Beiträge von 1multorum

    Eine oder mehrere der Schrauben, welche die Litze mit dem Stromzähler verbinden, hatten sich gelöst. Der Strom flosss nicht mehr zuverlässig. Sobald z.B. der Durchlauferhitzer in Betrieb ging, gab der Stromzähler ein geradezu beängstigendes lautes Knistern von sich.

    Die Verbindung ist unter einer verblombten Abdeckung, selber komme ich dort gar nicht ran. Auch fanden von mir dort noch nie irgendwelche handwerklichen Arbeiten statt - wohne in der Wohnung seit nun 4,5 Jahren.
    Laut Aussage des Elektrikers kann sich die Verschraubung im Laufe der Jahre lockern durch permanente Wärmeveränderung.

    Ggf - das aber ist pure Vermutung meinerseits und jenseits aller Beweisbarkeit - wurde der Mangel mit Hervorgerufen dadurch, dass vor etwa einem 3/4 Jahr die Nachbarwohnung kernsaniert wurde. Der Stromanschluss in meiner wie auch der Nachbarswohnung liegt unmittelbar nebeneinander, nur durch eine an der Stelle dünne Wand getrennt. Meine Vermutung ist, am Stromkabel, dass dort aus der Wand kommt, wurde derart gezuppelt, dass mein Anschlusskabel unter Zug gesetzt wurde. Aber wie gesagt: pure Vermutung.

    Ich selbst lasse von Stromanschlüssen hübsch meine Finger. Das ist was für eine Fachkraft mit zwei rechten Händen - sofern sie Rechtshänder ist ;)

    Ich hatte es schon ein wenig befürchtet. Mein Vermieter besteht dennoch auf der Zahlung, unter Verweis auf den Passus im Mietvertrag, demzufolge ich Kleinreparaturen - auch an der Elektroinstallation - bis zu einem gewissen Betrag zu tragen habe.

    Darum nun eine Frage an die Sach & Fachkundigen hier: Ich würde gerne auf etwas "handfestes" Verweisen bzw eine Quelle nennen, aus der hervorgeht, wo bei einer Wohnungsmiete die Mietsache beginnt, und wo nicht.
    Meine Suche im Netz war dazu leider nicht von Erfolg gekrönt.

    Dass eine Zuleitung zum Stromzähler nicht Teil der Mietsache ist, darüber besteht hier Einigkeit. Nur, worauf gründet sich das?

    Achso, der Stromzähler ist innerhalb meiner meiner Wohnung installiert, das sollte dabei doch auch unerheblich sein?

    Schon jetzt Danke für die Unterstützung!

    Hallo Zusammen,

    an der Verbindung Stromleitung (von aussen) zu Stromzähler war eine Reparatur erfordlich. Ein Elektriker musste kommen, die Zuleitung reparieren und neu verplomben.

    Nun hat mir der Vermieter die Rechnung des Elektrikers zu Zahlung weiter gereicht. (überschaubare 50 EUR). Bin darüber doch ein wenig wundert.

    Laut Mietvertrag gehen Kleinreperaturen - auch an der Elektroinstallation - bis zu einem gewissen Betrag zu meinen Lasten. Das bezieht sich aber doch auf Dinge, die Teil der Mietsache sind.

    Denn meines Erachtens war das, was repariert werden musste nicht Teil meiner Mietsache, sondern noch der allgemeinen Elektroinstallation des Hauses. Kostenträger müsste also der Vermieter sein.

    Oder liege ich hier falsch?

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