Neuer Vermieter mögliche Kündigung wegen Eigenbedarf

  • Hallo zusammen,

    heute wurden meine Familie und ich quasi überfahren und zwar von der Nachricht das unser Vermieter
    das Haus (Einfamilienhaus) verkauft. Vor wenigen Minuten kam der Anruf des Maklerbüros, man wollte bereits
    Termine machen. AUs dem Gespräch herraus muss ich davon ausgehen das es schon interessenten gibt und
    dieser/diese selber einziehen wollen. Ich befürchte also eine Kündigung wegen Eigenbedarf. Die Mitarbeiterin des
    Maklerbüros sagte mir das bekannt wäre das das Objekt vermietet sei aber wir würden ja sicher schnell etwas
    neues finden.

    Wir (meine Frau, unsere Kinder (Sohn 6 Jahre schwerbehindert, Tochter 6 Jahre und Sohn nächste Woche Entbindung) und ich natürlich) sind erst im Oktober 2015 hier eingezogen. Der Mietvertrag ist unbefristet. Wenn ich das bis jetzt richtig verstanden habe gilt also eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.

    Könnte mir bitte jemand eine grobe übersicht über die rechtliche Lage geben.

    vielen Dank im Vorraus

  • Unser Vermieter hat uns nun mit den Woren "wir können nicht mehr, wir verkaufen" darüber in Kenntnis gesetzt das er verkauft.

    Gibt es eine Frist bis wann ich dem Makler rein lassen muss zwecks Objektbesichtigung NICHT für eine Besichtigung von Interessenten.
    Hintergrund ist das meine Frau ins Krankenhaus geht und ich mich um unsere Kinder kümmere und natürlch auch für meine Frau da sein möchte. Es geht mir nicht darum den Makler oder meinen noch Vermieter zu ärgern sondern ich habe grade andere Sorgen als dem
    Makler das Haus zu zeigen.

    Einmal editiert, zuletzt von Forumuser (19. Januar 2017 um 20:28)

  • Gibt es eine Frist bis wann ich dem Makler rein lassen muss zwecks Objektbesichtigung NICHT für eine Besichtigung von Interessenten.


    Nur mit schriftlicher Originalvollmacht und nach rechtzeitiger Terminabsprache.

  • Ok das ist schon mal sehr hilfreich. Aber bis wann muss ich den ersten Interessententermin und den Maklertermin machen, gibt es eine Frist ? Sprich muss ich den ersten Termin innerhalb von 3 Tagen oder 3 Wochen machen.

    Damit meine ich nicht die Frist die der Makler/Vermieter einhalten muss wenn er eine Besichtigung anmeldet/anfragt

    Einmal editiert, zuletzt von Forumuser (19. Januar 2017 um 21:05)

  • Aber bis wann muss ich den ersten Interessententermin und den Maklertermin machen, gibt es eine Frist ?

    Ab sofort. Aber nicht wann und so oft das Vermieter und Makler wollen.

    In den ersten 3 Monaten müßt Ihr maximal 2 Besichtigungstermine a ca. 1 Stunde pro Woche dulden.

    Ist das Haus nach 3 Monaten immer noch nicht verkauft maximal 1 - 2 Termine pro Monat.

    Am besten legt Ihr für 1 - 2 Wochen im voraus selbst Termine fest und teilt diese dem Vermieter und Makler nachweisbar mit.

  • Danke für die bisherigen Antworten, werde mich dann mal daran setzten und schauen wie ich die Termine legen kann.

    Für weitere Informationen bin ich natürlich dankbar.

    gruß

  • Danke für die bisherigen Antworten, werde mich dann mal daran setzten und schauen wie ich die Termine legen kann.


    ... welche Du dann freundlicherweise dem VM mitteilen kannst, damit der dann wiederum entsprechend disponieren kann.

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