Ich wohne in einem Zimmer in einem Haus von der Kirche.Dieses Haus ist für Problemfälle.Es muss aber vorher ein NUTZUNGSVERTRAG unterschreiben werden.Man darf höchstens 6 Monate in diesem Haus wohnen.
    Im Vertrag steht noch folgendes. DER BEWOHNER GENIEßT ALS NUTZER KEINEN KÜNDIGUNGSSCHUTZ:.
    DIE VON IHM ZU ENTRICHTENDE MONATLICHE MIETE NENNT SICH NUTZUNGSGEBÜHR.

    Meine Frage ist..Es gab jetzt Ärger im Haus,wegen zu lauter Musik...Jetzt sagte man mir,wenn dies nochmal passieren würde,müsste ich sofort das Haus verlassen.

    Ist dies rechtens und was habe ich für Rechte...?
    Ich kann doch dann nicht einfach auf der STrasse stehen.

    Danke für Ihre Antwor

  • Ist dies rechtens und was habe ich für Rechte...?
    Ich kann doch dann nicht einfach auf der STrasse stehen.


    Doch, kannst Du.
    Aber vergiss' bitte nicht, Deinen geliebten Ghetto-Blaster mit genügend Batterien mitzunehmen!

  • Da es sich hier vermutlich um eine Art Wohnheim handelt gilt für die Mieter/Nutzer das Mietrecht weitestgehend nicht.

    Übrigens kann auch Mietern mit Kündigungsschutz wegen Störung des Hausfriedens, z. B. permanente Lärmbelästigung, fristlos gekündigt werden.

  • Ich kann doch dann nicht einfach auf der STrasse stehen.

    Aber ihre Dumdum-Orgel auf Zimmerlautstärke stellen. Erwarten Sie nicht, das ich Ihnen jetzt noch Zimmerlautstärke näher erkläre.
    Ein Umzug in die Taiga wäre auch eine Alternative, aber nicht für deutsche Weicheier. Da darf dann Ihre Orgel mit den Wölfen in einen Phon-Wettbewerb treten.

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