Folgende Situation:
bin am 1.05 eingezogen hab beim Einzug gestrichen und in meinen Mietervertrag steht "Die Schönheitsreperaturen übernimmt der Mieter" und für nötige Reperaturen werden mir pro Jahr 50Euro angerechnet, falls von Nöten.
Als ich eingezogen bin hatte die Wohnung noch einige Mängel und hat diese immer noch. Kann ich jetzt auf Auszahlung fürs Streichen und Schönheitsreperaturen durch den Vermieter plädieren?
Grüße