Hallo Zusammen,
an der Verbindung Stromleitung (von aussen) zu Stromzähler war eine Reparatur erfordlich. Ein Elektriker musste kommen, die Zuleitung reparieren und neu verplomben.
Nun hat mir der Vermieter die Rechnung des Elektrikers zu Zahlung weiter gereicht. (überschaubare 50 EUR). Bin darüber doch ein wenig wundert.
Laut Mietvertrag gehen Kleinreperaturen - auch an der Elektroinstallation - bis zu einem gewissen Betrag zu meinen Lasten. Das bezieht sich aber doch auf Dinge, die Teil der Mietsache sind.
Denn meines Erachtens war das, was repariert werden musste nicht Teil meiner Mietsache, sondern noch der allgemeinen Elektroinstallation des Hauses. Kostenträger müsste also der Vermieter sein.
Oder liege ich hier falsch?