Mieterhöhung zulässig?

  • Hallo,
    wir (Vermieter) würden gerne die Miete um 60€ auf 360€ erhöhen.
    Momentan wird eine ca. 85m² große Wohnung, mit Garage für ein Auto, Kellerraum und großem Garten für 300€ kalt vermietet. Der Mietpreis ist trotz verschiedener Ausgaben in den letzten 7 Jahren konstant geblieben. Die aktuellen Umstände erfordern aber die oben angesprochene Erhöhung.

    Leider sind wir noch auf der Suche nach rechtmäßigen Begründungen dafür.

    Deshalb die Frage:
    Ist eine der folgenden Tatsachen eine rechtmäßige Begründung für eine Mieterhöhung?

    -Eine ortsmäßige Vergleichsmiete gibt es nur inoffiziell, welche bei ca. 4,30€/m² liegt. Rechnerisch also die inoffizielle Vergleichsmiete bei ca. 365€
    -Vor ca. 5 Jahren wurde eine 20.000€ teuere Wärmedämmung installiert, welche keine Mieterhöhung nach sich zog.
    -Vor ca. 2 Jahren wurden Kanalarbeiten für ca. 10.000€ durchgeführt. Diese musste jeder Haushalt im Ort durchführen. Auch hier wurde keine Mieterhöhung durchgeführt.
    -Für nächstes Jahr ist ein neues Garagendach in planung für ca. 1.000€ - 2.000€

    Gibt es noch andere Begründungen dafür?

    Wenn mir jemand bei dieser Frage helfen könnte wäre ich Ihm/Ihr sehr dankbar. Bitte Begründungen nach Möglichkeit mit rechtlichen Verweisen.

  • Ihr Anliegen hier ist eine Rechtsberatung und diese darf in diesem Laienforum nicht stattfinden. Suchen Sie eine professionelle Auskunft (Vermieterverein oder etc.)

  • Hallo derbassist,

    die von Dir genannten Argumente sollteste mal mit dem Mieter erörtern und dann eine angemessene Mieterhöhung vereinbaren. bspw. ab dem 1.1.14.

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