Beiträge von Patty90

    Eine weitere Frage zu diesen Thema: Die Mietkaution wurde in meinen Bausparvertrag eingezahlt. Dort musste ich eine Abtrittserklärung unterschreiben.

    Besteht die Möglichkeit den Vermieter den Anspruch zu verweigern, da die Forderungen und Androhnung offenbar nichtig sind.

    Vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Auf dem Übergabeprotokoll steht folgender Satz: "Farbunterschiede durch punktuelles ausbessern"

    Im Anhang befinden sich mehrere Anhänge unter anderem auch der § 18;19.
    Habe ihn hier nochmals angehangen.

    Gerne würde ich wissen ob dieser Paragraph die Aussagen entschärft.

    Der Vermieter hat mir eine Frist gestellt die Ausbesserung bis zum 08.11 zu tätigen da sonst eine Fachfirma den Schaden übernimmt und mir in Rechnung gestellt bzw. meine Kaution einbehalten wird.

    Auf mein Schreiben das ich Rechtlich nicht verpflichtet bin diese Leistung zu übernehmen kam bisher nur der Verweis auf die Kündigungsbestätigung.


    Vielen Dank

    Mit freundlichen Grüßen

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.
    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.
    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

    Guten Tag,

    ich benötige ihren Rat zu folgendem Sachverhalt.

    Mein Mietvertrag vo 27.11.2010 endet am 31.10.2013

    Die Wohnung wurde während der kompletten Mietdauer nicht renoviert und befindet sich im Original Zustand.
    Vor der Abnahme habe ich fachgerecht die Dübellöcher beseitigt und die Wohnung "Besenrein" übergeben.

    Durch das beseitigen der Dübellöcher ist an einigen Stellen ein geringer Farbunterschied zu erkennen.

    Die Wohnungsübergabe wurde von einer externen Person übernommen. Auf dem Übergabeprotokoll wurde vermerkt das es Farbunterschiede an den Wänden gibt.

    Die Person nahm mir die Schlüssel ab und hatte keine Beanstandung.

    2 Tage später erhielt ich von meinem Vermieter eine Nachbesserungsaufforderung wo vermerkt wurde das ich die Renovierung übernehmen sollte und mir den Schlüssel nochmals abholen soll.

    Da die Wohnng in einem Top Zustand ist und der Farbunterschied nur von entfernen der Dübellöcher entstanden ist sehe ich keine Notwendigkeit eine Renovoierung durchzuführen.

    Dies habe ich auch den Vermieter mitgeteilt der sich aber auf die Kündigungsbestätigung beruft wo Vermerkt wurde das ich falls fällig die Wohnng fachgerecht renovieren müsste.

    Laut meiner Einschätzung kann der Vermieter sich nur auf den Mietvertrag berufen.

    Dort beginnen meine Fragen. Im Anhang finden sie den entsprechenden Auszug aus dem Mietvertrag und die Schreiben des Vermieters.

    Die Wohnung war Erstbezug und somit Renoviert.

    Interesannt wäre ob es Nichtigkeitsklauseln gibt und ob sich der §18 auf die Fristen im § 8 bezieht.

    Vielen Dank für Ihre Hilfe.

    Mit freundlichen Grüßen

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.
    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.
    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.
    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!