Es liegt mir keine Bestätigung von der Pfändung vor und auch sonst habe ich keine Schreiben deswegen bekommen
Beiträge von derbassist
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Ja habe eine Kaution i.H.v. 600 € wobei diese die Schäden wie bereits beschreiben nicht annähernd abdecken.
Kann ich die Kaution einfach einbehalten oder brauche ich eine Bestätigung vom Gutachter dafür?
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Ja ich habe noch eine Kaution i.H.v. 600 Euro (2 Monatsmieten).
Diese reicht aber nichtmal annähernd für die Beseitigung der Kosten.
Und wie kann ich rechtlich bestätigen, dass ich die Kaution für die Schäden behalten darf? Brauch ich dafür ein Gutachten oder sonstiges?
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Hallo,
ich hatte seit 7 Jahren eine Familie als Mieter in einer Wohnung. Der Mietvertrag wurde von ihnen gekündigt und lief Ende Februar ab. Bei der Schlüsselübergabe und der Wohnungsabnahme sind viele Schäden an der Wohnung entdeckt worden.Laut Mietvertrag muss die Wohnung sauber hinterlassen werden. Desweiteren ist geregelt, nach wievielen Jahren welcher Raum neu gestrichen werden muss.
In fast jeder Wand der Wohnung sind sehr viele Löcher mit Dübeln, ALLE Wände ungestichen und total dreckig und die Wohnung sieht auch insgesamt aus wie ein Schweinestall (nichts geputzt, dreckige Decke usw.).
Schriftlicht wurde bei der Wohnungsabnahme vereinbart, die Wohnung zu streichen, alle Dübel/Nägel zu entfernen und die Löcher zu stopfen.
Gesagt getan...oder eher nicht getan..ALLE Dübel befinden sich immernoch in den Löchern und stehen zum Teil sogar sichtbar aus der Wand heraus. Gestrichen wurde mit einer billigen Farbe die nicht wirklich abdeckt. Die Dübel die nicht rausstehen sind aufgrund der schlechten Deckkraft der farbe noch zu erkennen. Die Wand wurde unregelmäßig und unsauber gestichen wobei auch die Deckenleisten angestrichen und nicht gesäubert wurden.Das wäre bisher noch nicht das Schlimmste, da man es selbst noch richten könnte. Was man aber nicht rückgängig machen kann, ist die Art und Weise, wie die Löcher mit GIPS verprachtelt wurden. Die Löcher wurden großflächig mit Gips zugekleistert. Da es sich um einen Reibeputz handelt ist eine Ausbesserung der Flächen unmöglich. Es ist einfach nur eine Katastrophe, in was für einen Umkreis die Löcher verspachtelt wurden (wie gesagt manche Dübel stehen auch noch aus der Wand). Auch Nägel wurden teilweise nach dem Streichen einfach in die Wand geklopft oder danach Rausgezogen (nach dem Rausziehen sind natürlich neue Löcher entstanden)
Die Schäden an der Wände sind nun schlimmer als zuvor und laut einer Malerfirma auch nicht wieder auszubessern. Die einzige Möglichkeit ist, die ganze Wohnung neu zu verputzen (was aufgrund des schrecklichen Aussehens auch dringenst notwendig ist).
Desweiteren ist in der Einzelgarage des Vermieters ein riesiger Ölfleck der sich fast über die halbe Fläche der Garage erstreckt und bereits wegen längerem Einziehen in den Betonboden nichtmehr zu entfernen ist. (Das sein Auto Öl verliert wusste er und versuchte weitere Schäden mit einem Karton zu verhindern, was aber aufgrund des bald durchweichten Kartons nicht funktionierte).Insgesamt schätze ich die Schäden auf einen Gesamtbetrag von rund 4000-5000 Euro. Das Problem ist nur, dass die Familie vor einigen Jahren Privatinsolvenz beantragt hatte und ich nun befürchte, dass wenn ich gerichtlich dagegen klagen würde, ich auf meinen Kosten sitzen bleibe.
Wie ist vorzugehen, wenn die Schäden professionell auf die Kosten des Verursachers (Mieters) ausgebessert werden sollen? Speziell in Hinblick auf die Garage, deren Boden 10 mal schrecklicher aussieht als die Wohnung selbst.
Vielen Dank schonmal für die Hilfen
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Hallo,
wir (Vermieter) würden gerne die Miete um 60€ auf 360€ erhöhen.
Momentan wird eine ca. 85m² große Wohnung, mit Garage für ein Auto, Kellerraum und großem Garten für 300€ kalt vermietet. Der Mietpreis ist trotz verschiedener Ausgaben in den letzten 7 Jahren konstant geblieben. Die aktuellen Umstände erfordern aber die oben angesprochene Erhöhung.Leider sind wir noch auf der Suche nach rechtmäßigen Begründungen dafür.
Deshalb die Frage:
Ist eine der folgenden Tatsachen eine rechtmäßige Begründung für eine Mieterhöhung?-Eine ortsmäßige Vergleichsmiete gibt es nur inoffiziell, welche bei ca. 4,30€/m² liegt. Rechnerisch also die inoffizielle Vergleichsmiete bei ca. 365€
-Vor ca. 5 Jahren wurde eine 20.000€ teuere Wärmedämmung installiert, welche keine Mieterhöhung nach sich zog.
-Vor ca. 2 Jahren wurden Kanalarbeiten für ca. 10.000€ durchgeführt. Diese musste jeder Haushalt im Ort durchführen. Auch hier wurde keine Mieterhöhung durchgeführt.
-Für nächstes Jahr ist ein neues Garagendach in planung für ca. 1.000€ - 2.000€Gibt es noch andere Begründungen dafür?
Wenn mir jemand bei dieser Frage helfen könnte wäre ich Ihm/Ihr sehr dankbar. Bitte Begründungen nach Möglichkeit mit rechtlichen Verweisen.
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