Beiträge von quassel

    @ Kolonium: Es ging mir vorerst auch erst einmal darum wie ich nun meinem Vermieter Antworten soll und welche Rechte ich habe in Bezug auf wohnungsbezogene Abrechnung.

    Einige brauchbare und informative Antworten habe ich ja bereits bekommen, da finde ich es schade einen Thread so abzuwürgen, indem man darauf verweist man solle sich eine fachmännische Prüfung einholen.


    @all: wäre es also der richtige Schritt den Vermieter erst einmal aufzufordern eine wohnungsbezogene Abrechnung zu erstellen?

    Vielen Dank an alle!

    "(Anmerkung: Bei solchen Sachen immer erstmal gegen rechnen, ob eine Umlage nach qm überhaupt günstiger käme, bevor man das moniert.)"

    Da mache ich mir keine Sorgen, da mir bekannt ist, dass einige Mieter im Haus auch unangemeldetet Untermieter hatten, wodurch natürlich die Nebenkosten in die Höhe schnellen. Dies will ich allerdings außen vor lassen, da ich niemanden anschwärzen will. Und wenn die Kosten Wonungsbezogen berechnet würden, wäre ja auch alles fair.

    Und ja klar, eigene Wasserzähler hatte ich auch (ich wohne dort nicht mehr)

    <Die Rechnungen habe ich nach Aufforderung auch erhalten. Als falsch habe ich darin bisher erkannt, dass der neue Zahler auf einen Schlag in den Nebenkosten berechnet wird und nicht auf die nächsten fünf Jahre aufgeteilt ist bis der nächste Tauschintervall ansteht. Des weiteren, das bekannte Problem das die Kosten pauschal durch alle Mieter geteilt werden. Das Dachgeschoss steht seit eh und jäh leer... Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Mieter des Hauses für die Kosten des Zählers einer nicht vermieteten Wohnung aufkommen müssen. Da ich mich mit dem Thema wirklich zum ersten mal beschäftige kann es gut sein, dass noch mehr Sachen unstimmig sind.


    Weiterhin vielen Dank für die prompte Unterstützung!

    Hallo zusammen,

    ich habe die Nebenkostenabrechnung von meinem Vermieter erhalten. Neben kleineren Ungenauigkeiten stellt sich mir die Frage, wie die Heizkosten Abgerechnet werden drüfen.
    Jede Wohnung im Haus hat einen eigenen Zähler für die Heizungen. Diese wurden auch erst kürzlich getauscht, wie dies für die Eichgenauigkeit auch vorgeschrieben ist. Im Wohnungsübernahmeprotokoll wurden beim Einzug alle Zählerstände vermerkt. Leider ist im Mietvertrag nicht festgehalten wie die Abrechnung erfolgt. Ich habe dies damals wohl mit der damaligen Vermieterin besprochen, jedoch ist die Immobilie inzwischen an eine Erbengemeinschaft übergegangen.
    In meiner Nebenkostenabrechnung wird nun aber pauschal nach Quadratmetern meiner Wohnung berechnet und der Gesamtverbrauch des Hauses umgelegt.

    Kann ich eine Abrechnung nach meinem tatsächlichen Verbrauch einfordern? Immerhin zahle ich ja auch für den Heizungszähler für meine Wohnung. Ich habe sehr sparsam geheizt und bin nun nicht willens für andere Hausbewohner die Heizkosten zu tragen.

    Ich bedanke mich schon einmal für euren Rat!

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