Schönheitsreparatur bei Auszug

  • Guten Tag,

    ich benötige ihren Rat zu folgendem Sachverhalt.

    Mein Mietvertrag vo 27.11.2010 endet am 31.10.2013

    Die Wohnung wurde während der kompletten Mietdauer nicht renoviert und befindet sich im Original Zustand.
    Vor der Abnahme habe ich fachgerecht die Dübellöcher beseitigt und die Wohnung "Besenrein" übergeben.

    Durch das beseitigen der Dübellöcher ist an einigen Stellen ein geringer Farbunterschied zu erkennen.

    Die Wohnungsübergabe wurde von einer externen Person übernommen. Auf dem Übergabeprotokoll wurde vermerkt das es Farbunterschiede an den Wänden gibt.

    Die Person nahm mir die Schlüssel ab und hatte keine Beanstandung.

    2 Tage später erhielt ich von meinem Vermieter eine Nachbesserungsaufforderung wo vermerkt wurde das ich die Renovierung übernehmen sollte und mir den Schlüssel nochmals abholen soll.

    Da die Wohnng in einem Top Zustand ist und der Farbunterschied nur von entfernen der Dübellöcher entstanden ist sehe ich keine Notwendigkeit eine Renovoierung durchzuführen.

    Dies habe ich auch den Vermieter mitgeteilt der sich aber auf die Kündigungsbestätigung beruft wo Vermerkt wurde das ich falls fällig die Wohnng fachgerecht renovieren müsste.

    Laut meiner Einschätzung kann der Vermieter sich nur auf den Mietvertrag berufen.

    Dort beginnen meine Fragen. Im Anhang finden sie den entsprechenden Auszug aus dem Mietvertrag und die Schreiben des Vermieters.

    Die Wohnung war Erstbezug und somit Renoviert.

    Interesannt wäre ob es Nichtigkeitsklauseln gibt und ob sich der §18 auf die Fristen im § 8 bezieht.

    Vielen Dank für Ihre Hilfe.

    Mit freundlichen Grüßen

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  • Hallo Patty90,

    im Anhang finde ich nur den (Allerwelts-) § 8.

    "Durch das beseitigen der Dübellöcher ist an einigen Stellen ein geringer Farbunterschied zu erkennen."
    - Sind normal und Ergebnis von bestimmungsgemässen Gebrauch und somit nicht zu beanstanden.

    "Die Wohnungsübergabe wurde von einer externen Person übernommen. Auf dem Übergabeprotokoll wurde vermerkt das es Farbunterschiede an den Wänden gibt."
    - ... aber nicht, ob bzw. dass Du diese noch zu beseitigen hättest...?

    "Die Person nahm mir die Schlüssel ab und hatte keine Beanstandung."
    - Das war's, und Du bist 'raus aus dem Schneider.

    "2 Tage später erhielt ich von meinem Vermieter eine Nachbesserungsaufforderung wo vermerkt wurde das ich die Renovierung übernehmen sollte und mir den Schlüssel nochmals abholen soll."
    - Wunschdenken.

    "Da die Wohnng in einem Top Zustand ist und der Farbunterschied nur von entfernen der Dübellöcher entstanden ist sehe ich keine Notwendigkeit eine Renovoierung durchzuführen."
    - Richtig.

    "Dies habe ich auch den Vermieter mitgeteilt der sich aber auf die Kündigungsbestätigung beruft wo Vermerkt wurde das ich falls fällig die Wohnng fachgerecht renovieren müsste."
    - Sehr spassig, sich auf seine eigenen Wunschvorstellungen zu besziehen...

    "Laut meiner Einschätzung kann der Vermieter sich nur auf den Mietvertrag berufen."
    - Du sagtst es.

    "Die Wohnung war Erstbezug und somit Renoviert."
    - "Somit" ist nicht konkludent. Im MV gibt es offensichtlich keine Bestimmung, in der der Wohnungszustand genau beschrieben ist UND dass die Mietsache so entsprechend wieder zurückzugeben ist. Somit genügen besenrein und ohne Beschädigungen.

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Auf dem Übergabeprotokoll steht folgender Satz: "Farbunterschiede durch punktuelles ausbessern"

    Im Anhang befinden sich mehrere Anhänge unter anderem auch der § 18;19.
    Habe ihn hier nochmals angehangen.

    Gerne würde ich wissen ob dieser Paragraph die Aussagen entschärft.

    Der Vermieter hat mir eine Frist gestellt die Ausbesserung bis zum 08.11 zu tätigen da sonst eine Fachfirma den Schaden übernimmt und mir in Rechnung gestellt bzw. meine Kaution einbehalten wird.

    Auf mein Schreiben das ich Rechtlich nicht verpflichtet bin diese Leistung zu übernehmen kam bisher nur der Verweis auf die Kündigungsbestätigung.


    Vielen Dank

    Mit freundlichen Grüßen

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  • Ist auch meine Meinung nur besteht die Frage wie ich Mein Recht geltend mache. Da der Vermieter nicht einsichtig ist.

    Ich vermute der letze Weg wird sein einen Anwalt zu beauftragen nur hätte ich gerne diese Kosten gespart.

  • Ist auch meine Meinung nur besteht die Frage wie ich Mein Recht geltend mache. Da der Vermieter nicht einsichtig ist.
    Ich vermute der letze Weg wird sein einen Anwalt zu beauftragen nur hätte ich gerne diese Kosten gespart.


    Du benötigst erst dann Rechtsbeistand, wenn schriftlich eine (finanzielle) Forderung an Dich herangetragen wird. Bis jetzt verbreitet der VM nur heisse Luft, meiner bescheidenen Meinung nach.
    Da die Abnahme problemlos verlief und der Abnehmende die Schlüssel in Empfang nahm, war es das.

  • Eine weitere Frage zu diesen Thema: Die Mietkaution wurde in meinen Bausparvertrag eingezahlt. Dort musste ich eine Abtrittserklärung unterschreiben.

    Besteht die Möglichkeit den Vermieter den Anspruch zu verweigern, da die Forderungen und Androhnung offenbar nichtig sind.

  • Eine weitere Frage zu diesen Thema: Die Mietkaution wurde in meinen Bausparvertrag eingezahlt. Dort musste ich eine Abtrittserklärung unterschreiben.
    Besteht die Möglichkeit den Vermieter den Anspruch zu verweigern, da die Forderungen und Androhnung offenbar nichtig sind.


    Da bin ich überfragt. Vielleicht weiiss die Bauspasskasse da etwas mehr?
    Deren Aufgabe wird es wohl schlechthin nicht sein können, die Berechtigung der Ansprüche zu beurteilen.

  • Eine weitere Frage zu diesen Thema: Die Mietkaution wurde in meinen Bausparvertrag eingezahlt. Dort musste ich eine Abtrittserklärung unterschreiben.

    Besteht die Möglichkeit den Vermieter den Anspruch zu verweigern, da die Forderungen und Androhnung offenbar nichtig sind.

    Üblicherweise wird Bausparguthaben verpfändet. Was bei Inanspruchnahmne eine Teilkündigung des BsV zur Folge hätte.
    Lesen Sie sich mal die diesbezüglichen AGB der Bausparkasse durch.

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