Obermieter soll Heizkosten Anteilig übernehmen von Vermieter, Fernwärme

  • Hallo, ich habe eine Frage zu folgender Situation in der ein Freund (auf Wohnungs suche) gerade steckt.
    Es handelt sich um ein kleines Zweifamilienhaus, eine Erdgeschosswohnung die der Vermieter bewohnt und eine Obergeschosswohnung die zu vermieten ist.
    Das Haus wird mit einer Wärmepumpe beheizt.

    Darf der Vermieter dem Mieter "aufsteigende Wärme" als Heizkosten berechnen? bzw. muss der Mieter sich an Instandhaltungskosten für dieses Pumpensystem beteiligen?

    Das Argument des Vermieters lautet einfach und simpel "Ich heize für den Mieter oben mit, er muss einen Teil dazu bezahlen"

    Mir kommt es so vor als ob der Vermieter nur noch ein wenig den Preis hochtreiben will, oder kommt es darauf an wie der Vermieter das ganze verpackt?

    LG

  • Zitat

    Das Haus wird mit einer Wärmepumpe beheizt.

    Technisch unmöglich.


    Was ist denn vertraglich zu Heizkosten vereinbart?

    In eine 2FH in dem Mieter und Vermieter gemeinsam Wohnen kann der Vermieter die Heizkosten auch, völlig verbrauchsunabhängig, nach Wohnfläche abrechnen wenn vertraglich nicht anders vereinbart.

    Und Heizkosten sind mehr als nur Wärme.

    Zum Beispiel auch der Betriebsstrom der Heizungsanlage, die Wartung und jährliche Emissionsmessung.

  • Hallo!

    Danke für die schnelle Antwort, es ist Vertraglich noch garnichts vereinbart!

    Die Wohnung wurde bis jetzt nur besichtigt.

    Ich habe von der Heiztechnik leider keine Ahnung (sorry) aber der Vermieter sagte das man als Mieter die Heizkosten bei Ihm zahlen würde und nicht an die örtlichen Stadtwerke, die Anlage würde ca. 13.000 Euro kosten und der Mieter müsste sich an den anfallenden Kosten für Instandhaltung etc. beteiligen (für mich natürlich nachvollziehbar und akzeptabel)

    Ausserdem würde der Vermieter dem Mieter Anteilig "Heizkosten" berechnen wollen weil der Mieter im Obergeschoss vom Vermieter im Untergeschoss profitiert.

  • Zitat

    aber der Vermieter sagte das man als Mieter die Heizkosten bei Ihm zahlen würde und nicht an die örtlichen Stadtwerke

    Soweit richtig. Wenn denn vertraglich vereinbart. Und dann auch nur anteilig für die Wohnfläche, falls vertraglich nicht anders vereinbart.

    Zitat

    die Anlage würde ca. 13.000 Euro kosten und der Mieter müsste sich an den anfallenden Kosten für Instandhaltung etc. beteiligen

    Falsch. Instandhaltung und -setzung ist allein Sache des Vermieters.

  • Okay, da sind wir ja schonmal einen guten Schritt weiter.

    Im Normalfall sollte es doch auch für jede Wohnung einen seperaten Zähler geben und der Mieter kommt für die tatsächlichen in seiner Wohnung enstandenen Heizkosten auf. Alles andere ist doch mehr als fragwürdig.

  • Okay, da sind wir ja schonmal einen guten Schritt weiter.

    Im Normalfall sollte es doch auch für jede Wohnung einen seperaten Zähler geben und der Mieter kommt für die tatsächlichen in seiner Wohnung enstandenen Heizkosten auf. Alles andere ist doch mehr als fragwürdig.

    Normalerweise reichen sog. Heizkostenverteiler an jedem Heizkörper aus. Dann werden die Heizkosten zu 50 oder 70 %, gemäß Heizkostenverordnung, nach Verbrauch abgerechnet.

    Soweit die Theorie für den Normalfall.

    Hier handelt es sich aber um ein 2FH in dem Mieter und Vermieter gemeinsam wohnen bzw. künftig wohnen.

    Dann muß der Vermieter nicht nach Heizkostenverordnung abrechnen.

    Er kann/darf in dem Fall auch nach Wohnfläche oder, wenn vertraglich vereinbart, nach Wohneinheit abrechnen.

    Also nicht fragwürdig. Sondern zulässig.

  • Instandhaltung und -setzung ist allein Sache des Vermieters.


    Nicht zu verwuchseln mit den (anteiligen) Wartungskosten, die sind sehr wohl an den Mieter weiterzugeben.

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