Für Dich als Mieter wirksam, für den Vermieter nicht.
Wenn für die Befristung kein Grund genannt ist, möglich.
Es ist ein Grund genannt, dieser Passus sieht wie folgt aus:
"Begründung des Vermieters für die Befristung ist: Eigenbedarf des Vermieters. Im gegenseitigen
Einvernehmen kann dem Mieter eine Verlängerungsoption eingeräumt werden, sofern der Vermieter
die Mietsache erst später als geplant wieder benötigt. Die Verlängerungsoption ist, sofern nicht
anders vereinbart, spätestens 4 Wochen vor dem vereinbarten Ende der Mietdauer durch eindeutige
Mitteilung an den Vermieter auszuüben."
Ich würde jetzt aus den zwei gegebenen Antworten herauslesen, dass es unklar ist, ob meine Kündigung wirksam wäre.
Und um eine gestellte Frage zu beantworten, ob ich es vorher nicht bemerkt habe: ich hatte nie zuvor einen Zeitmietvertrag und habe daher diese Problematik nicht gesehen, sondern mich auf das Kündigungsrecht von 4 Wochen verlassen.
Danke nochmals für die Hilfe.