Beiträge von Christina83

    Wenn ihr Freund länger als 4 Wochen bei Ihnen wohnen will (als Besucher), werden Sie um eine Genehmigung des Vermieters nicht drum herum kommen.
    Senden Sie also die Unterlagen, welche verfügbar sind und dann erst mal abwarten.

    Okay. Ich hatte ihn ja bei der Mieterselbstauskunft mit angegeben. Somit dachte ich, dass der Vermieter davon weiß und wenn noch was an Informationen nötig ist, werden sie mich schon danach fragen. Ich zahle die Miete ja alleine. Und da er Kanadier ist, weiß ich nicht, ob es möglich ist, für ihn eine Schufa-Auskunft zu bekommen. Das ist doch sicher was sehr Deutsches. ;)

    Seit September wohne ich in der neuen Wohnung. Mein Freund kam erst etwas Tage später dazu, so dass ich den Mietvertrag alleine unterschrieben habe. In der Mieterselbstauskunft habe ich ihn aber mit angegeben und gesagt, dass wir zu zweit in die Wohnung einziehen. Als er nicht namentlich am Briefkasten erschien, fiel mir auf, dass ich alleine im Mietvertrag stehe. Daraufhin habe ich dem Vermieter geschrieben. Untenstehend die Antwort. Meine Frage ist, muss er eine Schufa-Auskunft etc. geben wenn ich quasi allein die Miete zahle? Er ist Kanadier und hat momentan auch noch keine Arbeitserlaubnis, d.h. kein Einkommen. Dass er den Vertrag mit unterschreiben muss, kann ich verstehen. Aber was ist mit dem Rest?

    "Leider war uns nicht bewusst, dass Ihr Freund mit in den Mietvertrag mit aufgenommen werden wollte, er hatte zwar seinen Namen in die Mieterselbstauskunft eingetragen aber weder unterschrieben, noch hat er uns Unterlagen eingereicht, ebenso haben Sie den Vertrag alleine unterschrieben und uns auch dann nicht darauf hingewiesen, dass Sie mit zwei Personen die Wohnung beziehen möchten. Bitte überlassen Sie uns die Unterlagen von Ihrem Freund (die letzten 3 Gehaltsabrechnungen, Kopie des Personalausweises und eine aktuelle Schufa-Auskunft), sodann bekommen Sie eine neue Vertragsausfertigung überlassen."

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