Liebes Forum,
hier scheint sehr viel Erfahrung und Kompetenz unterwegs zu sein. Leider finde ich nirgends die Möglichkeit einen neuen Beitrag zu erstellen (scheine mich zu doof anzustellen), daher schreibe ich nun hier. Ich hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt.
Ich habe einen Staffelmietvertrag in München, bei dem die Miete bis November 2014 pro Jahr um 13 EUR erhöht wird. Meine jetzige Miete liegt leicht unter dem Niveau der durchschnittlichen ortsüblichen Miete laut dem Mietspiegel der Stadt München. Da es nun nicht mehr allzu lange dauert, bis der Staffelmietvertrag "ausläuft", stelle ich mir einige Fragen:
1. Wie geht es nach November 2015 weiter? Wird der Mietvertrag dann zu einem ganz normalen Mietvertrag?
2. Kann der Vermieter die Miete dann gleich erhöhen, z.B. um auf jeden Fall auf die ortsübliche Miete zu erreichen? Ich habe gelesen, dass eine Mieterhöhung erst 15 Monate nach der letzten Mieterhöhung erfolgen darf. In meinem Fall ist die letzte Erhöhung laut dem Staffelmietvertrag im 01.11.2014. Heisst dass der Vermieter dann dann das nächste Mal (dann im Rahmen eines normalen Mietvertrages) die Miete zum 01.02.2016 erhöhen darf?
3. Darf der Vermieter dann die volle Spanne des Mietspiegels der Stadt München ausnützen? Im Mietspiegel gibt es ja eine Spanne nach oben?
4. In München gilt ja eine Kappungsgrenze von 15% . Heisst das, dass mein Vermieter nun am 01.02.2016 gleich mal um 15% erhöhen darf, dann aber 3 Jahre nichts unternehmen darf? Oder darf er maximal der obere Spanne des Mietspiegels ausnutzen?
Besten Dank für jegliche Informationen und beste Grüße aus München
Peter