Rückzahlung Kaution / Übersendung der NK

  • Die Fakten:

    Auszug + mängelfreie Abnahme der alten Whg. Ende Jan. diesen Jahres. Erstellung der NK durch die Hausverwaltung am 21.08. diesen Jahres. Lt. tel. Auskunft der Verwaltung werde ich wohl mit einer Nachzahlung von 81 € zu rechnen haben.
    Die Kaution von 850 € wurde bisher nicht, also auch nicht teilweise, erstattet.

    Auf schriftliche Anfrage, wann ich denn nun mit einer Rückzahlung der Kaution bzw. Übersendung der NK rechnen könnte, schrieb der Verm. mir:

    "die abrechnung wird vom steuerberater im rahmen der gesetzlichen fristen erstellt"

    Ich frage mich nun, wieso Steuerberater? und welche gesetzlichen Fristen?

  • Die Fakten:

    Auszug + mängelfreie Abnahme der alten Whg. Ende Jan. diesen Jahres. Erstellung der NK durch die Hausverwaltung am 21.08. diesen Jahres. Lt. tel. Auskunft der Verwaltung werde ich wohl mit einer Nachzahlung von 81 € zu rechnen haben.
    Die Kaution von 850 € wurde bisher nicht, also auch nicht teilweise, erstattet.

    Auf schriftliche Anfrage, wann ich denn nun mit einer Rückzahlung der Kaution bzw. Übersendung der NK rechnen könnte, schrieb der Verm. mir:

    "die abrechnung wird vom steuerberater im rahmen der gesetzlichen fristen erstellt"

    Ich frage mich nun, wieso Steuerberater? und welche gesetzlichen Fristen?

    Steuerberater? Weil der VM ihn mit der Abrechnung beauftragt hat zum Beispiel.

    Gesetzliche Frist für NK-Abrechnung? Innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraumes. Das wäre bei Kalenderjahr für 2013 spätestens am 31.12.2014

    Vertragsende 31.1.13, dann hätte der VM spätestens Ende Juli über die Kaution abrechnen müssen und begründen warum er welchen Betrag noch einbehält.

    Er darf einen angemessenen Teil für noch zu erstellende NK-Abrechnungen einbehalten. Als angemessen wird pro Abrechnung ein Betrag in Höhe von 2 - 3 Monatlichen Vorauszahlungen angesehen.

    Fordern Sie den VM schirftlich, nachweisbar mit Fristsetzung per Einwurfeinschreiben auf über die Kaution abzurechnen bzw. sie auszuzahlen oder erlassen gleich einen Mahnbescheid. Denn der VM ist fast 2 Monate mit der Kaution in Verzug.

  • Erstaunlich ist, dass für 13 Monate eine NK-Nachforderung von 931€ zu erwarten ist. Auf die Abrechnung/en bin ich mal gespannt.
    Den letzten Satz meiner Vorrednerin kann ich vorerst nicht mit unterschreiben.

  • Aus welcher Vorschrift (§) ergibt sich Ihre Aussage, dass der VM spätestens Ende Juli über die Kaution hätte abrechnen müssen?


    Dein Freund aus Oregon half weiter: R
    Die vermeintliche Halbjahresfrist ist etwas anderes: Der VM hat nach Rückgabe der Mietsache noch sechs Monate Zeit, versteckte Mängel nachzureklamieren. Danach hat er die Kaution (eigentlich) abzurechnen, kann aber noch einen geschätzten Betrag einer evtl. Betriebskostennachforderung zurückbehalten.
    Da bei Dir der Betrag soo hoch ist, könnte er evtl. (habe keine Ahnung, wie hoch Deine Kaution incl. der Zinsen ist) nach Begleichung der BK-Nachforderung futsch sein.

  • Vielen Dank für die Antwort.
    Meine Kaution ist 850 €. Wieviel Zinsen entstanden sind in 5 Jahren - keine Ahnung.
    Die NK-Abrechnung ist ein arbeitstechnischer Witz. Alles ist von der Hausverwaltung vorbereitet, alle Werte eingesetzt. Der VM muss lediglich die Vorauszahlungen (140 €/M) und die eig. Grundsteuer eintragen.

    Der VM weigert sich im übrigen, mir einen Banknachweis der Anlage zu übersenden. Er hat seinerzeit, als ich davon erfuhr, dass er sehr große fin. Probleme hat, mir selbst einen Nachweis per Email übersandt (also selbst geschrieben, nicht von der Bank). Er hat mir zwar gesagt, welche Bank, aber wieviel Zinsen etc. nicht. Ich habe dann die Bank angemailt und nachgefragt. Die bezogen sich auf das Bankgeheimnis, sagten mir aber, dass ein Konto existiert. Seit wann das Konto existiert, wollten sie mir jedoch nicht sagen, dafür müßten sie erst den VM um Erlaubnis fragen. Ich muss jetzt sagen, dass ich dem VM vorher eine Frist für den Nachweis gesetzt hatte - unter Androhung einer Mietzurückhaltung in Höhe der Kaution. Diese Frist ließ er o. Ergebnis verstreichen, meinen Dauerauftrag hatte ich bereits entspr. geändert. Nach mehreren Tagen dann schrieb er mir die Mail, welches Konto, welche Bank. Es steht zu vermuten, dass er die Kaution nachträglich angelegt hat. Die Bank schaltete auf stur, berief sich auf das Bankgeheimnis.

  • Meine Kaution ist 850 €. Wieviel Zinsen entstanden sind in 5 Jahren - keine Ahnung.


    Ich würde heutzutage hieran nichts mehr festmachen, ist doch vorbei.
    Bei meiner Spasskasse mit gesetzlicher Kündigungsfrist angelegte 850€ hätten vom 1.1.2008 bis 31.12.2012 23,07€ Zinsen gebracht.

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