Beiträge von Jackoues

    Ja

    Schönheitsreparaturen + Kleinreparaturen = Summierungseffekt nein

    Kann es so schwer sein den Unterschied zwischen Schönheits- und Kleinreparaturen, von denen Sie immer schreiben, zu begreifen?

    Ich begnüge mich mit einem Fragezeichen.

    Ich habe die Kleinreperaturen nur in meinem ersten Beitrag kurz erwähnt :D.
    "indivduelle mündliche Vereinbarung" steht nichts im Vertrag.

    Damit ist die Klausel wirksam.

    Und noch mal Kleinreparaturen und Schönheitsreparaturen sind 2 völlig verschiedene Baustellen.

    Das ist kein Summierungseffekt. Dieser wäre gegeben wenn der Mieter verpflichtet wird bei Einzug, während des Mietverhältnisses und bei Auszug zu renovieren. Oder auch nur während des Mietverhältnisses und bei Auszug.

    Endrenovierungsklausel + Schönheitsreperaturen= Summierungseffekt ja oder nein?????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????

    so schwer kann das doch wohl nicht sein

    Also muss ich jetzt die Schönheitsreperaturen übernehmen oder nicht? Im Falle des Summierungseffekt, müsste ja der Vermieter mich für das Streichen auzahlen sowie für die Schönheitsreperaturen wie Risse in der Tapete etc. aufkommen oder liege ich da falsch.
    Mein VM weigert sich und ich überlege mir ihm einen Brief mit letzter Frist zu setzen und dannach eventuell vor Gericht zu ziehen.
    Danke schonmal für deine Antwort.

    Berny fragte nach der genauen/wörtlichen Formulierung, nicht nach Ihrer "Interpretation".

    "Die Schöneitsreperaturen übernimmt der Mieter auf eigene Koste.Als angemessene Zeitabstände für Schönheitsreperaturen gelten im Allgemeinen, entsprechend dem Stand der Abnutzung:
    In Küchen, Bädern und Duschen alle _______ Jahre,
    in Wohn- und Schlafräumen, Fluren Dielen und Toiletten alle ______ Jahre
    in anderen Nebenräumen allle ______Jahre."

    Im MV steht "Die Schönheitsreperaturen übernimmt der Mieter".
    Fristen stehen drunter, jedoch wurden nicht deffiniert. Also nach Bedarf.
    Die Renovierung bei Einzug war eine indivduelle mündliche Vereinbarung.

    Folgende Situation:

    bin am 1.05 eingezogen hab beim Einzug gestrichen und in meinen Mietervertrag steht "Die Schönheitsreperaturen übernimmt der Mieter" und für nötige Reperaturen werden mir pro Jahr 50Euro angerechnet, falls von Nöten.
    Als ich eingezogen bin hatte die Wohnung noch einige Mängel und hat diese immer noch. Kann ich jetzt auf Auszahlung fürs Streichen und Schönheitsreperaturen durch den Vermieter plädieren?

    Grüße

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