Mietvertrag nicht zustande gekommen?

  • Hallo liebe Leute.
    Ich hab ne längere Geschichte und hoffe, dass mit einer ne qualifizierte Meinung geben kann ;)
    Also ich habe 10 Monate in einer WG gewohnt. Wir wollten einen Untermietvertrag unterzeichnen. Ich habe mehrfach darauf gedrängt, aber mein Wgbewohner hat sich nie drum gekümmert. Aufgrund der leicht messihaften Auswüchse und der fehlenden Aufklärung über die Kostenaufspaltung habe ich mich dazu entschlossen auszuziehen. Ich habe meinem Mitbewohner dann mitgeteilt, dass ich ausziehen möchte und wir einigten uns darauf, dass ich die Miete das letzte Mal für August bezahle. Er meinte er kümmert sich selbst um einen Nachmieter. Ich Bot ihm allerdings auch an, dass ich gerne einen suchen werde. Den Dauerauftrag der Bank habe ich zu spät beendet und so gingen nochmal 240 Euro Auf das Konto obwohl ich bereits umgezogen war. Jetzt kommt der Knaller: mein ehemaliger Mitbewohner möchte nun rückwirkend dass ich den Vertrag unterschreibe. Außerdem will er die Miete für zwei weitere Monate (Kündigungsschutz) obwohl wir ausgemacht haben dass ich die nicht zahlen muss. + Geld für die Stromnachzahlung + Geld für eine Abmahnung wegen filesharings (sein Router) in unbekannter Höhe.

    Ist dies rechtens oder nicht?

    Liebe Grüße

    EDIT: Es sollte ein Untermietvertrag werden.

  • Natürlich ist ein Mietvertrag zustande gekommen. Sie sind eingezogen und haben Miete gezahlt. Schwupps - mündlicher bindender Vertrag.

    Der Knaller ist das dieser zwingend schriftlich gekündigt werden muß.

    So lange das nicht von Ihnen erfolgt ist hat Ihr Vermieter Anspruch auf alle vertraglich vereinbarte Zahlungen bis zum Ende des Mietverhältnisses.

    Zitat

    Es sollte ein Untermietvertrag werden.

    Ist völlig egal.

  • Ist ein untermietvertrag nun noch zu unterschreiben? Gilt die 3monatige Kündigungsfrist auch wenn man vereinbart hat, dass sie nicht gilt?

    Bei einem mündlichen Mietvertrag gelten automatisch die gesetzlichen Bestimmungen zum Mietrecht.

    Das wären vorrangig, wie ich schon schrieb, schriftliche Kündigung und Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist.

    Für Mieter sind das i. d. R. 3 bzw. knapp 3 Monate. Ausgenommen der Mieter wohnt mit dem Vermieter in der selben Wohnung, der Wohnraum wurde möbliert und nur für sich allein gemietet. Dann kann der Mieter spätestens am 15. eines Monats zum Ende diesen Monats kündigen.

    Mündliche Vereinbarungen sind immer schwer bis gar nicht nachzuweisen.

    Ein Mietvertrag, außer die Vereinbarungen (z. B. die Kündigungsfrist) wären zu Gunsten des Mieters, muß nicht mehr unterschrieben werden.

    Das deutsche Mietrecht kennt übrigens den Begriff Untermiete nicht.

  • Der Knaller ist das dieser zwingend schriftlich gekündigt werden muß.

    Für einen Aufhebungsvertrag besteht aber keine Schriftformerfordernis.
    Und da der MV konkludent zustande gekommen ist, ist wohl auch die "Doppelte Schriftformerfordernis" nicht vereinbart worden.

    Lediglich an der Beweisbarkeit dürfte es mangeln.

  • Ist ein untermietvertrag nun noch zu unterschreiben?


    Hallo Manuel,
    nachträglich etwas unterschreiben, möglicht zurückdatiert? Niemals!
    Hast Du möbliert gewohnt ODER mit überwiegend eigenen Möbeln?

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