Kündigung wegen Eigenbedarf

  • Hallo liebes Forum,

    ich bräuchte mal eine erste Einschätzung von Leuten, die sich mit sowas auskennen :)

    Die Situation ist folgende: Unsere Vermieterin verkauft das Haus, die neuen Besitzer kündigen allen Mietern wegen Eigenbedarf, ziehen wohl mit der kompletten Familie in 3 Wohnungen. Jetzt haben wir zwei Fragen: 1) Können wir (meine Frau, ich und unsere 2 kleinen Kinder) die Sozialklausel geltend machen, um nach der Kündigung nicht in 3 Monaten raus zu müssen und 2) besitzen wir als Mieter jetzt auch eine Art Sonderkündigungsrecht? Das wäre insofern gut, als dass wir dann sofort rauskönnten, wenn wir eine neue Wohnung gefunden hätten.
    Das Problem ist, wir müssen uns im Endeffekt ja eine neue Wohnung suchen, können jetzt aber noch nicht beginnen, da wir ja nicht genau wissen, wann letztlich die Kündigung erfolgt. Planungssicherheit sieht da natürlich anders aus :/

    Vielen Dank schonmal für eure Hilfe

  • Zitat

    Können wir (meine Frau, ich und unsere 2 kleinen Kinder) die Sozialklausel geltend machen, um nach der Kündigung nicht in 3 Monaten raus zu müssen

    Natürlich. 3 Monate wäre übrigens nur korrekt wenn Sie noch keine 5 Jahre dort wohnen.

    Zitat

    besitzen wir als Mieter jetzt auch eine Art Sonderkündigungsrecht? Das wäre insofern gut, als dass wir dann sofort rauskönnten, wenn wir eine neue Wohnung gefunden hätten.

    Nein. Es sei denn der VM entläßt Sie vorzeitig aus dem Vertrag.

    Zitat

    Das Problem ist, wir müssen uns im Endeffekt ja eine neue Wohnung suchen, können jetzt aber noch nicht beginnen, da wir ja nicht genau wissen, wann letztlich die Kündigung erfolgt.


    Na dann erst mal abwarten und Tee trinken. Der neue Eigentümer darf erst nach erfolgtem Grundbucheintrag als Vermieter tätig werden.

    Mal davon abgesehen können Sie jeder Zeit eine neu Wohnung suchen und fristgerecht kündigen. Warum denn auf die vermutlich sichere Kündigung wegen Eigenbedarf warten?

  • vielen dank für die schnelle antwort :)
    das "problem" ist, ich sitze gerade an meiner promotion, die wird wohl im april/mai beendet sein und ich will nicht mitten in der prüfungsphase umziehen müssen. daher wäre uns ein sonderkündigungsrecht sehr gelegen gewesen, weil wir zum 1.12. eine wohnung gehabt hätten. aber das hat sich wohl erledigt. ich denke, wir werden es jetzt dann so machen, dass wir zum 1.11. kündigen und dann halt zum 1.2. was neues suchen. ist in dieser situation wahrscheinlich das beste.
    ist nur sehr ärgerlich das ganze, da wir 2 jahre hier wohnen und beim einzug noch keine rede davon war, dass das objekt verkauft werden sollte. aber so ist das leben wohl :)

    vielen dank nochmal für die schnelle hilfe!

  • ich denke, wir werden es jetzt dann so machen, dass wir zum 1.11. kündigen und dann halt zum 1.2. was neues suchen.


    Wenn Ihr jetzt zum nächstmöglichen Termin kündigt, wäre das dann zum 31.01.2014.

  • Na ja Kündigung wegen Eigenbedarfs.

    Diese kann man doch durch Klagen lange hinauszögern. Die Gerichte sind doch total überlastet.
    Kommt es zum Termin ist der Anwalt in Urlaub etc. Das kann locker ein Jahr werden.

    Stimmst ?

    Rechtschutzversicherung wäre dann noch wichtig.

  • Zitat

    Diese kann man doch durch Klagen lange hinauszögern.

    Und wenn sich am Ende raus stellt das sie völlig korrekt ist, zahlt der Mieter die Prozesskosten.

    Zitat

    Rechtschutzversicherung wäre dann noch wichtig.

    Die zahlt übrigens nur wenn von vorn herein Aussicht besteht das der Prozess zu Gunsten des Versicherungsnehmers ausgeht.

  • Das weiß man sofort: der beauftragte Rechtsanwalt muß der Versicherung den Fall erklären, dann kommt die Ablehnung oder Deckungszusage.

    Somit Null Risiko bei Beginn und Null Kosten(außer dem Eigeneinbehalt). Ohne Deckungszusage keine Klage.
    Aber die Anwälte können schon rafiniert sein wenn sie verdienen wollen und gut begründen, jedenfalls die richtig guten,

    Aber selbst wenn keine Deckungszusage vorhanden ist : der Streitwert ist nicht so hoch sondern die ausstehende Miete nach dem releanten Auszugstermin. Soll heißen: so hoch sind die Kosten nun auch wieder nicht im Vergleich zu anderen Rechtsgeschäften. Hinauszögern kann also Sinn machen auch ohne Deckungszusage.

  • nee, falsch verstanden.

    nehemen wir an es sind seit dem eigentlichen Auszug 6 Monate vergangen.
    Monatsmiete Kalt: 500 Euro., sind also zum Gerichtstermin 3.000 Euro.

    Diese 3.000 Euro sind der Streitwert. Und auf diesen Streitwert werden Anwaltsgebühren und Gerichtskosten berechnet.

    Diese sind um ein vielfaches niedriger als der Streitwert. Ich rate Mal 100 Euro Gerichtkosten und Anwaltsgebühren vielleicht
    800 Euro. Genaues sagt der Anwalt, er muss nach einer Gebührentabelle berechnen und muss diese strikt einhalten.

    Also wenn ich unter Druck bin weil ich nicht gleich eine neue Wohnung finde klage ich , ist doch logisch.

    Bevor man auf der Str. sitzt ohne Wohnung erstmal Zeit gewinnen und klagen. Klagen kann zudem jederzeit zurückziehen.

    Ich würde das mit einem Anwalt für Mietrecht besprechen.

    gruss

    P:S ich geben nur meine persönliche Meinung wieder und bin kein Rechtsberater etc, ist ne rein private Meinung

  • Doch natürlich, hier spare ich immens.

    Angenommen ich ziehe aus und habe noch nichts neues ?

    Möbel müssen dann eingelagert werden, das kostet.

    Ich wohne im Hotel - ebenfalls schweineteuer.

    Und dann die Frage bei der Wohnungssuche: Wo wohnen Sie im Moment ? Im Hotel. Aha, da ist dann was faul.

    Hier sollte jeder 'länger' denken und eines machen:klagen klagen klagen um Zeit zu gewinnen.

    nebenbei: Bin Mieter, habe aber greade ne Eigentumswohnung gekauft, zur Altersabsicherung und schuldenfrei ohne Bankkreidt.Soll heißen:ich sehe beide Seiten.

    Hier schreibe ich bei der Klage als Mieter !

  • Das erste was der eigene RA macht ist sich eine Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung zu holen.
    Ich meine zudem das eine Erstberatung kostenfrei ist ?

    Hat er die dann ist der gesamte Rechtsstreit kostenlos (allenfalls die Selbsbeteiliung) ist zu zahlen.

    Nicht zu vergessen sind auch die Mieterschutzvereine !

  • Zitat

    Das erste was der eigene RA macht ist sich eine Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung zu holen.

    Die gibt die Versicherung nur wenn Aussicht auf Erfolg der Klage besteht.

    Zitat

    Ich meine zudem das eine Erstberatung kostenfrei ist ?

    Falsch gemeint.

  • Und wenn die Erstberatung nicht kostenfrei ist: so teuer kann es ja nun auch nicht sein.

    Wenn man es billiger haben will kann man seine Erstberatung über den Mieterverein machen.

    also ob man klagt oder nicht: erst die Chancen prüfen lassen. Mieter haben bekannterweise in unserem Land viel mehr Rechte als in anderen.

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