2 Familienhaus mit 2 Wohnungen - Kündigung ?

  • Hallo,

    ich wohne seit knapp 2 1/2 Jahren in einer Wohnung in einem 2 Familien Haus.
    In dem Haus gibt es 2 einzelne Wohnungen. Eine im 1. Stock und die in der ich Wohne im Erdgeschoß.

    Ich bin damals mit meiner Freundin eingezogen und wir hatten eine Warmmiete von 700 €.
    In der oberen Wohnung hat auch ein Pärchen gewohnt die uns nach dem Einzug mitgeteilt haben das das Haus wohl verkauft werden soll vom Vermieter, er es aber nicht losbekommt.

    Meine Freundin hat mich letztes Jahr verlassen und ich habe mit meinem Vermieter gesprochen ob er mir mit der Miete entgegen kommen kann und diese wurde um 100 € also auf 600 € reduziert.
    Die Wohnung hat 100 qm² und einen Keller , Garten und einen Parkplatz inklusive und ist wunderschön mit Fussbodenheizung , Einbauküche, el. Rollos, Badewanne etc.

    Die obere Wohnung steht seit 1.8. leer und ich bewohne quasi alleine das Haus, bzw meine Wohnung.

    Jetzt waren vor 3 Wochen eine Maklerin mit Interessenten für das Haus dagewesen. Es waren wohl 2 befreundete Pärchen die es evtl kaufen möchten. Jeder wohl eine Wohnung.

    Natürlich würde mir dann die Wohnung gekündigt werden und ich müsste was neues finden. Hier in der Gegend bekomme ich allerdings wohl nichts adäquates zu diesem Preis und Fläche etc. Vor allem nicht ohne Makler. Und das Geld für einen Makler habe ich momentan nicht übrig ;(
    Desweiteren müsste ich mich ja verschlechtern was den Platz angeht und bräuchte wohl auch einige neue Möbel , sollte es eine kleinere Wohnung werden. Womit wir wieder beim Geldproblem wären.

    Noch ist das Haus nicht verkauft. Aber sollte es dazu kommen, was hätte ich zu erwarten ? Für Möglichkeiten ? Für einen Kündigungsschutz ? etc ...
    Ich habe ne Rechtsschutz und bin auch im Mieterschutz.
    Will mich eigentlich nicht so einfach da rausschmeissen lassen und würde gerne vorrab (sollte es tatsächlich verkauft werden) ein wenig darauf einstellen und hoffe hier ein paar wichtige Hinweise , Tips und Hilfen zu bekommen.

    Vielen Dank dafür und das Ihr den Text lest ;)

  • Zitat

    Aber sollte es dazu kommen, was hätte ich zu erwarten ?

    Wenn keine anderen Gründe vorliegen, Kündigung wegen Eigenbedarf.

    Zitat

    Für Möglichkeiten ?

    Der Kündigung wegen besonderer Härte widersprechen.

    Zitat

    Für einen Kündigungsschutz ?

    Den der jeder andere Mieter auch hat.


    Zitat

    Jetzt waren vor 3 Wochen eine Maklerin mit Interessenten für das Haus dagewesen. Es waren wohl 2 befreundete Pärchen die es evtl kaufen möchten. Jeder wohl eine Wohnung.

    Hier wäre die Frage ob das Haus als Ganzes ge-/verkauft wird oder die Wohnungen einzeln.

    Wenn die Wohnungen einzeln würde die Kündigungssperrfrist für Eigenbedarf von mindestens 3 Jahren greifen.

  • Danke schon mal für die schnelle Antwort ;)

    Was wäre denn die besondere Härte oder würde der entsprechen ?

    Ich würde hoffen das jeder eine Wohnung von denen kauft. Dann wären das wohl 3 Jahre. Wenn allerdings eine Partei das Haus kauft dann hätte ich wohl 3 Monate erst mal oder ?
    Allerdings könnte der Käufer ja dann die obere Wohnung bewohnen wenn er Eigenbedarf anmeldet , da dies Frei steht.

  • Zitat

    Was wäre denn die besondere Härte oder würde der entsprechen ?

    Eine Härte liegt auch vor, wenn angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann.

    So der Abs. 2 des § 574 BGB

    Zitat

    Wenn allerdings eine Partei das Haus kauft dann hätte ich wohl 3 Monate erst mal oder ?

    Bei Kündigung aus wichtigem Grund ja.

    Bliebe noch das erleichterte Kündigungsrecht gemäß § 573a. Dann allerdings mit Kündigungsfrist von 6 Monaten.

    Zitat

    Allerdings könnte der Käufer ja dann die obere Wohnung bewohnen wenn er Eigenbedarf anmeldet , da dies Frei steht.

    Aber nicht für das befreundete Pärchen.

  • Eine Härte liegt auch vor, wenn angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann.

    So der Abs. 2 des § 574 BGB


    Bei Kündigung aus wichtigem Grund ja.

    Bliebe noch das erleichterte Kündigungsrecht gemäß § 573a. Dann allerdings mit Kündigungsfrist von 6 Monaten.


    Aber nicht für das befreundete Pärchen.


    Die Frage ist ob ich als Einzelperson ne Wohnung mit knapp 100 qm² benötige , denke vor nem Gericht kann ich das nicht als Härte angeben oder ? Wobei ich mich und meinen Lebensstil ja nicht wirklich verschlechtern will!!!

    Kündigung aus wichtigen Grund liegt ja nicht vor, ich verhalte mich vorbildlich und zahle meine Miete.

    Ja genau das befreundete Pärchen hätte ja dann schlechte Karten , denn für die kann ja kein Eigenbedarf angemeldet werden oder ?

    Somit stehen meine Chancen doch erst mal recht gut.
    Wenn das Haus im ganzen Verkauft wird und der Vermieter für sich Eigenbedarf anmeldet , kann er die obere Wohnung behalten und ich kann dort wohnen bleiben.
    Wenn die Pärchen das Haus in einzelnen Wohnungen gesplittet kaufen und der Käufer meiner Wohnung Eigenbedarf anmeldet habe ich 3 Jahre Kündigungsschutz . Richtig ?

    Gibts noch andere Varianten ? Denn diese beiden sind ja jetzt nicht direkt zu meinem NAchteil oder können mich einfach vor die Tür setzen.

  • Gibts noch andere Varianten ? Denn diese beiden sind ja jetzt nicht direkt zu meinem NAchteil oder können mich einfach vor die Tür setzen.


    Soo schnell schiessen die Preussen nicht. Deine Chancen sind nicht so schlecht, wie Du befürchtest. Warte erst mal ab und melde Dich wieder, wenn Du etwas Schriftliches vom neuen VM bekommst.

  • "Gibts noch andere Varianten ?"

    Ja. Die beiden Pärchen könnten das Haus als ganzes gemeinsam kaufen. zu 25% pro Person, oder je 50%, wenn nur je einer der Partner kauft.
    Dann entfällt die Sperrfrist wegen Umwandlung in Wohnungseigentum, und die beiden Paare könnten trotzdem ganz normal wegen Eigenbedarf kündigen.

  • SO gestern waren meine Vermieter an der Tür und haben mir mitgeteilt das das Haus zu 99% verkauft sei und wohl die Woche der Notar Termin sei und die neuen Mieter zum 1.3. wohl einziehen wollen und ich mir was neues suchen müsse. Haben mir natürlich angeboten sich im Ort umzuhören nach ner neuen WOhnung für mich. Wollten es mir persönlich mitteilen und finden es zwar schade. Aber das HAus war ihnen ein Klotz am Bein und es tut Ihnen leid.
    Habe das erst mal alles geschluckt.
    Sie haben mir allerdings mitgeteilt das sie (aktuelle Vermieter) mein Ansprechpartner bleiben und ich auch die Miete an Sie weiterzahlen solle.
    Können die mir den Kündigen weil das HAus verkauft ist ? Mit welcher Begründung ?
    Dachte das können dann nur die neuen Eigentümer . Wegen Eigenbedarf.
    Noch habe ich nix schriftliches erhalten.

  • Soooo es ist so weit...
    Heute lag ein Briefumschlag im Hausflur vor meiner Tür.
    Vom Vermieter (nicht der Käufer)

    Ich Tippe es mal ab.

    Mietvertragskündigung der Ergeschosswohnung ADRESSE

    Sehr geehrter Herr .....,

    Hiermit kündige ich, den mit Ihnen am 03.03.2011 geschlossenen Mietvertrag mit Mietbeginn am 01.04.2011, fristgerecht mit drei Monaten Kündigungsfrist zum 28.02.2014, die von Ihnen angemietete Wohnung in oben genannten Haus.

    Bei Mietvertragsabschluss war Ihnen bekannt, dass das Haus zum Verkauf steht.

    Dieser Fall ist nun eingetreten, weshalb ich Ihnen leider die Kündigung aussprechen muss.

    Ich denke Ihnen für das gute Mietverhältnis und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute.

    Mit freundlichen Grüßen
    Bla bla bla


    Werde morgen mal zum Anwalt und Freitag zum Mieterschutz gehen.
    Das das Haus von Anfang an zum Verkauf steht war beim Einzug mir und meiner damaligen Freundin nicht klar und bewusst!
    Im Mietvertrag stehen meine Freundin und ich nach wie vor gemeinsam, auch wenn sie letztes Jahr im November ausgezogen ist und ich seit dem 100 € weniger Miete zahle.
    Die Kündigung ist nur an mich gerichtet.

    Was meint Ihr ? Ist das alles rechtens oder in der richtigen Form ?

  • dishmo:

    "Hiermit kündige ich, den mit Ihnen am 03.03.2011 geschlossenen Mietvertrag mit Mietbeginn am 01.04.2011, fristgerecht mit drei Monaten Kündigungsfrist zum 28.02.2014, die von Ihnen angemietete Wohnung in oben genannten Haus."
    - Rechtsunwirksam, da relevante Gegründung fehlt.

    "Bei Mietvertragsabschluss war Ihnen bekannt, dass das Haus zum Verkauf steht."
    - Ist egal.

    "Werde morgen mal zum Anwalt und Freitag zum Mieterschutz gehen."
    - Falls Du es schon soo eilig hast, nimm unbedingt einen fur Mietrecht. Ob der MS sich mit so frischen Fälle überhaupt befasst, weiss ich nicht.

    "Das das Haus von Anfang an zum Verkauf steht war beim Einzug mir und meiner damaligen Freundin nicht klar und bewusst!"
    - Ist auch egal.

    "Im Mietvertrag stehen meine Freundin und ich nach wie vor gemeinsam, auch wenn sie letztes Jahr im November ausgezogen ist und ich seit dem 100 € weniger Miete zahle.
    Die Kündigung ist nur an mich gerichtet."
    - Vermieters Fehler...

  • Zitat

    Ist das alles rechtens oder in der richtigen Form ?

    Falscher gehts gar nicht.

    Genau genommen können Sie sich das Geld für den Anwalt oder Mieterbund sparen und sich statt dessen entspannt zurück lehnen.

    Denn die Kündigung ist unwirksam.

    Warum hat Berny ja ausführlich erklärt.

  • Anwalt sagte auch erst mal gute Karten für mich ;)
    Zurücklehnen und warten was kommt.
    Kündigung ist unwirksam und ich muss auch nicht drauf reagieren. Die neuen Käufer denken wohl aber noch das sie zum 1.3.2014 hier rein können. Bin mal gespannt wenn die auf mich zukommen und fragen wann ich ausziehe ;) Das wird sicherlich Lustig werden.
    Zumindest habe ich vorerst 3 Monate gewonnen. Mit sicherheit wird dann eine Eigenbedarfkündigung kommen. Mal schauen ob die Berechtigt ist. Ich halte euch auf dem laufenden.

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