komplexe Untervermietungskündigung

  • Hallo liebes Forum,

    ich habe einen komplexen Kündigungsfall. Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen. Ich wohne in einer Mietwohnung mit einem "Kumpel" zusammen. Der Mietvertrag der Wohnung läuft allerdings noch über den Vater meines "Kumpels", da dieser früher mit ihm dort gewohnt hat. Diese Wohnung ist nicht im Eigentum des Vaters (=Mietwohnung). Zwischen dem Vater und mir haben wir eine schriftliche Vereinbarung getroffen, in der kein Kündigungsende angegeben wurde (unbefristet). Ich habe ein unmöbliertes Zimmer bekommen, dass ich mir eingerichtet habe. Bad, Küche und Wohnzimmer bewohnen wir beide gemeinsam. Dieser Vater übernachtet alle zwei Wochen für zwei Tage bei uns, weil er für den Sohnemann, der noch in Ausbildung steckt, Geld anschafft, da er sich die Miete sonst nicht leisten könnte. (Er ist Taxifahrer und kennt sich nur in unserer Stadt aus, sonst würde er natürlich in seiner neuen Heimat Geld anschaffen).
    Mein Kumpel hat mir am Sonntag MÜNDLICH gesagt, dass ich eigentlich am Ende diesen Monats ausziehen müsste, aber er mir eine Frist von einem weiteren Monat einräumt (= Ende November). Ich bin mir sicher, dass er schon einen neuen Untermieter gefunden hat und mich aus der Wohnung haben möchte!
    Ich habe sicherlich etwas zu detailiert geschrieben, aber ich wollte Euch alle Informationen mitteilen. Sagt mir bitte, wie soll ich mich verhalten? Ist die Kündigung wirksam?

  • BitteHelftMir:

    Latürnich wird Dir hier gehelft...:

    "Ich wohne in einer Mietwohnung mit einem "Kumpel" zusammen. Der Mietvertrag der Wohnung läuft allerdings noch über den Vater meines "Kumpels", da dieser früher mit ihm dort gewohnt hat. Diese Wohnung ist nicht im Eigentum des Vaters (=Mietwohnung). Zwischen dem Vater und mir haben wir eine schriftliche Vereinbarung getroffen, in der kein Kündigungsende angegeben wurde"
    - Du hast also mit dem Vater einen mündlichen Unter-MV abgeschlossen.

    "Ich habe ein unmöbliertes Zimmer bekommen, dass ich mir eingerichtet habe."
    - Bedeutet gesetzliche Kündigungsfristen.

    "Mein Kumpel hat mir am Sonntag MÜNDLICH gesagt, dass ich eigentlich am Ende diesen Monats ausziehen müsste, aber er mir eine Frist von einem weiteren Monat einräumt (= Ende November)."
    - Dein Kumpel hat Dir garnichts zu sagen. Dein VM ist dessen Vater, welcher den bestehenden Mietvertrag nur schriftlich mit gesetzlicher Frist und Begründing kündigen kann.

    "Ich bin mir sicher, dass er schon einen neuen Untermieter gefunden hat und mich aus der Wohnung haben möchte!"
    - Mag sein, jedoch Du solltest etwas Schriftliches abwarten.

  • Schon einmal vielen Dank Berny

    Eine Frage hätte ich noch:
    Kann der Vater mich überhaupt ordentlich kündigen? Oder braucht er einen Grund?
    Und wie lange ist die Kündigungsfrist? 3 Monate?

  • Kann der Vater mich überhaupt ordentlich kündigen? Oder braucht er einen Grund?
    Und wie lange ist die Kündigungsfrist? 3 Monate?


    Ja, der VM muss eine Kündigung begründen, der M nicht. Frist: Bis zum 3. Werktag d.M. zum Ende des übernächsten Monats.

  • Zitat

    Ist die Kündigung wirksam?

    Nein. Kündigung eines Mietvertrages muß in Schriftform erfolgen und vom Vermieter, nicht dessen Sohn.

    Kündigungsfrist des Vermieters bei unmöbliertem Wohnraum, auch bei sog. Untermietverhältnissen und egal was vertraglich vereinbart wurde, mindestens 3 Monate. Und der Vermieter kann nur aus schwerwiegendem Grund, der in der Kündigung anzugeben ist, kündigen.

    Wie verhalten?

    Eigentlich wie immer. Ein braver Mieter sein und pünktlich die Miete zahlen.

  • Vielen Dank. Das klingt schon mal sehr gut.
    Natürlich werde ich mein Wissen ihm gegenüber nicht preis geben. Was soll ich machen, wenn mein Kumpel oder sein Vater dem potenziellen Nachmieter von mir, den es definitiv schon gibt, erlauben möchte, dass er sich in unserem Wohnzimmer (extrem kleines Zimmer, ca 8 qm) einquartieren darf, wenn er sieht, dass er mich nicht aus der Wohnung bekommt? Hab ich als Untermieter dafür auch noch Rechte? Ich weiss, ich denke weit voraus, aber ich möchte immer mehr als einen Schritt vor meinem "Kumpel" sein.

  • Zitat

    Was soll ich machen, wenn mein Kumpel oder sein Vater dem potenziellen Nachmieter von mir, den es definitiv schon gibt, erlauben möchte, dass er sich in unserem Wohnzimmer (extrem kleines Zimmer, ca 8 qm) einquartieren darf, wenn er sieht, dass er mich nicht aus der Wohnung bekommt?

    Gegen die Einquartierung in das gemeinsam genutzte Wohnzimmer kannst Du nichts machen.

    Zitat

    Hab ich als Untermieter dafür auch noch Rechte?

    Rechte hast Du nur bezüglich Deiner Mietsache. Also das angemietete Zimmer.

    Oder wurde vertraglich die Mitbenutzung des Wohnzimmers zugesichert?

    Zitat

    aber ich möchte immer mehr als einen Schritt vor meinem "Kumpel" sein.

    Der ist nicht Dein Vertragspartner. Hat Dir also rein gar nichts zu sagen.

    Ich würde mal den Vermieter (Vater) kontaktieren ob er überhaupt was von den "Plänen" seine Thronsohnes weiß:cool:

  • Der Vater weiss bescheid und unterstützt meinen Kumpel.
    Leider ist mein Vertrag sehr einfach gehalten. Darin steht nichts über die Benutzung des Wohnzimmers.
    Kann ich nicht auf eine Mietkürzung bestehen?

  • Mietminderung ist nur für die Mietsache, hier das Zimmer, möglich.

    Wenn nichts zur Mitbenutzung des Wohnzimmers im Vertrag steht hast Du auch kein Recht es zu nutzen.

  • Es ist selbstverständlich, dass ich unter diesen Umständen nicht dauerhaft dort wohnen möchte, allerdings noch ein paar Monate. Welche Kündigungsfrist habe ich als Untermieter eines unmöblierten Zimmers?
    PS: Im Vertrag wurde nichts über die Kündigungsfrist niedergeschrieben.

  • Welche Kündigungsfrist habe ich als Untermieter eines unmöblierten Zimmers?
    PS: Im Vertrag wurde nichts über die Kündigungsfrist niedergeschrieben.


    Die gesetzliche, also bis zum dritten Werktag d.M. zum Ende des übernächsten Monats.

  • Es ist selbstverständlich, dass ich unter diesen Umständen nicht dauerhaft dort wohnen möchte, allerdings noch ein paar Monate. Welche Kündigungsfrist habe ich als Untermieter eines unmöblierten Zimmers?
    PS: Im Vertrag wurde nichts über die Kündigungsfrist niedergeschrieben.

    Die gesetzliche. 3 bzw. knapp 3 Monate. Wenn Du z. B. nur noch bis Ende Januar 2014 dort wohnen willst mußt Du spätestens am 4.11.13 die Kündigung beim Vermieter, schriftlich und mit eigenhändiger Unterschrift, beim Vermieter abgeben.

  • Ich habe gestern abend die schriftliche Kündigung vom Vater erhalten, in der ich zum 28.02.2013 mein Zimmer verlassen muss! Muss ich innerhalb einer bestimmten Frist Einspruch gegen die Richtigkeit dieser Kündigung erlassen (die definitiv nicht korrekt ist, nicht mal ein Kündigungsgrund wurde angegeben), damit diese nicht gültig wird oder kann ich bis kurz vor Ende November warten, um es ihm mitzuteilen?

  • Wenn kein Kündigungsgrund genannt ist, ist die Kündigung per se unwirksam.

    Wozu dann widersprechen?

    Und warum den VM darauf aufmerksam machen das er einen Fehler gemacht hat?

    Damit er ihn korrigieren kann?:rolleyes:

  • BitteHelftMir:

    "Ich habe gestern abend die schriftliche Kündigung vom Vater erhalten, in der ich zum 28.02.2013 mein Zimmer verlassen muss!"
    - Mach' Dir nix draus, der Termin war vor über einem halben Jahr...

    "Muss ich innerhalb einer bestimmten Frist Einspruch gegen die Richtigkeit dieser Kündigung ..."
    - Njet, Du brauchst ihr jetzt sowieso nicht zu widersprechen, da sie ohnehin unwirksam ist. Ich würde meinen Vermieter sich wundern lassen, wenn er bemerken sollte, dass ich zum Termin nicht ausziehe.
    Er müsste dann mit Begründigung erneut kündigen, und die Frist begänne dann wieder von vorn an zu laufen.

  • Hallo Berny, hallo anitari
    ich muss mich berichtigen. Ich soll am 30.11.2013 ausziehen. Fragt mich nicht, wie ich auf den 28.02.2013 gekommen bin.
    Aber es beruhigt mich, dass ich wegen der unbegründeten Kündigung sowie falscher Kündigungsfrist (6 Wochen vs 3 Monate wg unmöblierten Zimmer) keinen Widerspruch einlegen muss.
    Vielen Dank an Euch beide

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