Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage.
Ich wohne in einem Zimmer in einem Haus von der Kirche.Dieses Haus ist für Problemfälle.Es muss aber vorher ein NUTZUNGSVERTRAG unterschreiben werden.Man darf höchstens 6 Monate in diesem Haus wohnen.
Im Vertrag steht noch folgendes. DER BEWOHNER GENIEßT ALS NUTZER KEINEN KÜNDIGUNGSSCHUTZ:.
DIE VON IHM ZU ENTRICHTENDE MONATLICHE MIETE NENNT SICH NUTZUNGSGEBÜHR.
Meine Frage ist..Es gab jetzt Ärger im Haus,wegen zu lauter Musik...Jetzt sagte man mir,wenn dies nochmal passieren würde,müsste ich sofort das Haus verlassen.
Ist dies rechtens und was habe ich für Rechte...?
Ich kann doch dann nicht einfach auf der STrasse stehen.
Danke für Ihre Antwor