Hallo zusammen,
unser Vermieter hat vor kurzem direkt hinter den Wasserzähler (es gibt nur einen für das ganze Haus) einen Wasserfilter einbauen lassen. Jetzt möchte er von uns die Hälfte der Kosten erstattet haben (falls es wichtig ist: Wir wohnen in einem 2-Familienhaus in der Wohnung unter dem Vermieter). Nach dem Hinweis auf ein Urteil des Amtsgerichts Bielefeld (AZ 17 C 288/11 vom 30.03.2011), dass dies nicht über die Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden kann, meint er, er betrachte dies als einmalige Anschaffung und möchte deshalb die Hälfte der Kosten (über 200€) von uns haben.
Ist soetwas rechtens? Schließlich ist es ja sein Haus und beim Auszug können wir es ja nicht zersägen und die Hälfte mitnehmen.
Vielen Dank schonmal,
Grüße
der Lumpy!