Hallo,
meine Wohnung ist auf der Nebenkostenabrechnung zwischen den Jahren 2009 und 2011 um einige Quadratmeter gewachsen, auf meine Wohnfläche hat sich das leider nicht ausgewirkt :D. Effektiv habe ich nun für die Jahre 2010/2011 mehrere hundert Euro zu viel gezahlt. Wenn ich es richtig verstehe ist die Frist für einen Widerspruch nach 556 Abs. 3 S. 5 BGB für 2010 bereits abgelaufen, für 2011 könnte ich diesen noch fristgerecht einlegen.
Ist aber ein Unterschied von fast 15 qm von einem Jahr aufs andere nicht eine grössere Geschichte als einfach nur ein Formfehler oder das falsche Abrechnen der Müllabfuhr? Sprich habe ich noch eine Möglichkeit mein Geld für 2010 zurückzubekommen?
(und ja, ich weiss, es war extrem blöd das nicht früher zu bemerken :()
Grüsse,
t