Wohnungsbesichtigung durch Angehörige des Vermieters

  • Muß ein Familienangehöriger der nach eigenen Angaben die Aufgaben des im Hause wohnenden Vaters/Vermieters
    übernehmen will, ohne schriftliche Vollmacht des Vaters/Vermieters als dessen Vertreter akzeptiert werden?
    Muß überhaupt ein Vertreter akzeptiert werden, wenn der Vermieter im Hause lebt und in Vollbesitz seiner
    geistigen Kräfte ist?

    Muß bei Besichtigung der Wohnung durch potentielle Nachmieter die sich in Begleitung des Vermieters befindende
    Tochter, in die Wohnung gelassen werden?


    Mit besten Dank im Voraus
    mohawk53

  • Warum schreibst du nicht deutlich, dass du Zoff mit dem Vermieter hast und auf diesem Weg Munition suchst, um ihm eins oder auch zwei auszuwischen?


    Ich glaube eher es gibt Probleme mit der Tochter des VM, der man aus Höflichkeit Einlass gewähren sollte.


  • Muß bei Besichtigung der Wohnung durch potentielle Nachmieter die sich in Begleitung des Vermieters befindende
    Tochter, in die Wohnung gelassen werden?


    Ja. Aber nicht wann und so oft der Vermieter das will. 1 - 2 mal pro Woche a ca. 1 Stunde.

    Die Grundlose Verweigerung von Besichtigungen durch Mietinteressenten kann Schadenersatzansprüche des Vermieters nach sich ziehen.

  • Nur eine Person mit schriftlicher Vollmacht des Vermieters.


    Wenn der Vollmachtgeber ( Vermieter ) den Mieter von der Vollmachtserteilung und über dessen Art und Umfang in Kenntnis gesetzt
    hat, gehts auch ohne Vollmachtsurkunde.

  • Wenn der Vollmachtgeber ( Vermieter ) den Mieter von der Vollmachtserteilung und über dessen Art und Umfang in Kenntnis gesetzt
    hat, gehts auch ohne Vollmachtsurkunde.

    Korrekt. Man stelle sich vor der Vermieter müßte jedem Handwerker eine schriftliche Vollmacht erteilen:cool:

  • Warum schreibst du nicht deutlich, dass du Zoff mit dem Vermieter hast und auf diesem Weg Munition suchst, um ihm eins oder auch zwei auszuwischen?

    Hier ist die Adresse für dich: Steckbrief des Mietrechtslexikon da findest du schön nach Alphabet geordnet die Antworten auf deine Fragen.

    Besten Dank für die schnellen und überwiegend neutralen Antworten.

    An Dich Mainschwimmer: es ist wie in jedem Forum - Du bist einer von denen, die unbedingt maßregeln müssen!
    Diejenigen, die hier Hilfe suchen brauchen solche Kommentare wirklich nicht. Niemand hat hier die Pflicht seine
    Gefühle oder Lebensgeschichten kund zu tun.

    Wenn wirklich eine mündliche Bekanntgebung einer Vollmacht an den Mieter reicht, dann hat man doch sofort
    wieder eine Baustelle - Vermieter behauptet diese Vollmacht bekannt gegeben zu haben / Mieter behauptet das
    Gegenteil !?

  • An Dich Mainschwimmer: es ist wie in jedem Forum - Du bist einer von denen, die unbedingt maßregeln müssen!
    Diejenigen, die hier Hilfe suchen brauchen solche Kommentare wirklich nicht. Niemand hat hier die Pflicht seine
    Gefühle oder Lebensgeschichten kund zu tun.


    Er hat die "dumme" Angewohnheit, von den Fragestellern mehr sachliche Infos zu erwarten...
    Vielleicht begreifst Du das auch noch... wenn Du etwas länger nachdenkst.:confused:

  • Er hat die "dumme" Angewohnheit, von den Fragestellern mehr sachliche Infos zu erwarten...
    Vielleicht begreifst Du das auch noch... wenn Du etwas länger nachdenkst.:confused:

    Eine "sachliche Info" ist eben genau das, was von mit geboten wurde!
    Eine Erläuterung, warum und wer nicht in der Wohnung gewollt ist, ist nicht sachlich sondern ausschließlich
    persönlicher Natur.
    Bitter erst Nachdenken
    Persönliche Gründe interessieren die Rechtssprechung überhaupt nicht


  • Wenn wirklich eine mündliche Bekanntgebung einer Vollmacht an den Mieter reicht, dann hat man doch sofort
    wieder eine Baustelle -

    Nicht wirklich. Eine einfache Nachfrage beim Vollmachtsgeber würde hier Klarheit schaffen.

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