Schufa-Auskunft

  • Seit September wohne ich in der neuen Wohnung. Mein Freund kam erst etwas Tage später dazu, so dass ich den Mietvertrag alleine unterschrieben habe. In der Mieterselbstauskunft habe ich ihn aber mit angegeben und gesagt, dass wir zu zweit in die Wohnung einziehen. Als er nicht namentlich am Briefkasten erschien, fiel mir auf, dass ich alleine im Mietvertrag stehe. Daraufhin habe ich dem Vermieter geschrieben. Untenstehend die Antwort. Meine Frage ist, muss er eine Schufa-Auskunft etc. geben wenn ich quasi allein die Miete zahle? Er ist Kanadier und hat momentan auch noch keine Arbeitserlaubnis, d.h. kein Einkommen. Dass er den Vertrag mit unterschreiben muss, kann ich verstehen. Aber was ist mit dem Rest?

    "Leider war uns nicht bewusst, dass Ihr Freund mit in den Mietvertrag mit aufgenommen werden wollte, er hatte zwar seinen Namen in die Mieterselbstauskunft eingetragen aber weder unterschrieben, noch hat er uns Unterlagen eingereicht, ebenso haben Sie den Vertrag alleine unterschrieben und uns auch dann nicht darauf hingewiesen, dass Sie mit zwei Personen die Wohnung beziehen möchten. Bitte überlassen Sie uns die Unterlagen von Ihrem Freund (die letzten 3 Gehaltsabrechnungen, Kopie des Personalausweises und eine aktuelle Schufa-Auskunft), sodann bekommen Sie eine neue Vertragsausfertigung überlassen."

  • Ich würde stattdessen vom Lebensgefährten schreiben, klingt besser.


    Wenn schon dann Lebenspartner. Gefährten hat man im Krieg oder in der Schule.:eek:

    Egal wie man das nennt, die Genehmigung muß trotzdem vor Einzug eingeholt werden.

  • Wenn ihr Freund länger als 4 Wochen bei Ihnen wohnen will (als Besucher), werden Sie um eine Genehmigung des Vermieters nicht drum herum kommen.
    Senden Sie also die Unterlagen, welche verfügbar sind und dann erst mal abwarten.

  • Wenn ihr Freund länger als 4 Wochen bei Ihnen wohnen will (als Besucher), werden Sie um eine Genehmigung des Vermieters nicht drum herum kommen.
    Senden Sie also die Unterlagen, welche verfügbar sind und dann erst mal abwarten.

    Okay. Ich hatte ihn ja bei der Mieterselbstauskunft mit angegeben. Somit dachte ich, dass der Vermieter davon weiß und wenn noch was an Informationen nötig ist, werden sie mich schon danach fragen. Ich zahle die Miete ja alleine. Und da er Kanadier ist, weiß ich nicht, ob es möglich ist, für ihn eine Schufa-Auskunft zu bekommen. Das ist doch sicher was sehr Deutsches. ;)

  • Christina83:

    "Ich hatte ihn ja bei der Mieterselbstauskunft mit angegeben."
    - Finde ich korrekt.

    "Somit dachte ich, dass der Vermieter davon weiß und wenn noch was an Informationen nötig ist, werden sie mich schon danach fragen."
    - Deshalb haben sie Dich ja auch gefragt. Dass das deren Standardtext ist, ist Dir wohl nicht aufgefallen...?

    "Ich zahle die Miete ja alleine."
    - Es ist völlig egal, WER die Miete zahlt. Wichtig ist einzig und allein der Verwendungszweck und die Höhe des Betrags.

    "Und da er Kanadier ist, weiß ich nicht, ob es möglich ist, für ihn eine Schufa-Auskunft zu bekommen."
    - Why not? Wäre ja noch "schöner", wenn 10% der in D lebenden Draussenländer hi-life machen könnten...:mad:

    "Das ist doch sicher was sehr Deutsches. ;)"
    - Are you shure?

  • Moin, interessantes Thema.

    also ich wohne ca. 3 Jahre alleine in der Wohnung, nun will die Freundin bei mir einziehen.

    Daraus folgt: es ist Pflicht den Vermieter darüber zu informieren da der Mietvertrag ja mit einer Person läuft.
    Ich kann mir aber nicht vorstellen das ein Vermieter es verbieten kann das eine Freundin bei mir dauerhaft wohnt, oder ?

  • Zitat

    es ist Pflicht den Vermieter darüber zu informieren da der Mietvertrag ja mit einer Person läuft.

    Es ist die Pflicht des Mieters den Vermieter

    Zitat

    vor

    Einzug um Zustimmung zu bitten. Ansonsten riskiert er die Kündigung.

    Zitat

    Ich kann mir aber nicht vorstellen das ein Vermieter es verbieten kann das eine Freundin bei mir dauerhaft wohnt, oder ?

    So gut wie gar nicht.

  • danke, also ein rein formeller Vorgang.

    Ich informiere den Vermieter darüber das meine Freundin bei mir wohnt, er kann sich ja dazu äußern wenn er nicht damit einverstanden ist.

    Ich würde gleichzeitig noch um die Erhöhung der Nebenkostenpauschale bitten, das wirkt seriös.

    Aber bitten würde mir schwerfallen, lieber informieren.

  • Zitat

    Ich informiere den Vermieter darüber das meine Freundin bei mir wohnt, er kann sich ja dazu äußern wenn er nicht damit einverstanden ist.

    Habe ich mich so mißverständlich ausgedrückt:confused:

    Nicht informieren das die Freundin eingezogen ist, sondern den VM um Zustimmung bitten das sie einziehen darf.

    Andersrum geht die Chose in die Hose.

  • Danke anitari.

    vereinfacht gesagt: der Vermieter muß gefragt werden darf aber nicht ablehnen.

    Gut; der Normalfall ist ja das die Freundin schon bei jemand als Gast ist, hier viel der Zeitraum von vier Wochen.Man will halt erst das Zusammenleben testen bevor die endgültige Entscheidung dazu fällt.

    Daraus folgt; man entscheidet sich nach vier Wochen Zusammenleben das man ganz zusammenleben will
    und fragt beim Vermieter nach ob er dagegen was hat. Richtige Denkweise ?

  • Danke anitari.

    vereinfacht gesagt: der Vermieter muß gefragt werden darf aber nicht ablehnen.

    Gut; der Normalfall ist ja das die Freundin schon bei jemand als Gast ist, hier viel der Zeitraum von vier Wochen.Man will halt erst das Zusammenleben testen bevor die endgültige Entscheidung dazu fällt.

    Daraus folgt; man entscheidet sich nach vier Wochen Zusammenleben das man ganz zusammenleben will
    und fragt beim Vermieter nach ob er dagegen was hat. Richtige Denkweise ?

    Du willst es wohl nicht begreifen...:mad:

  • Die Frage ist wiellange darf ein Besuch bleiben und ab wann genau, also ab welcher Zeit muss man den Einzug melden.
    Der Vermierter hat hier kaum Chancen wenn man es geschickt anstellt( Freundin hat selbstverständlich einen Wohnsitz bei Ihren Eltern gemeldet und ist nur zeitweise zu Besuch. Kann ja schlecht eine Anwesenheitsliste geben.

    Wenn es jemand weiß würde ich mich freuen

    Das habe ich greade gefunden:


    Ja; siehe Unterschied Besuch und Mitbewohner/Untermieter:

    Besucher dürfen selbstverständlich auch in der Mieterwohnung übernachten. Sie dürfen auch über längere Zeit hinweg in der Mieterwohnung bleiben. Der Mieter kann seinem Besucher auch Haus- und Wohnungsschlüssel überlassen, und der Besucher darf sich auch bei Abwesenheit des Mieters in der Mietwohnung aufhalten.

    Wenn der Besucher allerdings länger als 6 Wochen am Stück in der Mieterwohnung lebt, hat der Vermieter durchaus das Recht nachzufragen, ob der Besucher nicht tatsächlich schon Mitbewohner oder Untermieter geworden ist. In diesen Fällen müsste der Vermieter informiert und um Erlaubnis gefragt werden, der Besucher müsste unter Umständen in die Betriebskostenumlage mit einbezogen werden.

    (Quelle: Mieterbund24.de)

    Da kann man endlos streiten, schlimmestenfalls kriegt man erstmal eine Abmahung aber wohl kaum eine wirklsame Kündigung.
    Vermieter haben meistens die schlechteren karten, ist wie im Arbeitsrecht beim Arbeitgeber.

  • also weiß keiner es, okay, man kann nicht erwarten in einem Forum eine Rechtsauskunft zu bekommen,allenfalls Tipps.

    Rechtsanwälte oder Mieterschutzbund werden es im Detail wissen,

    Dennoch danke für die Antworten.

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