Beiträge von tres

    Hallo,

    ich habe eine Frage zur korrekten Berechnung der Wohnfläche einer Wohnung:

    Da es in meinem Mietvertrag nur eine grobe Angabe der Wohnungsgrösse gab ("Die Wohnungsgrösse wird vom Vermieter nicht zugesichert, vielmehr handelt es sich um eine reine Objektbeschreibung") wurde meine Wohnung neu aufgemessen um die Betriebskosten anzupassen. Der Vermieter hat die Wohnfläche simpel nach Länge x Breite der Räume und des Flurs berechnet. Nun wohne ich aber in einem Altbau und in jedem Zimmer ragt etwas Mauerwerk in den Raum, sollte diese Fläche nicht abgezogen werden? Es sind fast zwei Quadratmeter, was in den Betriebskosten einen Unterschied von fast 100 EUR macht. Das ist nicht viel, aber auf die Dauer würde es mich dann doch ärgern, wenn ich jährlich zu viel zahle.

    Wäre nett, wenn ihr mir da weiterhelfen könntet.

    Grüsse,
    t


    edit: Zum besseren Verständnis, hier mal der Grundriss

    Hallo,

    meine Wohnung ist auf der Nebenkostenabrechnung zwischen den Jahren 2009 und 2011 um einige Quadratmeter gewachsen, auf meine Wohnfläche hat sich das leider nicht ausgewirkt :D. Effektiv habe ich nun für die Jahre 2010/2011 mehrere hundert Euro zu viel gezahlt. Wenn ich es richtig verstehe ist die Frist für einen Widerspruch nach 556 Abs. 3 S. 5 BGB für 2010 bereits abgelaufen, für 2011 könnte ich diesen noch fristgerecht einlegen.

    Ist aber ein Unterschied von fast 15 qm von einem Jahr aufs andere nicht eine grössere Geschichte als einfach nur ein Formfehler oder das falsche Abrechnen der Müllabfuhr? Sprich habe ich noch eine Möglichkeit mein Geld für 2010 zurückzubekommen?

    (und ja, ich weiss, es war extrem blöd das nicht früher zu bemerken :()

    Grüsse,
    t

    Danke für eure Antworten.

    Ich fasse mal zusammen ob ich das richtig verstanden habe:

    - der Wortlaut des Mietvertrages legt keine m² Zahl fest, auch wenn ein Wert genannt wird
    - eine Erhöhung der Betriebskosten ist sehr wahrscheinlich
    - der Vermieter kann unter Umständen die Betriebskosten rückwirkend anpassen, da noch keine vier Abrechnungsjahre vergangen sind
    - eine Anhebung auf "ortsübliche Vergleichsmiete" ist die einzige Möglichkeit für eine Mieterhöhung

    Stimmt das soweit?

    Hallo zusammen,

    ich wohne seit über drei Jahren in einer Altbauwohnung in einem Haus von dem es anscheinend nicht mehr wirklich allzu korrekte Pläne gibt. Meine Wohnung ist - nach eigenem Aufmessen - etwa 10qm grösser als im Mietvertrag angeben. Dem vorherigen Besitzer des Hauses waren die ungenauen Pläne wohl bekannt, denn im Vertrag steht wörtlich "Die Wohnungsgrösse wird vom Vermieter nicht zugesichert, vielmehr handelt es sich um eine reine Objektbeschreibung". Der neue Besitzer möchte nun aber die Wohnung selbst aufmessen und "die Kosten anpassen".

    Fragen:
    - Ist meinem Mietvertrag nach die Grösse nicht letzten Endes "egal"? Ich habe ja damit im Grunde das Objekt gemietet, keine Quadratmeter.
    - Welche Kosten könnte er denn überhaupt anpassen? Ist eine "echte" Mieterhöhung in dem Sinne möglich?
    - Inwiefern muss ich dem Vermieter Zutritt zu meiner (seiner) Wohnung erlauben?

    Wäre toll wenn ihr mir da evtl. weiterhelfen könntet.

    Gruss,
    tres

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