hallo liebe leser, ich bin neu hier und habe eine dringende frage:
befristeter mietvertrag bis 31.03.2014 (1 Jahr) - Mieter zahlt seit Juli keine Miete mehr, vereinbarte Kaution
hat er nie bezahlt.
Vater des Mieters hat eine Bürgschaftserklärung abgegeben (aber KEINE Selbstschuldn. Bürgerschaft -leider), in der
vereinbart wurde, dass er für alle Forderungen aus dem Mietverhältnis gerade steht .
Ich möchte nun fristlos kündigen wg. Zahlungsverzug.
1. Muss ich wirklich zuerst den Mieter verklagen vor Gericht, bis ich auf die Bürgschaft zugreifen kann?
2. Muss ich fristlos und hilfsweise ordentlich kündigen (bei Zeitvertrag?)
3. Wenn ich z.B. einen Mahnbescheid gg. den Mieter mache, kann dann die offene Kaution auch mit rein?
4. Wenn gekündigt ist, umfasst dann die Bürgschaft auch den kommenden Mietausfallschaden? Ich gehe davon aus,
dass der Mieter ohne Prozeß und Gerichtsvollzieher ausziehen wird.
Ich wäre sooooooo froh, für eine Antwort. danke + gruß supo