Vermieter baut Wasserfilter ein und möchte Kostenbeteiligung

  • Hallo zusammen,

    unser Vermieter hat vor kurzem direkt hinter den Wasserzähler (es gibt nur einen für das ganze Haus) einen Wasserfilter einbauen lassen. Jetzt möchte er von uns die Hälfte der Kosten erstattet haben (falls es wichtig ist: Wir wohnen in einem 2-Familienhaus in der Wohnung unter dem Vermieter). Nach dem Hinweis auf ein Urteil des Amtsgerichts Bielefeld (AZ 17 C 288/11 vom 30.03.2011), dass dies nicht über die Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden kann, meint er, er betrachte dies als einmalige Anschaffung und möchte deshalb die Hälfte der Kosten (über 200€) von uns haben.
    Ist soetwas rechtens? Schließlich ist es ja sein Haus und beim Auszug können wir es ja nicht zersägen und die Hälfte mitnehmen.

    Vielen Dank schonmal,
    Grüße
    der Lumpy!

  • Hallo Lumpy
    wenn ein Wasserfilter rein muss, dann hat der Vermieter die Kosten allein zu tragen, auch wenn es sich um eine einmalige Anschaffung handelt. ER kann die kosten steuerlich geltend machen, mehr aber nicht...........du brauchst Dir also keine Säge zuzulegen... wenn er es so nicht glaubt, notfalls Mieterschutzbund einschalten......

  • das wird natürlich ärger geben, du kannst ihn auch bitten, dass er DIR beweist, wo geschrieben steht, dass du es zu zahlen hast bzw. verweise auf deinen mietvertrag, da stehen die NK drin

  • Der Mieterschutzbund bleibt da wohl der Einzige Weg, denn sonst glaubt er das eh nicht.


    Wenn er es nicht glauben will, dann wird er es auch von der Mieterinteressenvertretung nicht glauben.
    Soll er Dir doch beweisen, aufgrund welcher Rechtsvorschrift er die Kosten hälftig auf den Mieter umlegen zu können glaubt - wird ihm nicht gelingen.

  • Über die Richtigkeit Ihres Widerspruches soll sich bitte der Vermieter selbst informieren.
    Er wird ganz schnell an die Wand fahren. Aber versuchen kann man es ja.
    Der Einbau eines Wasserfilters ist eine Investition und wird nicht vom Mieter mitgetragen.

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