Hallo, um es kurz zu machen...wir wohnen seit 4 Jahren in einer Wohnung in der fast an jeder Wand Wasserflecken sind ( Dach undicht) uns Schimmel an einigen stellen (fehlende Dämmung). Seit 4 Jahren haben wir deshalb die Miete gemindert. Nun haben wir gekündigt. Soweit wir informiert sind ( Internet) müssen wir deshalb gar nicht renovieren aufgrund der Schäden. Die Hausverwaltung meint aber wir müssen die Wände, die keinen Wasserschaden haben streichen?????
Sie wollen einen Maler schicken, den wir dann anteilsmäßig bezahlen sollen. Ist das rechtens?
Vielen Dank im Voraus...
Frage zu Schönheitsreperaturen
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Astaroth22 -
12. September 2013 um 23:06 -
Erledigt
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Hallo, um es kurz zu machen...wir wohnen seit 4 Jahren in einer Wohnung in der fast an jeder Wand Wasserflecken sind ( Dach undicht) uns Schimmel an einigen stellen (fehlende Dämmung). Seit 4 Jahren haben wir deshalb die Miete gemindert. Nun haben wir gekündigt. Soweit wir informiert sind ( Internet) müssen wir deshalb gar nicht renovieren aufgrund der Schäden. Die Hausverwaltung meint aber wir müssen die Wände, die keinen Wasserschaden haben streichen?????
Sie wollen einen Maler schicken, den wir dann anteilsmäßig bezahlen sollen. Ist das rechtens?
Vielen Dank im Voraus...
Um es kurz zu machen: Hier müssten zunächst Mietvertrag und Übergabeprotokoll gesichtet werden. -
Bitte den genauen Wortlaut der entsprechenden Klauseln oder die entsprechenden Seiten des Vertrages einscannen.
So pauschal kann man die Frage nicht beantworten.
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Mietvertrag habe ich mal angehangen. Aber ich habe halt im Internet gefunden (Mieterbund), dass man bei Wasserschäden gar nicht renovieren muss.
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Zitat
gar nicht renovieren muss.
Hättest auch so nicht, denn diese Klausel ist so starr, da genügt es die Wohnung besenrein zu verlassen.
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Hättest auch so nicht, denn diese Klausel ist so starr, da genügt es die Wohnung besenrein zu verlassen.
Da stimme ich meinem Vorschwimmer zu: Besenrein und ohne vom Mieter zu verantwortende Beschädigungen genügt. -
Vielen Dank für euren Rat...habe sogar ein Urteil zu genau dieser Klausel gefunden

http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm0108/010837.htm]Berliner Mieterverein Menu Mietermagazin[/url]
Wir haben das unserer Hausverwaltung jetzt mal mitgeteilt...bin schon gespannt auf deren Reaktion, werde dann berichten

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HI,
ich habe auch eine kurze Frage zu Schönheitsreperaturen.
Ich werde am 1.10 in eine Wohnung ziehen mit Teppich, nun würde ich dort selber gerne Parkett verlegen(klick Parkett-Teppich bleibt drinnen, würde es nur drüber legen und beim Auszug auch wieder mitnehmen). Darf der Vermieter mir eine Firma vorschreiben die ich zu nehmen habe?? Er will nciht, dass cih es selber verlege und sagt nun ich solle es selber bezahlen und darf auch nur eine bestimmte Firma beauftragen. Ist das ok????Ich danke euch! -
ich habe auch eine kurze Frage zu Schönheitsreperaturen.
Ich werde am 1.10 in eine Wohnung ziehen mit Teppich, nun würde ich dort selber gerne Parkett verlegen(klick Parkett-Teppich bleibt drinnen, würde es nur drüber legen und beim Auszug auch wieder mitnehmen). Darf der Vermieter mir eine Firma vorschreiben die ich zu nehmen habe?? Er will nciht, dass cih es selber verlege und sagt nun ich solle es selber bezahlen und darf auch nur eine bestimmte Firma beauftragen. Ist das ok????
Hallo,
wäre natürlich sinnvoll(er), hier einen neuen Thread zu eröffen...
Das ist latürnich KEINE Frage zu Schönheitsreparaturen.
Du darfst in die Mietsache einbringen, was Du möchtest, solange die Substanz nicht geschädigt wird, und das bei Mietende wieder beschädigungslos nehmen. Ich nehme an, dass der VM eher an das Kürzen von Türen gedacht hat. -
Ich werde am 1.10 in eine Wohnung ziehen mit Teppich, nun würde ich dort selber gerne Parkett verlegen(klick Parkett-Teppich bleibt drinnen, würde es nur drüber legen und beim Auszug auch wieder mitnehmen). Darf der Vermieter mir eine Firma vorschreiben die ich zu nehmen habe?? Er will nciht, dass cih es selber verlege und sagt nun ich solle es selber bezahlen und darf auch nur eine bestimmte Firma beauftragen. Ist das ok????Ich danke euch!Ich würde es Ihnen auch verbieten. Man verlegt kein Parkett, in welcher Ausführung auch, auf eine textilen Belag.
Das würde früher oder später anfangen zu modern. -
Ich wußte leider nicht, wie ich ein neues Thema öffne. Danke!
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Es geht nicht um den Teppich unter dem Laminat (den kann ich auch selber entfernen! Ich komme aus dem Handwerk) und kann auch somit selber verlegen. Es geht um die Frage, ob der VM mir eine Firma vorschreiben darf, bei der ich diese Arbeit in Auftrag geben MUSS!!! Ohne das er sich beteiligt! Somit würde ich ja mein Geld in die Wohnung investieren und er kann beim nächsten Mieter mehr verlagen, da eine Wohnung komplett mit Laminat ja öfter und lieber gesehen wird als mit Teppich. Ich würde dann quasi in seine Tasche arbeiten

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"Es geht nicht um den Teppich unter dem Laminat (den kann ich auch selber entfernen!"
- Der Bodenbelag gehört zur Mietsache, den hast Du mitgemietet."ob der VM mir eine Firma vorschreiben darf, bei der ich diese Arbeit in Auftrag geben MUSS!!!"
- Grundsätzlich nicht, wenn sichergestellt ist, dass handwerksgerecht gearbeitet wird.."Ohne das er sich beteiligt!"
- Ansonsten besorgst Du ihm Knieschoner..."Somit würde ich ja mein Geld in die Wohnung investieren und er kann beim nächsten Mieter mehr verlagen, da eine Wohnung komplett mit Laminat ja öfter und lieber gesehen wird als mit Teppich. Ich würde dann quasi in seine Tasche arbeiten ;)"
- Nööö. Du kannst dem VM keine vermeintliche Wohnwertverbesserung aufzwingen.
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