Zu diesem Thema hätte ich auch noch 2 Fragen:
1.)
Ich bin am 31.01.2009 in eine neue Wohnung umgezogen.
Mein alter Vermieter verlangte jetzt (im Juli 2010) eine Nebenkosten- Nachzahlung für den Monat Januar 2009.
Ist dies nach 18 Monaten noch rechtens?
2.)
Was genau ist in diesem Fall der "Abrechnungszeitraum" nach dessem Ende der Vermieter nur 12 Monate Zeit hat um eine Nebenkosten- Nachzahlung einzufordern?
Ist dies der Zeitraum für welchen ich die Nebenkosten nachzahlen soll (also der 01.-31.01.2009)?
Oder ist dies der Zeitraum für welchen der Hauseigentümer für gewöhnlich die Nebenkosten- Nachzahlung berechnet. (in diesem Fall der 01.01. bis 31.12. jeden Jahres)
Vielen Dank im Voraus!
Christian