Hallo zusammen, und vielen Dank, dass ich als absoluter Laie hier mal um Rat fragen darf!
Meine Situation:
Ich wohne in Hessen, und habe bis zum 31.12.2012 440 Euro Kaltmiete bezahlt. Seit Januar diesen Jahres zahle ich zehn Euro mehr, also 450 Euro. Mein Vermieter hat mir jetzt eine Mieterhöhung zukommen lassen, und nachdem ich nun schon eine Weile recherchiert habe scheint mir das nicht gerechtfertigt:
Ab dem 1.1.2014 soll die Miete auf 495 Euro steigen, ein Jahr darauf auf 525 Euro und schließlich wieder ein Jahr darauf auf 550 Euro.
Soweit ich das verstanden habe, darf die Miete nach einer Erhöhung frühestens nach 15 Minuten wieder steigen, und ich zahle ja seit Januar diesen Jahres schon 10 Euro mehr. Außerdem würde die Miete nach der neuen Staffelung innerhalb von zwei Jahren um 100 Euro von 450 Euro im Moment auf 550 Euro steigen - was ja mehr al 20 Prozent ausmachen würde.
Ich habe jetzt einen Schrieb hier den ich unterschreiben und abgeben soll. Ich würde jetzt eigentlich noch etwas warten (habe doch 2 Monate Zeit, oder ?) und dem Vermieter dann mitteilen, dass ich durch die Nichteinhaltung der 15 monatigen Sperrfrist leider nicht zustimmen kann. Oder hab ich da was übersehen?
Vielen Dank schon einmal!!!
Fragen zur Mieterhöhung
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Lena85 -
4. November 2013 um 11:32 -
Erledigt
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Was genau steht im Mieterhöhungsverlangen?
Das Schreiben einscannen wäre am besten.
ZitatSeit Januar diesen Jahres zahle ich zehn Euro mehr, also 450 Euro.
Auf welcher Grundlage?
ZitatAb dem 1.1.2014 soll die Miete auf 495 Euro steigen, ein Jahr darauf auf 525 Euro und schließlich wieder ein Jahr darauf auf 550 Euro.
Kann es sein das vertraglich eine Staffelmiete vereinbart wurde?
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Hallo und schon mal vielen Dank!
Einscannen kann ich das Schreiben leider nicht...
Alllerdings steht tatsächlich nicht mehr drin als ich beschrieben habe: Es wird vereinbart... Sonst nichts, drüber steht Ergänzung zum Mietvertrag. Keine weitere Erklärung. Angeblich will der Vermieter die Wohnung übrigens verkaufen und wäre mich deshalb vermutlich gerne los.Erhöht wurde die Miete am Anfang dieses Jahres auf vermutlich gar keiner Grundlage, nur mit der Aussage, dass sie ja schon lange nicht erhöht wurde. War vielleicht etwas blauäugig, allerdings war die Miete - bislang - wirkllch eher günstig.
Staffelmiete war definitiv nicht vereinbart, jetzt soll die Miete halt plötzlich wie beschrieben gestaffelt steigen.Vielen Dank für die Hilfe!
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Da die rechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind, würde ich das MEH-Begehren ablehnen.
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Vielen Dank,
habe ich es aber richtig verstanden, dass schon alleine wegen der nicht eingehaltenen Frist von mindestens 15 Monaten zwischen zwei Mieterhöhungen alles ungültig ist? Das wäre mir sehr wichtig zu wissen! Das würde ja heißen, dass ich mich alleine darauf berufen kann, und wenn er dann zum April einen neuen Versuch unternimmt könnte ich es wieder ablehnen, aufgrund der restlichen nicht eingehaltenen Voraussetzungen (Rechtswidrige Erhöhung von über 20 Prozent, keine Begründung). -
Sie ist schon allein ungültig weil die Form nicht eingehalten wurde.
Im Grunde mußt Du gar nicht reagieren.
Die rechtlichen Anforderungen an ein Mieterhöhungsverlangen des Vermieters sind hier Mietrecht: Mieterh erklärt
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Heute erhielt ich eine Mail mit Hinweis auf diese Seite: Mieterh
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"drüber steht Ergänzung zum Mietvertrag."
Somit hat ist garkein Mieterhöhungsverlangen stattgefunden. Der Vermieter schlägt eine Änderung / Ergänzung zum Mietvertrag vor.
Selbstverständlich bedarf es zu einer Vertragsänderung Ihre Zustimmung. Und wie ich das sehen, sind Sie nicht damit einverstanden. Ich würde es also einfach ignorieren. -
Alllerdings steht tatsächlich nicht mehr drin als ich beschrieben habe: Es wird vereinbart...
... und jetzt bitte den Rest, denn das wäre m.E. der Knackpunkt...! -
Liebes Forum,
hier scheint sehr viel Erfahrung und Kompetenz unterwegs zu sein. Leider finde ich nirgends die Möglichkeit einen neuen Beitrag zu erstellen (scheine mich zu doof anzustellen), daher schreibe ich nun hier. Ich hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt.
Ich habe einen Staffelmietvertrag in München, bei dem die Miete bis November 2014 pro Jahr um 13 EUR erhöht wird. Meine jetzige Miete liegt leicht unter dem Niveau der durchschnittlichen ortsüblichen Miete laut dem Mietspiegel der Stadt München. Da es nun nicht mehr allzu lange dauert, bis der Staffelmietvertrag "ausläuft", stelle ich mir einige Fragen:
1. Wie geht es nach November 2015 weiter? Wird der Mietvertrag dann zu einem ganz normalen Mietvertrag?
2. Kann der Vermieter die Miete dann gleich erhöhen, z.B. um auf jeden Fall auf die ortsübliche Miete zu erreichen? Ich habe gelesen, dass eine Mieterhöhung erst 15 Monate nach der letzten Mieterhöhung erfolgen darf. In meinem Fall ist die letzte Erhöhung laut dem Staffelmietvertrag im 01.11.2014. Heisst dass der Vermieter dann dann das nächste Mal (dann im Rahmen eines normalen Mietvertrages) die Miete zum 01.02.2016 erhöhen darf?
3. Darf der Vermieter dann die volle Spanne des Mietspiegels der Stadt München ausnützen? Im Mietspiegel gibt es ja eine Spanne nach oben?
4. In München gilt ja eine Kappungsgrenze von 15% . Heisst das, dass mein Vermieter nun am 01.02.2016 gleich mal um 15% erhöhen darf, dann aber 3 Jahre nichts unternehmen darf? Oder darf er maximal der obere Spanne des Mietspiegels ausnutzen?Besten Dank für jegliche Informationen und beste Grüße aus München
Peter -
Bitte die Frage als neues Thema erstellen.
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Hallo,
unser Vermieter verkauft demnächst das Haus, in dem wir wohnen und will uns nun die Miete erhöhen (nach 2,5 jahren um 9 %). Angeblich hat sich der neue Hausbesitzer es so gewünscht, weil unsere Miete zu niedrig sei und er selbst die Miete nicht direkt, nachdem er das Haus gekauft hat, erhöhen dürfe.
Stimmt das wirklich, dass er das nicht darf oder kann es passieren, dass es schnell zu einer erneuten Mieterhöhung kommen kann? Kann er auch ohne Begründung die Nebenkosten erhöhen oder müsste er uns eine Auflistung der Kosten vorlegen? Wir haben bis jetzt einen Pauschalbetrag gezahlt und wissen nicht wirklich, wofür genau und ob die Höhe des Betrags überhaupt angemessen war/ist.
Kann mir hier jemand helfen?LG
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Hallo,
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