Nebenkosten nach über 1 Jahr von techem bekommen

  • Hallo,
    ich bin neu hier in diesem Forum und brauche dringend Hilfe.
    Ich habe in einem Block gewohnt und habe dort dis zum 31.12.2008 gewohnt. Dananch also am 01.01.2009 bin ich in ein Einfamillienhaus eingezogen jetzt habe ich die Nebenkostenabrechnung am 10.06.2010 von dem damaligem Husverwalter zugeschickt bekommen, aus der hervorgeht, das ich nachzahlen soll. Die Ablesung der Fa. Techem erfolgte am 31.07.2009. Diese ist jetzt also schon über 1 Jahr her. Ein Telefongespräch mit dem Hausverwalter ist komischerweise nicht möglich, er Blockt irgendwie ab. Meine Frage wäre jetzt ob ich diese Nachzahlung trotzdem zahlen muß obwohl diese ja schon Über 1 jahr her ist, denn ich bin ja schon am 31.12. ausgezogen. Hätte der Verwalter nicht dafür sorge tragen müssen, das die Ablesung nicht schon vorher hätte geschehen müssen? Abgesehen davon das es immer wieder unregelmässigkeiten mit der Nebenkostenabrechnung gab. Diese NAchzahlung ist so horrend das dies ein kleiner finannzieller Ruin wäre.

    Es wäre wirklich wichtig für mich wenn mir das jemand ein bißchen fachlich beantworten könnte.

    Danke im vorraus

    Gruß daneben

  • Ihre Angaben sind unvollständig, aber ich will versuchen, ob meine Kristallkugel mir mehr verrät.

    1. Ihr Auszugsdatum spielt eigentlich keine große Rolle. Entscheidend ist der Zeitraum für den die Abrechnung erstellt wurde. Das kann aber muss nicht das Kalenderjahr sein. In Ihrem fall vermute ich, dass dieser Zeitraum von Sommer zu Sommer geht.

    2. Wenn die Ablesung von techem am 31.07.09 erfolgte wurde die Zeit, in der Sie in der Wohnung lebten nach Gradzahltagen oder nach den abgelesenen Werten abgerechnet. Techem kann nicht jedes Mal, wenn jemand aus einer Wohnung auszieht, eine Abrechnung erstellen, das sollte doch klar sein.

    3. Nach dem, was meine Kristallkugel mir verrät, werden Sie die Nebenkostenabrechnung bezahlen müssen, da beißt die Maus keinen Faden ab.

    4. Wenn Sie aber anderer Meinung sind, dann sollten Sie diese Abrechnung einem Mieterverein oder einem Anwalt für Mietrecht zur Prüfung vorlegen. Die können sich dann ein Bild machen.


  • Die Ablesung der Fa. Techem erfolgte am 31.07.2009. Diese ist jetzt also schon über 1 Jahr her.


    ???
    Von wann bis wann ist denn der Abrechnungszeitraum gewesen?

  • ???
    Von wann bis wann ist denn der Abrechnungszeitraum gewesen?

    Hallo, das war der Zeitraum vom 01.08.2008 bis 31.07.2009 habe aber dort nur bis zum 31.12.2008 gewohnt.

  • Hallo, das war der Zeitraum vom 01.08.2008 bis 31.07.2009 habe aber dort nur bis zum 31.12.2008 gewohnt.


    Somit hat der Vermieter bis zum 31.07.2010 Zeit, dem Mieter die Betriebskostenabrechnung vorzulegen.

  • Zu diesem Thema hätte ich auch noch 2 Fragen:

    1.)
    Ich bin am 31.01.2009 in eine neue Wohnung umgezogen.
    Mein alter Vermieter verlangte jetzt (im Juli 2010) eine Nebenkosten- Nachzahlung für den Monat Januar 2009.
    Ist dies nach 18 Monaten noch rechtens?

    2.)
    Was genau ist in diesem Fall der "Abrechnungszeitraum" nach dessem Ende der Vermieter nur 12 Monate Zeit hat um eine Nebenkosten- Nachzahlung einzufordern?
    Ist dies der Zeitraum für welchen ich die Nebenkosten nachzahlen soll (also der 01.-31.01.2009)?
    Oder ist dies der Zeitraum für welchen der Hauseigentümer für gewöhnlich die Nebenkosten- Nachzahlung berechnet. (in diesem Fall der 01.01. bis 31.12. jeden Jahres)

    Vielen Dank im Voraus!

    Christian

  • Zu diesem Thema hätte ich auch noch 2 Fragen:

    1.)
    Ich bin am 31.01.2009 in eine neue Wohnung umgezogen.
    Mein alter Vermieter verlangte jetzt (im Juli 2010) eine Nebenkosten- Nachzahlung für den Monat Januar 2009.
    Ist dies nach 18 Monaten noch rechtens?

    Ja, das ist korrekt.

    2.)
    Was genau ist in diesem Fall der "Abrechnungszeitraum" nach dessem Ende der Vermieter nur 12 Monate Zeit hat um eine Nebenkosten- Nachzahlung einzufordern?
    Ist dies der Zeitraum für welchen ich die Nebenkosten nachzahlen soll (also der 01.-31.01.2009)?
    Oder ist dies der Zeitraum für welchen der Hauseigentümer für gewöhnlich die Nebenkosten- Nachzahlung berechnet. (in diesem Fall der 01.01. bis 31.12. jeden Jahres)

    Ihre letztere Annahme trifft zu, der Vermieter könnte die Abrechnung noch bis Ende diesen Jahres hinauszögern.

    Vielen Dank im Voraus!

    Christian


    Wenn Sie wieder einmal solch ein Problemchen haben, hier finden Sie immer die Antwort, im Mietrechtslexikon:

    Enzyklopädisches online Lexikon zum gesamten deutschen Mietrecht.

  • Hallo Christian,

    "1.)
    Ich bin am 31.01.2009 in eine neue Wohnung umgezogen.
    Mein alter Vermieter verlangte jetzt (im Juli 2010) eine Nebenkosten- Nachzahlung für den Monat Januar 2009.
    Ist dies nach 18 Monaten noch rechtens?"
    In Deinem Falle ja. Kann im schlimmsten Falle sogar noch nach 23 Monaten passieren.

    "2.)
    Was genau ist in diesem Fall der "Abrechnungszeitraum" nach dessem Ende der Vermieter nur 12 Monate Zeit hat um eine Nebenkosten- Nachzahlung einzufordern?
    Ist dies der Zeitraum für welchen ich die Nebenkosten nachzahlen soll (also der 01.-31.01.2009)?
    Oder ist dies der Zeitraum für welchen der Hauseigentümer für gewöhnlich die Nebenkosten- Nachzahlung berechnet. (in diesem Fall der 01.01. bis 31.12. jeden Jahres)"
    Letzteres.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (23. Juli 2010 um 11:35)

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