Eigentümerwechsel - Eigenbedarfskündigung droht durch neuen Käufer?

  • Hallo zusammen,

    ich bin neu hier und hoffe, dass ich mit meinem Anliegen hier ein wenig weiterkommen kann.

    Die Situation ist die folgende:

    Ich wohne mit einer anderen Frau in einer WG zusammen. Wir beide haben jeweils unbefristete Einzelmietverträge (also jede für ihr Zimmer und die gemeinsam genutzten Wohnräume).

    Nun will der jetzige Eigentümer der Wohnung (unser Vermieter) seine Wohnung verkaufen und hat diese Angelegenheit bereits einem Makler übertragen, der gestern unsere Wohnung besichtigt hat. Beunruhigend fanden wir den Umstand, dass der Makler sehr freimütig herausposaunt hatte, dass es im Prinzip gar kein Problem sei, dass wir die Wohnung räumen müssten, wenn ein Neukäufer selbst in die Wohnung einziehen will und dass dieser einen Eigenbedarf ganz leicht anmelden könne, wenn er mit seiner Familie hier einzuziehen gedenkt.

    Nun habe ich mal irgendwo gelesen, dass das so einfach nicht gehen kann. Denn, wenn einem potentiellen Käufer vor Abschluss des Kaufes schon klar ist, dass er a) in die Wohnung einziehen möchte und b) ihm auch klar ist, dass hier bereits Leute wohnen, dann läge in diesem Fall eben kein Eigenbedarf vor.

    Als Weiteres ist es vllt wichtig zu wissen, dass wir in einer Großstadt in NRW leben, in der es sehr schwer ist, überhaupt Wohnraum zu finden und dass ich nächstes Jahr im Frühjahr mein Studium abschließen werde.
    So wie es aussieht, wird der Makler die Wohnung auch so auf seiner Homepage präsentieren, als wäre diese Wohnung nicht bewohnt. Das heißt, er setzt vergleichbare Fotos unserer Wohnräume auf seine Seite, auf denen alles leer und renoviert ist. Obwohl er auch nachweislich (wir standen dabei) Fotos von unseren bewohnten und möblierten Räumen gemacht hat. Ist das rechtens? Darf er eine Wohnung als leer präsentieren, wenn sie eigentlich bewohnt ist?

    Wer kann mir hierzu etwas sagen? Auch wenn eine Kündigung noch nicht ausgesprochen ist und noch kein neuer Käufer gefunden wurde, möchten meine Mitbewohnerin und ich uns hier im Vorfeld bereits so viele Infos wie möglich heransuchen um in Erfahrung zu bringen, was wir hier für Möglichkeiten haben.

    Besten Dank,

    Cali


  • Nun habe ich mal irgendwo gelesen, dass das so einfach nicht gehen kann. Denn, wenn einem potentiellen Käufer vor Abschluss des Kaufes schon klar ist, dass er a) in die Wohnung einziehen möchte und b) ihm auch klar ist, dass hier bereits Leute wohnen, dann läge in diesem Fall eben kein Eigenbedarf vor.

    Lesen sollte bilden, aber hier habe ich etwas Zweifel. Wäre interessant zu wissen, wo Sie die Information bezogen haben.
    Würde mich gern korrigieren.

    Die Kündigung nach BGB § 573 ist immer noch gültig. Wie Gerichte bei Klage entscheiden, ist Gottes- oder Teufelswerk.

    Zitat

    So wie es aussieht, wird der Makler die Wohnung auch so auf seiner Homepage präsentieren, als wäre diese Wohnung nicht bewohnt. Das heißt, er setzt vergleichbare Fotos unserer Wohnräume auf seine Seite, auf denen alles leer und renoviert ist.


    Das benötigt er um die Wohnung zu präsentieren und ist ausschließlich seine Sache.

    Zitat

    Obwohl er auch nachweislich (wir standen dabei) Fotos von unseren bewohnten und möblierten Räumen gemacht hat. Ist das rechtens? Darf er eine Wohnung als leer präsentieren, wenn sie eigentlich bewohnt ist?


    Wenn Sie dabei standen und es ihm nicht verboten haben dann ist das erlaubt.

    Zitat

    ....., möchten meine Mitbewohnerin und ich uns hier im Vorfeld bereits so viele Infos wie möglich heransuchen um in Erfahrung zu bringen, was wir hier für Möglichkeiten haben.


    Das ist immer gut.

  • Das was Du das irgendwo gelesen hast ist Unsinn oder Du hast es falsch verstanden.

    Bevor es aber zu einer evtl. Eigenbedarfskündigung kommt muß a) die Wohnung erst mal verkauft und b) der neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen sein.

    Bis dahin ändert sich für Euch nichts.

    Fotos von Eurer Wohnung machen und evtl. noch veröffentlichen ist eigentlich nicht rechtens. Jedenfalls nicht ohne Eure Zustimmung. Aber jetzt ist es zu spät.

    Der Makler kann die Wohnung präsentieren/anbieten wie er möchte.

    Zu Besichtigungen mit Kaufinteressenten, Makler können da u. U. sehr aufdringlich sein:

    Mehr als 2 - 3 Termine a ca. 1 Stunde pro Monat müßt Ihr nicht dulden. Am besten legt Ihr selbst Termine fest und teilt sie dem Makler und Noch-Eigentümer schriftlich mit.

  • Meinen Vorbetern schliesse ich mich an.
    Wenn ein Makler ohne meinem Vermieter vor der Tür steht, muss er sich erstmal ausweisen UND eine schriftliche Vollmacht meines derzeitigen Vermieters vorweisen. Max. eine halbe Stunde, max. 1x pro Woche.

  • Kündigung wenn Käufer gefunden und rechtl. Eigentümer ist ist rechtens.

    Wohnung im leeren Zustand anbieten (wahrscheinlich mit dem schriftlichen Zusatz dass sie zur Zeit noch vermietet ist, sonst ist er bei einer Besichtigung ja unglaubwürdig, weil SIE ja dann vor Ort sind) ist auch rechtens (ist mit dem jetzigen Eigentümer abgestimmt, vermute ich mal)

    Fotos von möbilierter Wohnung bedarf Ihrem Einverständnis und darf er deswegen nicht veröffentlichen....

    Zur Beruhigung was ihr Studiumende im Frühjahr angeht: Wenn Interessenten kommen, heisst das noch lange nicht, dass die auch kaufen................bis so ein Kauf (incl. Preisverhandlung, Kaufvertrag, Notartermin etc.) über die Bühne ist, vergehen sehr schnell mal ein bis zwei Monate.........bis zum Eintrag ins Grundbuch oft nochmals bis zu 6 Wochen..........will heißen dass es klappen kann, dass Sie bis Frühjahr dort wohnen bleiben können (incl. 3monatiger Kündigungsfrist)

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