Mieterhöhung

  • Die Kündigung ist schon durch zum 30.11.2013 (Vermieter kommt aber früher in die Wohnung als Gegenleistung bezahle ich nur die KM alles nur mündlich aber dennoch bindend )

    Schriftlich ist auch hier das Stichwort.

  • WOW das klingt gut. Ja wenn der Vermieter Insolvenz anmelden sollte gucke ich in die Röhre und bekomme nix


    Bekommste auch so nicht, denn ich kann hieraus keinen schlüssigen nachvollziehbaren rechtssicheren Vertrag erkennen...:confused:

  • Bekommste auch so nicht, denn ich kann hieraus keinen schlüssigen nachvollziehbaren rechtssicheren Vertrag erkennen...:confused:

    Bitte um Erklärung, für mich ist der Wille der Vertragsschließenden klar erkennbar.

    Einmal editiert, zuletzt von Motzi (1. November 2013 um 17:57)

  • und wenn sie nicht der fristlosen Kündigung des Darlehensvertrages zustimmen?

    Eine Kündigung bedarf keiner Zustimmung. Sie könnten höchstens gerichtlich dagegen vorgehen, was aber Geld kosten würde.

  • Bitte um Erklärung, für mich ist der Wille der Vertragsschließenden klar erkennbar.


    Richtig, Willen der Vertragsparteien sind zu erkennen, aber nur die Willen:

    "Darlehensvertrag
    Darlehensgeber
    mir (Natürlich mit Namen, Adresse , und Personalausweisnummer)
    Darlehensnehmer
    Vermieter (mit Namen, ADresse und Personalasuweissnummer)"
    - Beruf bzw. Tätigkeit des DN sind uninteresssant, aber sei es drum...

    "Betrag 900€ (auch in Worten nochmal hingeschrieben)"
    - Das bedeutet garnichts, noch nicht mal, dass der DG dem DN ein Darlehn gibt. Ausserdem ist über die Geldübergabe ("Betrag erhalten")überhaupt nichts vermerkt, sodass der DN erklären kann, dass dies nur eine Idee bzw. Entwurf o.ä. war.

    "Rückzahlung: Bis Juli 2015"
    - Wie, wohin?

    "Unterschriften von Darlehensgeber und -nehmer mit Ort und Datum"
    - OK.

  • Nö, hat er nicht. Laut OLG Karlsruhe wären dazu 18 Monate nötig gewesen:

    Mieterhöhung ohne Zustimmung

    Wie, nö? Wenn widerspruchlos 18 Monate gezahlt wurde ist die Mieterhöhung lt. OLG Karlsruhe konkludent zustande gekommen. - Soweit alles gut- wo ist da aber der Widerspruch, dass die Erhöhung auch schon nach 4 maliger Zahlung zustande gekommen ist?
    S.h. Urteil AG Mannheim vom 23.03.2012 9 C 77/12

  • Und du bist der Meinung, dass ein Urteil des Amtsgerichtes mehr Gewicht hat als eins vom Oberlandesgericht? Ich halte mich dann doch besser ans OLG. Und der Unterschied beträgt läppische 14 Monate.

  • Und du bist der Meinung, dass ein Urteil des Amtsgerichtes mehr Gewicht hat als eins vom Oberlandesgericht? Ich halte mich dann doch besser ans OLG. Und der Unterschied beträgt läppische 14 Monate.

    Das natürlich nicht - aaaber. Das OLG K hat entschieden das nach 18 Monaten eine Mieterhöhung zustande gekommen ist.
    Es hat aber nicht entschieden ob auch schon nach 3 Monaten eine zustande gekommen wäre. Und genau das hat das AG "Monnem" in 2012 gemacht.

  • Wir wohnen schon seit 11 Jahren in dieser Wohnung (Bayern, Kreis Eichstätt). Seit diesen 11 Jahren hat unser Vermieter in dieser Wohnung rein garnichts gemacht. Gestern ist unser Vermieter zu uns gekommen und hat uns einen Zettel überreicht, wo drin steht, dass Sie die Miete um 100,00 € (jetzt 600,00 € Kaltmiete, 3-Zimmer-Wohnung, 80 m²) erhöhen will, ab dem 01.01.2014 und das ohne einen jeglichen Grund. Wir haben keinen Anwalt. Was kann ich tun ? Welche Gesetze gibt es dazu ? Ich habe gelesen, dass der Vermieter die Miete nicht höher als 15 % erhöhen darf. Wenn ja, welches Gesetz kann ich meiner Vermieterin zeigen ? Was soll ich machen ? Brauche eure Hilfe dringend !

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