Summierungseffekt

  • Folgende Situation:

    bin am 1.05 eingezogen hab beim Einzug gestrichen und in meinen Mietervertrag steht "Die Schönheitsreperaturen übernimmt der Mieter" und für nötige Reperaturen werden mir pro Jahr 50Euro angerechnet, falls von Nöten.
    Als ich eingezogen bin hatte die Wohnung noch einige Mängel und hat diese immer noch. Kann ich jetzt auf Auszahlung fürs Streichen und Schönheitsreperaturen durch den Vermieter plädieren?

    Grüße

  • in meinen Mietervertrag steht "Die Schönheitsreperaturen übernimmt der Mieter" und für nötige Reperaturen werden mir pro Jahr 50Euro angerechnet, falls von Nöten.
    Als ich eingezogen bin hatte die Wohnung noch einige Mängel und hat diese immer noch. Kann ich jetzt auf Auszahlung fürs Streichen und Schönheitsreperaturen durch den Vermieter plädieren?


    Hier wäre es wichtig, die genauen Formulierungen im MV zu kennen.

  • Im MV steht "Die Schönheitsreperaturen übernimmt der Mieter".
    Fristen stehen drunter, jedoch wurden nicht deffiniert. Also nach Bedarf.
    Die Renovierung bei Einzug war eine indivduelle mündliche Vereinbarung.

  • Berny fragte nach der genauen/wörtlichen Formulierung, nicht nach Ihrer "Interpretation".

    "Die Schöneitsreperaturen übernimmt der Mieter auf eigene Koste.Als angemessene Zeitabstände für Schönheitsreperaturen gelten im Allgemeinen, entsprechend dem Stand der Abnutzung:
    In Küchen, Bädern und Duschen alle _______ Jahre,
    in Wohn- und Schlafräumen, Fluren Dielen und Toiletten alle ______ Jahre
    in anderen Nebenräumen allle ______Jahre."

  • Jackoues:

    "in meinen Mietervertrag steht
    Die Schöneitsreperaturen übernimmt der Mieter auf eigene Kosten. Als angemessene Zeitabstände für Schönheitsreperaturen gelten im Allgemeinen, entsprechend dem Stand der Abnutzung:
    In Küchen, Bädern und Duschen alle _______ Jahre,
    in Wohn- und Schlafräumen, Fluren Dielen und Toiletten alle ______ Jahre
    in anderen Nebenräumen allle ______Jahre." "Die Schönheitsreperaturen übernimmt der Mieter"
    - "Die Schöneitsreperaturen übernimmt der Mieter auf eigene Kosten." Das zählt. (jedoch Reparaturen mit a.:))

    "für nötige Reperaturen werden mir pro Jahr 50Euro angerechnet, falls von Nöten."
    - Vertraglich vereinbart?
    - Reparaturen zwecks Instandhaltung der Mietsache hat der VM gem. § 535 BGB zu tragen.

    "Als ich eingezogen bin hatte die Wohnung noch einige Mängel und hat diese immer noch."
    - Echte Mängel hat der VM nach Kenntnisnahme zu beseitigen. Schönheitsangelegenheiten der Mieter.

    "Kann ich jetzt auf Auszahlung fürs Streichen und Schönheitsreperaturen durch den Vermieter plädieren?"
    - M.E. kannst Du diese Auslagen zurückfordern, notfalls die Anrechnung als Betriebskostenvorauszahlung verlangen.

  • Also muss ich jetzt die Schönheitsreperaturen übernehmen oder nicht? Im Falle des Summierungseffekt, müsste ja der Vermieter mich für das Streichen auzahlen sowie für die Schönheitsreperaturen wie Risse in der Tapete etc. aufkommen oder liege ich da falsch.
    Mein VM weigert sich und ich überlege mir ihm einen Brief mit letzter Frist zu setzen und dannach eventuell vor Gericht zu ziehen.
    Danke schonmal für deine Antwort.

  • Also muss ich jetzt die Schönheitsreperaturen übernehmen oder nicht? Im Falle des Summierungseffekt, müsste ja der Vermieter mich für das Streichen auzahlen sowie für die Schönheitsreperaturen wie Risse in der Tapete etc. aufkommen oder liege ich da falsch.
    Mein VM weigert sich und ich überlege mir ihm einen Brief mit letzter Frist zu setzen und dannach eventuell vor Gericht zu ziehen.
    Danke schonmal für deine Antwort.


    Ich kenne solch' einen Fall bislang noch nicht. Falls Du vor Gericht gehst, wird es wohl eine Einzelentscheidung für eben nur diesen Fall geben.

  • Zitat

    Als angemessene Zeitabstände für Schönheitsreperaturen gelten im Allgemeinen, entsprechend dem Stand der Abnutzung:

    Damit ist die Klausel wirksam.

    Und noch mal Kleinreparaturen und Schönheitsreparaturen sind 2 völlig verschiedene Baustellen.

    Das ist kein Summierungseffekt. Dieser wäre gegeben wenn der Mieter verpflichtet wird bei Einzug, während des Mietverhältnisses und bei Auszug zu renovieren. Oder auch nur während des Mietverhältnisses und bei Auszug.

  • Damit ist die Klausel wirksam.

    Und noch mal Kleinreparaturen und Schönheitsreparaturen sind 2 völlig verschiedene Baustellen.

    Das ist kein Summierungseffekt. Dieser wäre gegeben wenn der Mieter verpflichtet wird bei Einzug, während des Mietverhältnisses und bei Auszug zu renovieren. Oder auch nur während des Mietverhältnisses und bei Auszug.

    Endrenovierungsklausel + Schönheitsreperaturen= Summierungseffekt ja oder nein?????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????

    so schwer kann das doch wohl nicht sein

  • Zitat

    Endrenovierungsklausel + Schönheitsreperaturen= Summierungseffekt

    Ja

    Schönheitsreparaturen + Kleinreparaturen = Summierungseffekt nein

    Kann es so schwer sein den Unterschied zwischen Schönheits- und Kleinreparaturen, von denen Sie immer schreiben, zu begreifen?

    Ich begnüge mich mit einem Fragezeichen.

  • Steht im Mietvertrag denn eine Endrenovierungsklausel? Davon haben Sie bisher nichts geschrieben.

    Anscheinend gibt es eine Kleinreparaturenklausel (die wir ja nicht kennen) und die zitierte Schönheitsreparaturen-Klausel. Und die letztgenannte ist meiner Meinung nach OK.

  • Ja

    Schönheitsreparaturen + Kleinreparaturen = Summierungseffekt nein

    Kann es so schwer sein den Unterschied zwischen Schönheits- und Kleinreparaturen, von denen Sie immer schreiben, zu begreifen?

    Ich begnüge mich mit einem Fragezeichen.

    Ich habe die Kleinreperaturen nur in meinem ersten Beitrag kurz erwähnt :D.
    "indivduelle mündliche Vereinbarung" steht nichts im Vertrag.

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