Beiträge von supo

    Hallo, danke für die Antworten - ich habe mir das Bein gebrochen, da war ich für Tage außer Gefecht. Das Problem ist allerdings nicht weniger geworden. Nun die Details:
    Kaution in höhe von 400 Euro vereinbart - wurde nie gezahlt. Miete 290,00 Euro zuletzt bezahlt am 04.07.2013.
    Bürgschaft des Vaters: " ich, .... bestätige hiermit, dass meine Person für eventuelle Mietrückstände meines Sohnes bürgen werde".

    Darüber hinaus, hat der Mieter, der nur sehr selten in der Wohnung ist, meist mitten in der Nacht, die Schlösser der Wohnung eigenmächtig ausgetauscht.

    Durch einen Wasserschaden schimmelt zusätzlich eine holzverkleidete Wand in der Wohnung. Die übergebenen Trocknergeräte
    werden nicht eingesetzt, da der Mieter nicht da ist. Fenster sind auch alle verschlossen.

    Meine Fragen: Fristlos kündigen, sofort Auszugsfrist setzen? Eigentlich per Einschreiben, Problem das Schreiben wird nicht zugestellt werden können, da der Mieter nie da ist. REicht hier ein Einwurfeinschreiben?
    Bürge: ich würde ihn erst mal informieren, dass der Sohn seinen Pflichten nicht nachkommt und weitere Schritte androhen - ist
    die Kaution auch von der Bürgschaft umfasst? Was muss ich sonst noch beachten?

    Schlössertausch: was tun?
    Schimmel: was tun?

    Ich gehe davon aus, dass der Mieter nicht ohne Gerichtsprozeß ausziehen wird.

    Wie werde ich ihn am schnellsten los?

    Danke + gruß
    sup

    hallo liebe leser, ich bin neu hier und habe eine dringende frage:
    befristeter mietvertrag bis 31.03.2014 (1 Jahr) - Mieter zahlt seit Juli keine Miete mehr, vereinbarte Kaution
    hat er nie bezahlt.
    Vater des Mieters hat eine Bürgschaftserklärung abgegeben (aber KEINE Selbstschuldn. Bürgerschaft -leider), in der
    vereinbart wurde, dass er für alle Forderungen aus dem Mietverhältnis gerade steht .

    Ich möchte nun fristlos kündigen wg. Zahlungsverzug.
    1. Muss ich wirklich zuerst den Mieter verklagen vor Gericht, bis ich auf die Bürgschaft zugreifen kann?
    2. Muss ich fristlos und hilfsweise ordentlich kündigen (bei Zeitvertrag?)
    3. Wenn ich z.B. einen Mahnbescheid gg. den Mieter mache, kann dann die offene Kaution auch mit rein?
    4. Wenn gekündigt ist, umfasst dann die Bürgschaft auch den kommenden Mietausfallschaden? Ich gehe davon aus,
    dass der Mieter ohne Prozeß und Gerichtsvollzieher ausziehen wird.

    Ich wäre sooooooo froh, für eine Antwort. danke + gruß supo

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!