Mietminderung wegen Rattenbefall in der Wohnung

  • Liebe Forenmitglieder,

    ich habe folgendes Problem:

    Ich wohne seit ca. zwei Jahren mit einer Mitbewohnerin in einer Mietwohnung. Ca. im Dezember letzten Jahres stellten wir laute Kratz- und Nagegeräusche in den Wänden unserer Wohnung fest, kurz darauf hörten wir auch erste Geräusche in der Wohnung selbst, hinter und unter der Einbauküche. Anderen Mietern des Hauses ging es ähnlich und in einer Wohnung liefen die Ratten auch des Nachts durch die Zimmer und plünderten die Mülleimer. Der Vermieter wurde informiert und engagierte nach mehrmaligem Nachfragen endlich einen Schädlingsbekämpfer. Kurz und kanpp: Ratten im Keller, Loch hinter der EBK, Ratten in der Küche. Der Keller ist ziemlich alt und wurde wohl früher bei der Sanierung des Hauses nicht beachtet. Die Ratten kommen durch alte Kanalisationsrohre ins Haus und in die Wände. Das Loch hinter der EBK wurde notdürtig verschlossen, ein Rohr im Keller zugeschüttet und Köder ausgelegt.
    Danach war 4 Monate Ruhe und nun geht die ganze Sache von vorne los.
    Wieder Ratten in den Wänden und Decken (vorallem nachts, in allen Zimmern, direkt neben dem Bett usw.) und auch unter der EBK. Wieder den Vermieter informiert. Die Zustände sind definitiv nicht mehr zumutbar. Geruchsbelästigung (im Hausflur riecht es nach Rattenurin), starke Lärmbelästigung (man glaubt nicht, wie laut die Tiere sein können; nachts ist teilweise nicht mehr an Schlafen zu denken) und Gesundheitsgefährdung, da Ratten bekanntlich Zoonoseüberträger sind (Bakterien und Viren, z.B. auch Leptospirose usw.). Desweiteren haben wir zwei Hunde, die ziemlich scharf auf Nagetiere sind und auch ab und zu mal anschlagen und an den Wänden oder der EBK kratzen wollen (konnte bis jetzt noch verhindert werden). Resultat: Meine Mitbewohnerin nimmt ihren Hund mit zur Arbeit und ich bin vorübergehend zu meinem Freund gezogen, da ich 1. nachts nicht schlafen und 2. den Hund nicht allein in der Wohnung lassen bzw. mit zur Arbeit nehmen kann.
    Heute früh bekam ich nun einen Anruf meiner Mitbewohnerin und es hieß: "Es ist soweit, hier liegt ne' Ratte in der Wohnung." Bin gleich hingefahren, der Schädlingsbekämpfer kam und hat das halbtote Tier (Rattengift) abgeholt und noch mal unter die Küche geschaut. Dabei haben wir ein Rattennest entdeckt (abgerissene Tapete, Brot, ne Kartoffel und Küchenkrepp, Kot, usw....). Nun haben wir eine Falle unter der EBK und irgendwo ein neues Loch. In den nächsten Tagen kommt der SB und baut Geschirrspüler und Kühlschrank ab um das Loch zu finden. Nun steht endgültig fest, dass die Ratten in der Nacht auch direkt in der Küche rumlaufen.

    Wir würden die Miete gerne mindern, trauen uns aber nicht recht, da wir in 1,5 Monaten eh ausziehen, unser Vermieter bisweilen etwas schwierig ist und wir Angst um unsere Kaution haben.
    Ich habe schon mal ein bisschen nachgeforscht, aber nirgends genaue Urteile über die Höhe der Mietminderung in einem solchen Fall gefunden: 2 % bei Ratten an den Mülltonnen, 10 % bei Ratten im Haushof und 100 % bei Ratten in der Wohnung, aber nur im Zusammenhang mit Durchfeuchteten Wänden.
    Lohnt sich Mietminderung für den letzten Monat und in welcher Höhe? Sollten wir rückwirkend für diesen Monat auch mindern? Und: Ist es vielleicht sinnvoller sich anders mit dem Vermieter zu einigen, z.B. keine Mietminderung, dafür müssen wir beim Auszug nicht streichen und bekommen die Kaution direkt bei der Übergabe zurück.
    Soweit wir wissen, hat bis jetzt noch niemand aus dem Haus die Miete gemindert, wir wären also die Ersten.

    Nun ja... ich hoffe mein Roman wird trotz der ausführlichen Beschreibung gelesen. Wir würden uns sehr über eine Antwort freuen und bedanken uns schon mal im Voraus!

    Liebe Grüße
    Anna & Mitbewohnerin

  • Liebe Forenmitglieder,
    Heute früh bekam ich nun einen Anruf meiner Mitbewohnerin und es hieß: "Es ist soweit, hier liegt ne' Ratte in der Wohnung." Bin gleich hingefahren, der Schädlingsbekämpfer kam und hat das halbtote Tier (Rattengift) abgeholt und noch mal unter die Küche geschaut. Dabei haben wir ein Rattennest entdeckt (abgerissene Tapete, Brot, ne Kartoffel und Küchenkrepp, Kot, usw....). Nun haben wir eine Falle unter der EBK und irgendwo ein neues Loch. In den nächsten Tagen kommt der SB und baut Geschirrspüler und Kühlschrank ab um das Loch zu finden.
    Lohnt sich Mietminderung für den letzten Monat und in welcher Höhe? Sollten wir rückwirkend für diesen Monat auch mindern?
    Anna & Mitbewohnerin


    Hallo Anna,
    wenn durch den jetzigen Einsatz des SB zu erwarten ist, dass die Wohnung zumutbar bewohnbar bleibt, würde ich für die restlichen 1,5 Monate keinen Stress mehr machen.
    Mit dem VM würde ich natürlich ein Gespräch führen über ein evtl. Entgegenkommen seinerseits.
    Ihr hättet gleich bei Beginn der Plage den VM nachweislich informieren und zeitnahe Abhilfe einfordern müssen. Aber jetzt (noch)...?
    PS: Ist sichergestellt, dass der heutige Einsatz des SB auf Kosten des VM geht?

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (13. Juni 2010 um 15:10)

  • Hallo Berny,

    lieben Dank für die schnelle Antwort!
    Wie genau definiert man denn "zumutbar bewohnbar"? Meine Mitbewohnerin ist im alltäglichen Leben ja sehr eingeschränkt und ich hab mich ja schon ausquatiert. Da es auch beim letzten mal schon mehrere Monate gedauert hat bis das Problem behoben war, wird es diesmal nicht schneller gehen. Der SB meinte auch im Dezember schon, dass man die alten Kanalisationsrohre und auch die Zwischenräume in den Wänden mit einer Kamera begutachten müsste, um überhaupt erst mal die Ursache des ganzen Mists finden und schließlich beseitigen zu können. Da stellt sich der Vermieter bis jetzt aber stur (vermutlich aufgrund der Kosten). Man hat ja gesehen, dass es nichts bringt irgendein Rohr zuzuschütten und das Loch in der Wand zu stopfen. Folglich wird sich an unserer Situation in diesen 1,5 Monaten wohl nichts ändern. Der Vermieter wurde sowohl beim ersten, als auch beim zweiten mal sofort informiert. Darauf hin versprach dieser natürlich gleich etwas zu unternehmen. Geschah ja auch, nur hat das ganze sehr lange gedauert. Und ja, der Vermieter trägt die Kosten für den SB. Der gute Mann war schon so oft bei uns, dass wir mittlerweile per "Du" sind und zusammen Kaffee trinken. Bis jetzt mussten wir nie etwas bezahlen.
    Der Vermieter war heute leider nicht erreichbar, wir werden uns aber wohl in naher Zukunft mit ihm zusammen setzen müssen.

    Liebe Grüße
    Anna

  • Hallo Anna90,
    wie Berny schon erwähnt hat, ist eine Mietminderung, die Rückwirkend erfolgen soll, in Ihrer Situation bestimmt nicht so einfach. In der Regel hätte schon beim Anfangsverdacht schriftlich mit Nachweis eine sog. Anzeigepflicht erstellt werden sollen. Somit wäre dann die Begründung und der Zeitpunkt besser für eine berechtigte Mietminderung darstellbar und umsetztbar gewesen. Eine Mietminderung läßt oftmals "Stress" zwischen den Parteien entstehen und das dann auch noch Rückwirkend!
    In Ihrer aktuelle Situation kann event. ein sog. Aufhebungsvertrag in Frage kommen. Statt 3 nur 2 Monate Kündigungszeit bei eine unbefristeten Mietvertrag.
    Tipp. Ein sachliches Gespräch mit guten Argumenten kann oftmals "Wunder" wirken.

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

    4 Mal editiert, zuletzt von Bokiwi (13. September 2012 um 21:57)

  • Hallo Berny.

    So ein Blödsinn. In diesem Fall keine Mietminderung möglich, so ein Quatsch. Mindestens 50% der Miete kann gemindert werden, da gibt es zahlreiche Urteile zu. Warum Sie hier eine Plattform haben, auf der Sie solch dummes Zeug verbreiten können, ist echt fraglich. Eine Schande.

    Wenn Ratten in meiner Küche und in meinen Wänden leben keine Mietminderung zu machen ist das eigentlich Schlimme. Schämen Sie sich eigentlich dafür, dass Sie ratsuchenden solche falschen Antworten geben?

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