Wasseruhr bei Waschmaschine nach 5 Jahren abgerechnet

  • Hallo,

    ich habe seit 5 Jahren in einer 2-Zi.-Wohnung gewohnt.
    Im Abstellraum für die Waschmaschine befindet sich ein Extra-Wasserzähler, da der Raum nicht mit der Wohnung verbunden ist.
    Nach meinem kürzlichen Umzug ist dem Vermieter aufgefallen, dass er den Wasserverbrauch dort nie mit abgerechnet hat. Angeblich soll ich für die Waschmaschine (ca. 4 Jahre stand dort eine) 321 m³ Wasser verbraucht haben.

    1. Ist es möglich innerhalb von 4 Jahren für einen 1-2 Personenhaushalt so viel Wasser zum waschen zu brauchen? Die Waschmaschine lief ca. 2-3 mal die Woche.

    2. Ist es rechtens, den Verbrauch erst jetzt für die kompletten Jahre abzurechnen?

    Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!
    Gruß
    Keuro

  • Forderungen der Vermieters von Betriebskosten enden spätestens 1 Jahr nach dem Ende des Abrechnungszeitraums. Da der Abrechnungszeitraum höchstens 12 Monate beträgt sind ältere Forderungen verfristet (verjährt).

    Die Frage nach dem möglöichen Wasserverbrauch in den 4 Jahren ergibt sich also nicht. Bestenfalls für die letzte Abrechnungsperiode könnte der VM eine Forderung stellen. Aber auch nur, wenn er verlässliche Zahlen hätte.

  • Unabhäng von der bereits erklärten Verjährungsfrist sind 321 Kubikmeter völlig unrealistisch. Auf mehr als 10 Kubikmeter pro Jahr bei 2-3 Waschladungen pro Woche solltest du eigentlich nicht kommen. Natürlich ist der Verbrauch abhängig von Modell und Waschgang, aber so ein hoher Verbrauch ist unmöglich.

  • Wenn Sie der alleinige Nutzer der Maschine sind, wäre es denkbar das die verbrauchte Gesamtmenge durch den Gesamtzeitraum(4 Jahre) dividiert wird und Sie demnach den zeitlichen Anteil tragen, entsprechend des letzten Abrechnungszeitraumes, sofern terminlich noch möglich. Wäre ein gangbarer Weg.

    Und für Sie noch eines: Sie glaubten wohl, durch Negieren dieser Tatsache bilig waschen zu können. Es wäre auch Ihre moralische Pflicht gewesen, diesbezüglich Ihre Abrechnung zu überprüfen.
    Nun doch etwas dumm gelaufen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Kolinum (25. September 2013 um 11:22)

  • Vielen Dank für eure Antworten!

    Kolinum, nein ich hatte nicht vor dies ausnutzen. Mir war bis zum Auszug nicht bewusst, dass der Zähler noch nie mit abgerechnet wurde. Ich hatte mir auch gar keine Gedanken darüber gemacht.
    Wäre die Nachforderung im Rahmen gewesen, würde ich sie auch nicht beanstanden und den Betrag zahlen.
    Aber 321 m³ sind einfach zu unrealistisch, um das zu akzeptieren.

  • 321 m³ sind sicher zu hoch. Eine akzeptable Lösung hatte ich vorgeschlagen.

    Bei meiner Unterstellung bleibe ich nach wie vor. Sie erwerben etwas, nehmen etwas in Anspruch und machen Sich darüber "überhaupt kein Gedanken", weil das, wie der Segen Gottes, einfach vom Himmel fällt. Diese Naivität kauf ich Ihnen beim besten Willen nicht ab.

  • Wenn Sie der alleinige Nutzer der Maschine sind, wäre es denkbar das die verbrauchte Gesamtmenge durch den Gesamtzeitraum(4 Jahre) dividiert wird und Sie demnach den zeitlichen Anteil tragen, entsprechend des letzten Abrechnungszeitraumes, sofern terminlich noch möglich. Wäre ein gangbarer Weg....

    Dafür muss der VM aber den Zählerstand bei Einzug nachweisen können. Wenn er es 5 Jahre lang vergessen hat, ist die Vermutung nicht unbegründet, dass das Ablesen auch schon länger vergessen wurde und somit der Verbrauch des Vormieters und Vorvormieters dabei ist. 321 Kubikmeter nur für's Wäschewaschen sind in 5 Jahren einfach unrealistisch.

  • Wenn man mal überschlägig den Verbrauch einer 30 Jahre alten WM als Grundlage nimmt, kommt bei 3x waschen pro Woche etwa eine Jahresverbrauch von ca. 28 Kubikmeter heraus. Bei einer neuen WM etwa 8-10 Kubikmeter.

  • "Bei einer neuen WM etwa 8-10 Kubikmeter."
    Korrekt. Wir haben eine neue Waschmaschine (jetzt ziemlich genau ein Jahr alt). Ich habs grade extra nochmal überprüft. Wir hatten jetzt in dem einem Jahr 10,2 m3 (bei ca. 5 Waschladungen pro Woche)

    Mit dem Verbrauch des TE könnte ich meine Maschine 30 Jahre lang betreiben...

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