Guten Tag,
ich benötige ihren Rat zu folgendem Sachverhalt.
Mein Mietvertrag vo 27.11.2010 endet am 31.10.2013
Die Wohnung wurde während der kompletten Mietdauer nicht renoviert und befindet sich im Original Zustand.
Vor der Abnahme habe ich fachgerecht die Dübellöcher beseitigt und die Wohnung "Besenrein" übergeben.
Durch das beseitigen der Dübellöcher ist an einigen Stellen ein geringer Farbunterschied zu erkennen.
Die Wohnungsübergabe wurde von einer externen Person übernommen. Auf dem Übergabeprotokoll wurde vermerkt das es Farbunterschiede an den Wänden gibt.
Die Person nahm mir die Schlüssel ab und hatte keine Beanstandung.
2 Tage später erhielt ich von meinem Vermieter eine Nachbesserungsaufforderung wo vermerkt wurde das ich die Renovierung übernehmen sollte und mir den Schlüssel nochmals abholen soll.
Da die Wohnng in einem Top Zustand ist und der Farbunterschied nur von entfernen der Dübellöcher entstanden ist sehe ich keine Notwendigkeit eine Renovoierung durchzuführen.
Dies habe ich auch den Vermieter mitgeteilt der sich aber auf die Kündigungsbestätigung beruft wo Vermerkt wurde das ich falls fällig die Wohnng fachgerecht renovieren müsste.
Laut meiner Einschätzung kann der Vermieter sich nur auf den Mietvertrag berufen.
Dort beginnen meine Fragen. Im Anhang finden sie den entsprechenden Auszug aus dem Mietvertrag und die Schreiben des Vermieters.
Die Wohnung war Erstbezug und somit Renoviert.
Interesannt wäre ob es Nichtigkeitsklauseln gibt und ob sich der §18 auf die Fristen im § 8 bezieht.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
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