Hallo Community,
Ich habe einen Mietvertrag für ein möbliertes Appartment. Die Vermieterin ist selber Mieterin des Appartments und untervermietet an mich, wohnt allerdings nicht mit mir in diesem. Die Klausel zur Mietzeit lautet wie folgt:
"§ 2 Mietzeit — Zeitmietvertrag
Das Mietverhältnis beginnt am: 06.08.2013 und endet mit Ablauf des: 31.01.2014.
Es wird eine Kündigungsfrist von 4 Wochen vereinbart. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen."
Ich würde gerne zum 22.12.2013 kündigen. Ist die möglich oder ist die gesamte Klausel unwirksam und ich muss bis zum 31.01.2014 auf Grund des Zeitmietvertrages in dieser Wohnung bleiben?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Gruß
Sven