Alter Mietvertrag nach mündl. Neuem noch gültig?

  • Ich hatte / habe einen befristeten Mietvertrag bis nächstes Jahr (wobei das eventuell nicht gültig ist, weil er keinen Grund hingeschrieben hat, warum ich nach 1 Jahr raus muss). Dort steht, dass wir beide auf eine ordentliche Kündigung verzichten.

    Jetzt habe ich nach einem Streit mit dem Vermieter (auf seinen und meinen Wunsch) ein neues Zimmer bekommen.
    Ich bin nun dort eingezogen und habe auch vom Vermieter den Schlüssel dafür bekommen, also quasi nach mündlicher Absprache, da waren meine Eltern bei und die WG-Mitbewohner haben natürlich auch gemerkt, das ich nun dort wohne, das wären die Zeugen.

    Seit dem (ca. 3-4 Tage) habe ich den Vermieter nicht mehr getroffen, obwohl wir noch einen neuen Mietvertrag machen wollten. Ich weiß auch meine Miete gar nicht usw.

    Aber ich denke schon, dass ein mündlicher Vertrag zustande gekommen ist (der mir fast lieber ist als ein schriftlicher, weil er sich dort immer Hintertürchen reinbaut, meiner Meinung nach)

    Was mir nicht klar ist, ob der alte Mietvertrag nun seine Gültigkeit dadurch tatsächlich verloren hat.

    Was kann passieren, wenn ich einfach nichts mache? 2 Mieten bezahlen? Kann ich aus dem neuen Zimmer rausgeworfen werden, ich habe ja nichts schriftlich? Kann der Vermieter das alte Zimmer neu vermieten (ich habe ja noch den alten Mietvertrag hier)?

    Der Vermieter nimmt es nicht sehr ernst mit Verträgen. Er schreibt sie per Hand und eben auch nur das Nötigste rein. Das Wichtigste ist ihm die Mieter (Studenten) auf 1 Jahr festzunageln. Dann soll man ihn in Ruhe lassen.
    Auch die Quittung für die Kaution ist meiner Meinung nach nicht gültig (ohne Datum und meinem Namen), als ich dies bemängelte, meinte er, ich soll nicht so kleinlich sein und es halt selbst noch drauf schreiben... Ähnlich kann man sich das mit seinen Mietverträgen vorstellen. Es könnte passieren, dass er sich wirklich nicht mehr meldet, solange Geld kommt.

    LG

  • Ein Mietvertrag kann nur gekündigt oder durch gegenseitige Willensübereinstimmung schriftlich aufgelöst oder geändert werden. Mündlich genügt nicht!

    Wenn ich Ihren 1. Absatz richtig interpretiere handelt es sich um keinen befristeten Mietvertrag, sondern um einen gegenseitigen Kündigungsverzicht für ein Jahr.

    Sie glauben zwar, das die Quittung nicht gültig sei, geben ihm aber trotzdem das Geld und protestieren auch nicht bei der Anstiftung zur Urkundenfälschung.

    Sie sollten sich einen kompetente Person zur Seite nehmen, welche Ihnen bei solchen Rechtsgeschäften beisteht, wenn Sie es denn schon nicht selbst packen. Ist auch nicht jedermanns Sache.

  • Nun ja, das ist alles ein bisschen kompliziert zu erklären. Aber Ihre Nachricht hilft mir schon weiter, danke!

    Ich habe schon protestiert, weil ich es auch als Urkundenfälschung gesehen habe. Ich habe es natürlich auch nicht selbst hingeschrieben. Er weigert sich aber immer noch eine gültige Quittung auszustellen. Das Geld könnte also weg sein. Wobei er es nach wie vor als Kaution ansieht (also als gültige Quittung) und das vermutlich auch weiterführend für das neue Zimmer.
    Wie gesagt interessiert er sich überhaupt nicht dafür und will nicht mit "unwichtigen Dingen" gestört werden.

    Das mit dem Geld für die Kaution und dem Mietvertrag ist leider unter hohem Druck passiert und mir erst später nach dem Streit aufgefallen, als ich genauer hingesehen habe. Also Zeitablauf war: Kaution bezahlt, Quittung angenommen, nächster Tag Streit, nachgedacht, alles durchgeguckt und gemerkt das Quittung ungültig ist - zum Vermieter gerannt und der wiederum meinte nur flappsig ich soll es selber drauf schreiben und hat mich nachdem ich mehrmals gesagt habe, das ich das gar nciht darf, mehr oder weniger einfach damit stehen lassen.

    Nicht nur ich kenne mich nicht mit Mietrecht aus, sondern der Vermieter macht da auch ganz eigenartige Konstrukte, wirkt dabei aber völlig kompetent und vertrauenswürdig.

    2 Mal editiert, zuletzt von MWa19 (15. Oktober 2013 um 22:47)

  • MWa19:

    "Ich hatte / habe einen befristeten Mietvertrag bis nächstes Jahr (wobei das eventuell nicht gültig ist, weil er keinen Grund hingeschrieben hat, warum ich nach 1 Jahr raus muss). Dort steht, dass wir beide auf eine ordentliche Kündigung verzichten."
    - Du hast ihn also noch.

    "Jetzt habe ich nach einem Streit mit dem Vermieter (auf seinen und meinen Wunsch) ein neues Zimmer bekommen.
    Ich bin nun dort eingezogen und habe auch vom Vermieter den Schlüssel dafür bekommen, also quasi nach mündlicher Absprache,"
    - Du Glücklicher(?), hast also jetzt zwei Wohnungen.

    "Seit dem (ca. 3-4 Tage) habe ich den Vermieter nicht mehr getroffen, obwohl wir noch einen neuen Mietvertrag machen wollten."
    - Beruhige Dich, hast doch einen (mündlichen) MV.

    "Was mir nicht klar ist, ob der alte Mietvertrag nun seine Gültigkeit dadurch tatsächlich verloren hat."
    - Nöö, hat er nicht.

    "Was kann passieren, wenn ich einfach nichts mache? 2 Mieten bezahlen?"
    - Richtig, zwei Mieten bezahlen.

    "Kann ich aus dem neuen Zimmer rausgeworfen werden,"
    - Nein.

    "Kann der Vermieter das alte Zimmer neu vermieten (ich habe ja noch den alten Mietvertrag hier)?"
    - Nein.

    "Auch die Quittung für die Kaution ist meiner Meinung nach nicht gültig (ohne Datum und meinem Namen),"
    - Doch, ist sie.

    "als ich dies bemängelte, meinte er, ich soll nicht so kleinlich sein und es halt selbst noch drauf schreiben... Ähnlich kann man sich das mit seinen Mietverträgen vorstellen. Es könnte passieren, dass er sich wirklich nicht mehr meldet, solange Geld kommt."
    - Dann frage ihn doch mal, was er von der Anlage V zur Einkommensteuererklärung hält...:mad:

  • Uff... dieser Vermieter ist noch mieser als ich dachte. Das hört sich überhaupt nicht gut an...

    Aber andererseits könnte ich mir glatt vorstellen, dass er mit mir einen neuen Mietvertrag macht und dabei unterschreibt, dass der Alte seine Gültigkeit verliert, denn er wollte das Zimmer plötzlich an jemand anderes vermieten. Gestern hörte ich noch wie einer die Wohnung besichtigte und dachte mir, das eigentlich ja ich noch den Vertrag dazu habe.

    Die anderen Mieter haben auch Probleme mit ihm, habe ich dann später erfahren. Einer zahlt seit 6 Monaten keine Miete mehr und obwohl er immer mit einem Anwalt droht, holt er keinen.

    Irgendwie kann ich nicht einschätzen, ob er ein Betrüger ist oder einfach selber keine Ahnung hat und die Verträge halt so macht wie sie ihm passen.

  • Huch mein Editier-Button ist weg...

    Seid ihr denn sicher das bereits ein mündlicher Vertrag zustande kam? Ich habe gerade gelesen: "Ein Mietvertrag kann auch mündlich abgeschlossen werden und ist genau so wirksam wie ein schriftlicher. Ein Vertrag ist dann zustande gekommen, wenn sich Vermieter und Mieter über das Mietobjekt, die zu zahlenden Miete und den Beginn des Mietverhältnisses einig sind."

    Wir haben aber noch keine Miete abgemacht. Es war auch kein mündlicher Vertrag vorgesehen. Es war so geplant, dass in diesen Tagen (es gibt eben noch keinen Termin) ein schriftlicher Mietvertrag festgemacht wird. In dem dann natürlich auch die Miete steht.
    Deswegen bin ich ja seit Tagen am überlegen, wie ich das mit dem neuen Mietvertrag geschickt angehe, um nicht wieder in eine Falle zu laufen...

    Nun gut, das Einfachste ist wohl, sich beim Vermieter zu melden und den angekündigten Mietvertrag aufzusetzen. Dann werde ich ja sehen, ob er mich reingelegt hat oder nicht. Ich halte euch auf dem Laufenden...

    Ansonsten bleibt mir ja nur noch, den neuen Vertrag so zu kündigen, das ich in 3 Monaten hier raus komme...

    Hoffen wir mal das Beste

  • ..., dass er mit mir einen neuen Mietvertrag macht und dabei unterschreibt, dass der Alte seine Gültigkeit verliert, denn er wollte das Zimmer plötzlich an jemand anderes vermieten.


    Natürlich könnt Ihr eine (sofortige) Beendigung des bisherigen MV vereinbaren.

  • Ein Mietvertrag kann nur gekündigt oder durch gegenseitige Willensübereinstimmung schriftlich aufgelöst oder geändert werden. Mündlich genügt nicht!

    Kurioserweise besteht für einen Aufhebungsvertrag keine Schriftformerfordernis sofern im MV nichts gegenteiliges vereinbart wurde.

  • Kurioserweise besteht für einen Aufhebungsvertrag keine Schriftformerfordernis sofern im MV nichts gegenteiliges vereinbart wurde.


    Hmmm, gips Rechtsgrundlage?:confused:

  • Art 2 Abs. 1 GG. i.V mit 126 BGB. Vergleiche die Formulierung des § 568 BGB und z.B. des § 623 BGB.

    Um die Schriftform für einen Aufhebungsvertrag zu vereinbaren, müsste im MV die doppelte Schriftformerfordernis vereinbart werden.

    Einmal editiert, zuletzt von Motzi (16. Oktober 2013 um 18:36)

  • Art 2 Abs. 1 GG. i.V mit 126 BGB. Vergleiche die Formulierung des § 568 BGB und z.B. des § 623 BGB.
    Um die Schriftform für einen Aufhebungsvertrag zu vereinbaren, müsste im MV die doppelte Schriftformerfordernis vereinbart werden.


    Ich kann Dir nicht folgen.

  • Dass GG garantiert Vertragsfreiheit. Diese kann durch Einzelvorschriften einschränkt werden. S.h. z.B 623 BGB. In 558 BGB wird aber im Gegensatz zu 623 BGB das Wort "Aufhebungsvertrag" nicht erwähnt. Ergo formfei.

  • Dass GG garantiert Vertragsfreiheit. Diese kann durch Einzelvorschriften einschränkt werden. S.h. z.B 623 BGB. In 558 BGB wird aber im Gegensatz zu 623 BGB das Wort "Aufhebungsvertrag" nicht erwähnt. Ergo formfei.


    Aber die Schriftform ist schon erforderlich, für mich sowieso zweifelsfrei: "Nach § 623 BGB n. F. bedürfen auch Aufhebungsverträge der Schriftform."
    Quelle: Aufhebungsvertrag

  • Berny, 623 fordert die Schriftform nur bei Arbeitsverträgen ( Aufhebungsvertrag) bei Mietverträgen hat der Gesetzgeber aber darauf verzichtet.
    Du brauchts diesbezüglich nicht mehr zweifeln, des is so sicher wie HP F1-Weltmeister wird

    Einmal editiert, zuletzt von Motzi (16. Oktober 2013 um 23:20)

  • Hm, also das mit dem Aufhebungsvertrag freut mich sehr, das ist tatsächlich zustande gekommen, meiner Meinung nach.
    Danke für den Hinweis, ich bin erleichtert, das ich aus dem Vertrag raus bin.
    Und zum Glück waren meine Eltern dabei als Zeugen. Allerdings ist es trotzdem nur mündlich.

    Aber von dem neuen mündl. Mietvertrag bin ich noch nicht überzeugt, da wir keine Miethöhe ausgemacht haben... Andererseits schmeisst er mich ja auch nicht raus... Mir ist halt nicht klar, ob er das im Moment nicht könnte, wenn er wollte.

    Ich weiß ja gar nicht was ich überweisen soll jetzt. Und für den Vermieter wäre ein mündl. Mietvertrag ja auch nicht gut, wenn ich das richtig verstehe (wegen Betriebskosten und so weiter). Die einzige Aussage zur Miete war von der Frau des Vermieters: "Es wird auf jeden Fall günstiger als vorher".

    Ich könnte die Miete allerdings selber ausrechnen und überweisen. Bei meinen WG-Mitbewohnern steht der Gesamtbetrag der Wohnung, der durch 3 geteilt wird im Mietvertrag.

    Und einer Mitbewohnerin geht es ähnlich wie mir, die hat auch keinen unterschriebenen Mietvertrag...
    Das ist alles sehr komisch hier. Den Vermieter habe ich immer noch nicht getroffen und lege eigentlich auch keinen Wert darauf.

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