Die Fakten:
Auszug + mängelfreie Abnahme der alten Whg. Ende Jan. diesen Jahres. Erstellung der NK durch die Hausverwaltung am 21.08. diesen Jahres. Lt. tel. Auskunft der Verwaltung werde ich wohl mit einer Nachzahlung von 81 € zu rechnen haben.
Die Kaution von 850 € wurde bisher nicht, also auch nicht teilweise, erstattet.
Auf schriftliche Anfrage, wann ich denn nun mit einer Rückzahlung der Kaution bzw. Übersendung der NK rechnen könnte, schrieb der Verm. mir:
"die abrechnung wird vom steuerberater im rahmen der gesetzlichen fristen erstellt"
Ich frage mich nun, wieso Steuerberater? und welche gesetzlichen Fristen?